Eine Rente ohne Abzüge ist für viele Hartz IV-Bezieher oftmals nur ein unerfüllter Wunsch. Das Gesetz sagt, dass ab einem Alter von 63 Jahre die Altersrente Vorrang vor Hartz IV hat. Problem ist nur, dass man bei der Beziehung der Altersrente ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen zu rechnen hat. Teilweise schicken Jobcenter Hartz IV-Bezieher nur wenige Monate vor der abschlagsfreien Rente in den Rentenbezug. Das Bundessozialgericht hat nun gegen diese Praxis entschieden.
Die zwangsweise Frührente
Um Hartz IV-Leistungen zu sparen werden Hartz IV-Bezieher, die bereits das Renteneintrittsalter von 63 Jahren erreicht haben, vom Jobcenter in die Rente geschickt. Gerade für Hartz IV-Bezieher, die jahrelang berufstätig waren und erst am Ende ihrer Berufskarriere in den Hartz IV-Bezug gerutscht sind, ist dies problematisch. Denn wer mit 63 Jahren in Rente geht, muss Abzüge in Kauf nehmen. Finanziell stehen Rentenbezieher bei der Rente mit 63 100 EUR monatlich weniger zur Verfügung.
Bundessozialgericht hat entschieden
Der betroffene Hartz IV-Bezieher wehrte sich gegen die Zwangsrente. Das Bundessozialgericht gab dem Hartz IV-Bezieher auch Recht und verwies auf eine Härtefallregelung. Hartz IV-Bezieher dürfen dann nicht in die Zwangsrente geschickt werden, wenn in „nächster Zukunft“ eine abschlagsfreie Rente bezogen werden kann. Der Begriff „in nächster Zukunft“ lässt jedoch viel Raum für Interpretationen und stellt somit keine klare Regelung dar. Derzeit haben die Jobcenter „nahe Zukunft“ auf drei Monate festgelegt.
Zwangsrente soll komplett abgeschafft werden
Der Rentenexperte vom Paritätischen Wohlfahrtsverband fordert jedoch eine vollständige Abschaffung der Zwangsrente. Welche Hartz IV-Bezieher sich freiwillig für eine frühe Rente entscheidet und wer in die Frührente gezwungen wird, ist schwer nachzuvollziehen. Klar ist jedoch, dass das Jobcenter Hartz IV-Bezieher in die Frührente schickt, um den eigenen Betreuungsaufwand und Kosten zu verringern und so bessere Statistiken zu präsentieren.
Wie man dem Jobcenter zuvorkommt
Der Rentenexperte hat zudem einen Tipp für eventuell betroffene Hartz IV-Bezieher. Wenn Sie als Hartz IV-Bezieher einen Minijob annehmen, dann hat das Jobcenter keine Möglichkeit eine Zwangsrente anzuordnen.
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