Gibt es eine Mindestrente in Deutschland?

Lesedauer 3 Minuten

Rentenrecht ist kompliziert. So fragte uns ein Leser, “wie hoch in Deutschland die Mindestrente” sei. Gibt es überhaupt eine Mindestrente? Kann ich im Rentenalter eine Grundsicherung erwarten? Ist diese an bestimmte Voraussetzungen gebunden?

Es stellte sich heraus, dass der Leser mit der Vorstellung von einer vermeintlichen “Mindestrente” drei unterschiedliche Begriffe rund um Rente und Grundsicherung vermischte. Wir zeigen, was diese Regelungen jede für sich bedeuten, und wer genau welche Ansprüche hat.

Mindestversicherungszeit, Grundsicherung und Grundrente

Erstens gibt es die Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch, zweitens die Grundsicherung im Alter und drittens den Grundrentenzuschlag.

Gibt es eine Mindestrente?

Das gesetzliche Altersrentensystem in Deutschland ist ein Umlagemodell. Die Versicherten im erwerbsfähigen Alter zahlen mit ihren Beiträgen die Renten für diejenigen, die ihre Erwerbszeit beendet haben – so wie diese Rentner in ihrem Erwerbsleben die damaligen Senioren finanziert hatten.

Zusätzlich gibt es einen Bundeszuschuss, um alle Leistungen der Rentenkasse abzudecken, allzumal die Rentenversicherung auch Renten finanziert, für die keine Beiträge geleistet werden.

Die Rente wird individuell berechnet

Die Höhe ihrer Rente hängt vor allem von zwei Faktoren ab, erstens davon, wie lange Sie Beiträge zahlten und zweitens, wie hoch diese Beiträge waren.

Für jedes Jahr, in dem Sie bei Durchschnittsverdienst Rentenbeiträge leisten, erhalten Sie einen Rentenpunkt. Dieser wird 2024 mit 39, 21 Euro bewertet. Die Summe ihrer Rentenpunkte ergibt ihre Rente, vereinfacht gesagt.

Die Höhe der Rente liegt also ausschließlich daran, wieviel Versicherungszeiten Ihnen individuell angerechnet werden. Eine Mindestrente ist dabei nicht vorgesehen – es gibt sie nicht.

Lesen Sie auch:
6 Zuschüsse zur Rente Dir als Rentner zustehen

Die Mindestversicherungszeit

Unser Leser kam durcheinander wegen des Begriffes “Mindestversicherungszeit”. Die gibt es wirklich: Um eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente zu beanspruchen, muss die Rentenkasse (bis auf Ausnhamen) mindestens fünf Jahre Wartezeit anerkennen.

Das bedeutet: Sie müssen mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben oder Zeiten vorweisen, die die Rentenkasse Ihnen als Wartezeit anrechnet.

Erst dann haben Sie überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Eine Mindesthöhe gibt es bei diesem Rentenanspruch jedoch nicht.

Die Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter entspricht der Sozialhilfe für Menschen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben oder voll erwerbsgemindert sind. Die Leistungen enstprechen dem Sozialhilferecht, also dem Sozialgesetzbuch XII.

Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht bei Hilfebedürftigkeit, also dann, wenn die Betroffenen aus eigenem Einkommen und Vermögen das Existenzminimum nicht sichern können. Ihr Wohnort muss zudem in Deutschland liegen.

Die Grenze, unter der Grundsicherung im Alter ausgezahlt wird, ist regional unterschiedlich. 2024 sind allerdings 1062 Euro Gesamteinkommen eine Leitlinie für Sie, um zu prüfen, ob Sie einen solchen Anspruch haben.

Im Rentenalter gibt es kein Bürgergeld

Bürgergeld wird über der Regelaltersgrenze nicht mehr ausgezahlt, denn die Voraussetzung für Bürgergeld ist, dass die Betroffenen grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen – also noch nicht im Rentenalter und auch nicht voll erwerbsgemindert sind.

Grundsicherung ist eine Sozialleistung

Noch einmal: Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung für Hilfebedürftige. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet den Staat dazu, denjenigen das Existenzminimum zu sichern, die dies aus eigenen Mitteln nicht können.

Die gesetzliche Rente ist hingegen eine Sozialversicherungsleistung, und keine Sozialleistung. Die Grundsicherung ist also keine Mindestrente.

Der Grundrentenzuschlag

Der Grundrentenzuschlag wird oft kurz Grundrente genannt, und deshalb oft mit der Grundsicherung im Alter verwechselt oder als eine (nicht existierende) Mindestrente angesehen.

Es handelt sich nicht um eine eigenständige Rentenform, sondern um einen Zuschlag auf bestehende Renten.

Dieser wurde eingeführt für Menschen, die lange Jahre in die Rentenkasse einzahlten und wegen ihres niedrigen Lohns trotzdem nur eine niedrige Rente erhalten. Auch insofern handelt es sich nicht um eine generelle Mindestrente, denn den Zuschlag kann nur eine bestimmte Gruppe von Versicherten erhalten.

Dieser Zuschlag kann gezahlt werden zu Altersrenten, aber auch zu Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten. Ihn überhaupt zu bekommen, setzt mindestens 33 Jahre Anrechnungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung voraus.

Liegt dann die bezogene Rente deutlich unter dem Rentendurchschnitt, dann haben Sie Anspruch auf den Rentenzuschlag.

Dieser wird automatisch jährlich neu berechnet und ausgezahlt, wenn ihr Gesamteinkommen unter einer bestimmten Höhe liegt. Liegt das Einkommen im folgenden Jahr darüber, bekommen Sie keinen Zuschlag mehr. Den Zuschlag in Anspruch nehmen können rund 4,3 Prozent aller Rentenbezieher. Im Schnitt liegt er bei rund 80 bis 100 Euro pro Monat.

In drei von vier Fällen erhalten Frauen den Zuschlag. Diese haben häufiger eine sehr niedrige Rente als Männer, da sie verstärkt zu Niedriglöhnen und in Teilzeit arbeiteten sowie Kinder erzogen.

Fazit

Wir hoffen, ein wenig Licht in das Dickicht des Rentenrechts gebracht zu haben. Kurz und knapp: Es gibt in Deutschland keine Mindestrente, sondern die Rente wird indivdiuell berechnet.