Gericht untersagt Zwangsarbeit für Erwerbslose

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Urteil: Erwerbslose dürfen in Großbritannien nicht zu unbezahlter Arbeit gezwungen werden
In Großbritannien dürfen Erwerbslose nicht von der Regierung zur Arbeit gezwungen werden. Das entschied die britische Justiz, die einer jungen Frau recht gab, die sich weigerte, unentgeltlich zu arbeiten. Das englische Modell "Workfare" scheint damit erst einmal gescheitert.

Keine Arbeitslosenunterstützung bei Verweigerung der Zwangsarbeit
Geklagt hatte eine 24-jährige Frau, die sich weigerte, unbezahlt Ware einzusortieren. Im Rahmen des Programms „Zurück zur Arbeit“ konnten Erwerbslose in Großbritannien bisher verpflichtet werden, unentgeltlich für Unternehmen zu arbeiten. Wer dies verweigerte, verlor seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Das wollte die junge Frau nicht hinnehmen und zog vor Gericht.

In mehreren Verfahren gewann die Frau, so dass die britische Regierung in der Folge im vergangenen Jahr das Gesetz rückwirkend änderte. Der britische High Court werte dies jedoch ebenfalls als "Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention". Die Anwälte der Frau forderten von der Regierung, den Erwerbslosen, denen die finanzielle Unterstützung versagt worden war, endlich ihr Geld nachträglich auszuzahlen. Das Arbeitsministerium kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. (ag)

Bild: s. media / pixelio.de