Gegen zu hohe Mieten: Vorkaufsrecht bei Mietshäusern rechtmäßig

Lesedauer < 1 Minute

Die Bundesländer können den Kommunen ein Vorkaufsrecht für Wohnungen verschaffen. Das Wohl der Allgemeinheit könne dies in zuvor festgelegten, zu erhaltenden Wohngebieten und Milieus rechtfertigen, urteilte am Dienstag, 22. Oktober 2019, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 10 B 9.18). Es bestätigte damit eine entsprechende Landesverordnung, ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Haus

Im konkreten Fall ging es um ein Haus mit 20 vermieteten Wohnungen am Chamissoplatz in Friedrichshain-Kreuzberg, welches an eine Immobiliengesellschaft verkauft wurde.

Berlin hat die Region jedoch als „Erhaltungsgebiet” festgelegt. Nach der Sozialen Erhaltungsverordnung hat die Stadt in solch einem Fall ein Vorkaufsrecht. So sollen Mieterhöhungen vermieden und das soziale Milieu in dem Kiez erhalten werden.

Von dem Vorkaufsrecht machte der Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg Gebrauch. Das Mietshaus sollte zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft aufgekauft werden.

Die Immobiliengesellschaft sah damit ihr Geschäft getrübt und zog vor Gericht.

Das OVG hielt das Vorgehen der Stadt für rechtmäßig. Es handele sich hier nicht um eine Enteignung, „sondern um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums”. Das Vorkaufsrecht der Stadt diene dem Allgemeinwohl. Ohne die Ausübung des Vorkaufsrechts „seien erhaltungswidrige Entwicklungen nach Lage der Dinge vernünftigerweise zu befürchten, insbesondere die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und bauliche Maßnahmen, die geeignet sind, über Mieterhöhungen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu verändern”. fle/mwo

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...