Wegweisendes BSG-Urteil schützt Rentner vor Abzügen bei der Rente

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Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 27. November 2025 ein Urteil gefällt, das für Millionen künftige Rentner Sicherheit bringt.  Die obersten Sozialrichter stellten nämlich klar: Wer eine Hochrechnung seiner Entgelte wählt, muss keine späteren Kürzungen der Rente mehr befürchten – selbst wenn Arbeitgeber verspätet niedrigere Löhne melden (B 5 R 6/24 R). Das schafft Ruhe in einer Zeit, in der ab 2027 eine neue verbindliche Hochrechnung eingeführt wird.

Warum dieses Urteil die Rentenberechnung sichert

Das Gericht stärkt die Rechte der Versicherten und schützt sie vor nachträglichen Abzügen. Wer der Hochrechnung zustimmt, darf sich darauf verlassen, dass die Rentenhöhe stabil bleibt. Damit werden all jene entlastet, die in der Vergangenheit immer wieder schwankende Rentenbescheide erhielten, weil Arbeitgeber verspätete Lohnmeldungen abgaben.

Der Fall: Ein Rentner kämpft um Rentensicherheit

Der Kläger beantragte 2016 seine Altersrente und wählte bewusst die Hochrechnung seiner noch fehlenden Entgelte. Die Deutsche Rentenversicherung berechnete seine Rente entsprechend – doch später meldete der Arbeitgeber geringere tatsächliche Werte.

Die Rentenversicherung setzte daraufhin die Rente mehrfach herab und später wieder leicht herauf. Der Rentner verlor Planungssicherheit und legte Widerspruch ein.

Gerichte geben dem Kläger recht – bis hin zum Bundessozialgericht

Schon das Sozialgericht Lüneburg und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stellten fest, dass die DRV die Hochrechnung nicht nachträglich durch tatsächliche Entgelte ersetzen darf. Die Rentenversicherung legte dennoch Revision ein – und verlor auch vor dem höchsten Sozialgericht. Das BSG bekräftigte, dass das Gesetz ausdrücklich verbietet, Hochrechnungen später „zurechtzurücken“.

Klarer Gesetzesauftrag schützt Rentner vor Kürzungen

Das Gericht betonte, dass Paragraf 70 Absatz 4 Satz 2 SGB VI eindeutig formuliert: Abweichungen zwischen tatsächlichen und hochgerechneten Entgelten bleiben unberücksichtigt.

Die Rentenversicherung darf nur Ausgangsdaten korrigieren, nicht aber die gewählte Berechnungsmethode. Jede nachträgliche Kürzung würde die Hochrechnung „praktisch bedeutungslos“ machen – und genau das verbietet das Gesetz.

Was sagt der entsprechende Paragraf?

Der Absatz, auf den sich die Richter beziehen, sagt aus:  “Ist für eine Rente wegen Alters die voraussichtliche beitragspflichtige Einnahme für den verbleibenden Zeitraum bis zum Beginn der Rente wegen Alters vom Rentenversicherungsträger errechnet worden (…) sind für diese Rente Entgeltpunkte daraus wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln.”

Entscheidend in diesem Fall ist der folgende Satz: “Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, bleibt sie für diese Rente außer Betracht. ”

Genau diese Situation lag hier vor. Die Rentenversicherung hatte die Höhe der Rente bereits berechnet. Erst danach legte der Arbeitgeber Unterlagen vor, die beitragspflichtige Einnahmen zeigten, die von dieser Grundlage abwichen.

Wirkung für die Rentenreform 2027

Ab 2027 plant der Gesetzgeber eine verbindliche Hochrechnung, um Renten schneller festzusetzen. Das Urteil liefert dafür Rückenwind. Es zeigt: Hochrechnungen schaffen Stabilität, wenn sie verlässlich bleiben. Künftige Rentner können darauf vertrauen, dass spätere Arbeitgebermeldungen ihre Rentenhöhe nicht gefährden.

Korrekturen bleiben nur in eine Richtung erlaubt

Während rückwirkende Kürzungen ausgeschlossen sind, dürfen Renten bei später gemeldeten höheren Entgelten angepasst werden – aber ausschließlich nach oben. Das stärkt das Vertrauen in ein faires Rentensystem, das Fehler korrigiert, ohne Rentner zu belasten.

FAQ – Die fünf wichtigsten Fragen zum Urteil

1. Muss ich künftig Rentenkürzungen wegen verspäteter Arbeitgebermeldungen fürchten?
Nein. Wer die Hochrechnung wählt, bleibt vor nachträglichen Abzügen geschützt. Meldet ein Arbeitgeber später niedrigere Löhne, bleibt Ihre Rente unverändert.

2. Warum ist die Hochrechnung überhaupt wichtig?
Sie sorgt dafür, dass Ihre Rente frühzeitig berechnet wird, auch wenn noch nicht alle Entgeltdaten vorliegen. Das schafft schnelle Entscheidungen und eine verlässliche Planung.

3. Gilt das Urteil auch für zukünftige Rentner?
Ja. Die Entscheidung stärkt alle Versicherten, die eine Hochrechnung nutzen. Besonders relevant wird das ab 2027, wenn eine verbindliche Hochrechnung gesetzlich vorgeschrieben wird.

4. Was passiert, wenn später höhere Entgelte gemeldet werden?
Dann darf die Rentenversicherung Ihre Rente erhöhen. Eine rückwirkende Kürzung bleibt jedoch ausgeschlossen.

5. Warum durfte die DRV die Rente im konkreten Fall nicht neu berechnen?
Weil das Gesetz eindeutig festlegt, dass bei gewählter Hochrechnung keine Ersetzung durch spätere tatsächliche Entgelte zulässig ist. Die DRV hatte damit ihre Befugnisse überschritten.

Rentner können der Hochrechnung vertrauen

Das Urteil des Bundessozialgerichts bringt endlich Klarheit: Rentner dürfen sich auf die gewählte Hochrechnung verlassen, ohne nachträgliche Einbußen fürchten zu müssen. Die Entscheidung stärkt das Vertrauen in stabile Rentenbescheide und bildet eine tragfähige Grundlage für die kommende Rentenreform 2027. Für alle, die kurz vor dem Ruhestand stehen, bedeutet das ein wichtiges Stück Sicherheit – und damit ein Stück Ruhe im Lebensabend.