„Starke-Familien-Gesetz“ gilt nicht für Hartz IV-Familien

Lesedauer 2 Minuten

Viele in Deutschland lebende Familien, leben unter dem Existenzminimum. Häufig leiden vor allem die Kinder darunter, da das Geld schon für Dinge, wie Schulutensilien oder die Anmeldung in einem Sportverein nicht mehr ausreicht.

4 Millionen Kinder leben in ärmlichen Verhältnissen

Um Kinderarmut vorzubeugen und auch etwas für finanziell schwächere Familien tun zu können, hat die Regierung das „Starke-Familien-Gesetz“ verabschiedetet. Deutschlandweit gibt es 13,4 Millionen minderjährige Kinder, von denen nach Angaben des Familienministeriums knapp 4 Millionen in ärmlichen Verhältnissen leben. Meistens liegt es daran, dass die Eltern dieser Kinder gering verdienend sind oder Hartz IV beziehen. Um zu verhindern, dass die gering verdienenden Eltern aufgrund der Ausgaben für ihre Kinder in Hartz IV abrutschen, möchte man vor allem diese Familien finanziell stärker unterstützen. Daher sollen 1,2 Millionen Kinder erstmals einen Anspruch auf den Kinderzuschlag erhalten.

Starke-Familien-Gesetz soll Kinder unterstützen

In dem neuen Gesetz sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Zum 1. Juli 2019 soll sich der Kinderzuschlag von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind erhöhen und die dazugehörigen Formulare sollen vereinfacht werden. Einkünfte des Kindes, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen, sollen weniger angerechnet werden und Bewilligungen sollen zukünftig 6 Monate gelten. Weiter soll die Förderungshöhe für Schulutensilien im August von bisherigen 100 Euro auf 150 Euro ansteigen, das Verkehrsticket für Kinder umsonst sein und der Eigenanteil am Schulessen soll ganz wegfallen.

Hartz IV-Familien nicht betroffen

Zu dem neuen Gesetz gibt es schon jetzt reichlich Kritik, denn die Maßnahmen treffen nicht auf Familien zu, in denen die Eltern Hartz IV beziehen. Demnach sollen Familien zwar davor bewahrt werden in Hartz IV abzurutschen, aber Familien, die bereits Leistungen beziehen, wird nicht geholfen, dort wieder heraus zu kommen. Verbandspräsident, Heinz Hilgers, spricht von Realsatire, wenn bei den Maßnahmen von einem Gesetz für starke Familien gesprochen wird und auch der deutsche Kinderbund hält die neuen Regelungen für zu kompliziert.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, äußerte sich in einem Interview besonders kritisch zu den neuen Maßnahmen. Er führt zum Beispiel an, dass sich die tatsächlichen Schulkosten auf bis zu 400 Euro jährlich pro Kind belaufen und das Bildungspaket, auch bei einer Steigerung auf 150 Euro, nach wie vor zu niedrig sei. Weiter sei auch die Erstattung der Fahrkosten keine große Errungenschaft, denn schließlich müsse es selbstverständlich sein, dass Kinder zur Schule kommen.

Kindergrundsicherung muss bedarfsunabhängig sein

Daher fordert er die volle Übernahme aller Schulkosten, wie auch eine kostenlose Teilhabe an allen Formen von Geselligkeit. Laut Schneider müsse es eine bedarfsunabhängige Kindergrundsicherung geben, die abhängig des Einkommens versteuert werden muss. Das hätte zur Folge, dass Familien mit wenig, beziehungsweise keinem Einkommen, den Vollbetrag erhalten würden.

Denn auch, wenn das Kindergeld ebenfalls ab Juli erhöht wird, gehen Kinder aus Hartz IV-Familien weiterhin leer aus, da bei ihnen das Kindergeld dem Regelsatz angerechnet wird. Kinder aus Hartz IV-Familien bleibt sowieso schon deutlich weniger, als anderen Kindern in ihrem Alter. Dass sie von solchen Maßnahmen zusätzlich ausgeschlossen werden, sorgt dafür, dass es auch immer so bleiben wird. Anstatt alle bedürftigen Kinder gleichermaßen zu unterstützen, verweigert man ihnen schon von klein auf die Teilhabe am Leben und verbaut ihnen dadurch die Chance auf eine bessere Zukunft.

 

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...