Mit Beginn des Jahres 2025 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Deutschland in Kraft. Diese wirken sich auf Einkommen, Sozialabgaben, Pflege, Arbeitsbedingungen und weitere Felder aus. Hier sind alle Änderungen im Detail.
Inhaltsverzeichnis
Steuerliche Anpassungen: Höhere Freibeträge für Einkommen und Kinder
Erhöhung des Grundfreibetrags
Ab Januar 2025 steigt der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer auf 12.096 Euro für Einzelpersonen und auf 24.192 Euro für Ehepaare. Damit bleibt dieses Einkommen steuerfrei, was eine finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer bedeutet.
Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf insgesamt 9.600 Euro für verheiratete Eltern und 4.800 Euro für Alleinerziehende angehoben. Gleichzeitig steigt das Kindergeld auf 255 Euro monatlich pro Kind.
Diese Anpassungen sollen das finanzielle Existenzminimum von Kindern besser absichern. Die Berechnung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist, erfolgt wie bisher durch das Finanzamt.
Unterhaltshöchstbetrag und Pauschbeträge
Der maximale steuerlich absetzbare Unterhaltshöchstbetrag wird auf 12.096 Euro angehoben, entsprechend dem Grundfreibetrag. Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten steigt auf 1.230 Euro, während der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 Euro beträgt.
Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro pro Kind. Der Sparerpauschbetrag bleibt unverändert bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner.
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Anpassungen bei Sozialabgaben: Beitragsbemessungsgrenzen und Zusatzbeiträge
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird auf 8.050 Euro monatlich bundesweit vereinheitlicht. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze auf 5.512,50 Euro brutto im Monat.
GKV-Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird um 0,6 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht. Versicherte haben bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags weiterhin das Recht, die Krankenkasse zu wechseln. Dies kann bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der neue Beitrag erhoben wird.
Pflegeversicherungsbeitrag
Die Pflegeversicherungsbeiträge steigen um 0,2 Prozentpunkte. Für Kinderlose liegt der Satz ab 2025 bei 4,2 Prozent. Familien mit Kindern profitieren von einer gestaffelten Beitragsreduzierung, die je nach Anzahl der Kinder variieren kann.
Renten und Betriebsrenten: Anpassungen bei Beiträgen und Freibeträgen
Betriebsrenten
Der Freibetrag für Betriebsrenten, auf den keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden, steigt auf 187,25 Euro monatlich. Diese Regelung gilt ausschließlich für Rentner, die pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind.
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen weiterhin Beiträge auf ihre gesamte Betriebsrente zahlen.
Erwerbsminderungsrente
Die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderungsrente erhöht sich auf 39.322,50 Euro jährlich, während für voll Erwerbsgeminderte ein anrechnungsfreier Jahresverdienst von 19.661,25 Euro gilt.
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Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen: Erhöhungen und Neuerungen
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Der Mindestlohn wird auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben. Für spezielle Branchen wie das Elektrohandwerk und die Leiharbeit gibt es ebenfalls angepasste Mindestlöhne, die höher ausfallen.
Minijob und Midijob
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 556 Euro monatlich. Für Midijobs beginnt die Verdienstspanne ab 556,01 Euro, wobei die obere Grenze unverändert bei 2.000 Euro bleibt. Zudem wird ein Minijob nicht mehr auf den BAföG-Bedarf angerechnet, was Studierenden finanzielle Vorteile bietet.
Mindestausbildungsvergütung
Angehende Auszubildende erhalten mindestens 682 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr. Aufschläge für die folgenden Ausbildungsjahre betragen 18, 35 und 40 Prozent des Einstiegsbetrags. Tariflich geregelte Ausbildungsvergütungen haben weiterhin Vorrang.
Pflegeleistungen: Höhere Beiträge und erweiterte Leistungen
Pflegegeld und Sachleistungen
Alle Leistungen der Pflegeversicherung werden ab Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingeführt.
Die Verhinderungspflege wird auf acht Wochen verlängert, und die bisher notwendige Vorpflegezeit entfällt.
Wohngeld und Mobilität: Erhöhungen und Preisänderungen
Wohngeld
Das Wohngeld wird an die Preisentwicklung angepasst und erhöht sich durchschnittlich um 30 Euro monatlich. Die Anpassung soll steigende Mieten und Lebenshaltungskosten abfedern.
Deutschlandticket
Der Grundpreis des Deutschlandtickets steigt auf 58 Euro monatlich. Diese Anpassung betrifft sowohl Pendler als auch Gelegenheitsfahrer.
Nullrunde beim Bürgergeld
Die Höhe des Bürgergelds bleibt 2025 unverändert. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten weiterhin 563 Euro monatlich. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren liegt der Satz bei 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren bei 390 Euro und für Kinder unter 6 Jahren bei 357 Euro.
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Mindestausbildungsvergütung
Die Mindestausbildungsvergütung wird 2025 für das erste Ausbildungsjahr auf 682 Euro monatlich angehoben. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es prozentuale Zuschläge. Die Vergütung kann höher ausfallen, wenn tarifliche Regelungen bestehen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.