Hartz IV: Anstieg der Sanktionen bei ALG II

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58 Prozent mehr Sanktionen gegen Erwerbslose

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden bundesweit im Schnitt 58 Prozent mehr Sanktionen gegenüber Erwerbslose ausgesprochen als noch im Vorjahr. Insgesamt wurden 138.700 Hartz IV Empfänger sanktioniert. Im Vorjahr 2006 waren es noch 87.500 Menschen, die von Sanktionen der Jobcenter betroffen waren. Damit ist die Quote derjenigen, die sanktioniert wurden, von 1,9 auf 2,7 Prozent gestiegen. Im Bundesland Bayern stieg die Sanktionierung von Hartz IV Empfänger sogar auf 3,8 Prozent. Insgesamt kann benannt werden, dass in den südlichen Bundesländer deutlich mehr Sanktionen und Kürzungen der Sozialleistungen aus gesprochen werden.

Die Bundesagentur für Arbeit lässt durch eine Sprecherin verlauten, dass der Anstieg darauf zurück zu führen ist, dass die Sachbearbeiter "proffesioneller" mit Sanktionen umgehen, als noch vor einem Jahr. Zudem sei die veränderte Arbeitsmarktlage dafür verantwortlich, so dass mehr Möglichkeiten gebe, "zumutbare" Stellenangebote zu unterbreiten.

Wenn Sanktionen ausgesprochen werden, können die ALG II Leistungen bis auf Null Prozent begrenzt auf 3 Monate gestrichen werden. Zum größten Teil werden Sanktionen ausgesprochen, wenn ein Termin im Jobcenter nicht wahrgenommen wird, ein Stellenangebot nicht angenommen wird, oder eine sogenannte Fördermaßnahme nicht in Anspruch genommen wurde.

Welche Jobangebote müssen angenommen werden, um Sanktionen zu vermeiden?
Fast alle. Einen Qualifikationsschutz gibt es längst nicht mehr. Künftig sind auch nicht sozialversicherte Mini-Jobs zumutbar. Ausgenommen sind lediglich sittenwidrige Arbeitsbedingungen. Als sittenwidrig gilt nach derzeitiger Rechtsprechung in der Regel ein Lohn, der etwa 30 Prozent unter den üblichen Löhnen für die jeweilige – auch ungelernte – Tätigkeit liegt. Als Vergleichsmaßstab dient immer die Branche! ALG II Empfänger können auch zu sog. Pfl ichtarbeiten gezwungen werden kann. Dabei handelt es sich um nicht sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse. Die Betroffenen erhalten weiterhin Arbeitslosengeld II und dazu nur eine Aufwandsentschädigung von beispielsweise einem Euro pro Stunde (Ein Euro Jobs) für ihre Erwerbstätigkeit. Weiteres erfahren Sie auch in dem Artikel: So vermeiden Sie Sanktionen vom Amt. (gegen-hartz.de, 07.03.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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