Eine häufige Frage, die den Sozialverbänden gestellt wird, ist, ob man krankgeschrieben sein muss, um eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beantragen zu können. Diese und andere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente?
Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Wichtig: Die Einschränkung muss mindestens sechs Monate bestehen.
Darüber hinaus müssen die Betroffene auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, sie müssen eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung geleistet haben. Grundsätzlich müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein.
Was bedeutet „dauerhaft krank“ bei der Erwerbsminderungsrente?
“Dauerhaft krank” bedeutet im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente, dass ein Betroffener für einen längeren Zeitraum, mindestens sechs Monate, nicht arbeiten kann. Es reicht jedoch nicht aus, nur eine ärztliche Krankschreibung zu haben. Wichtig ist, dass die Erkrankung medizinisch gut dokumentiert ist und von Ärzten bestätigt wird.
Müssen Lücken in der Krankschreibung vermieden werden?
Viele Menschen sorgen sich, ob Lücken in ihrer Krankschreibung negative Auswirkungen auf ihren Antrag zur Erwerbsminderungsrente haben könnten.
In der Praxis gibt es oft Situationen, in denen solche Lücken entstehen. Zum Beispiel, wenn jemand während des Krankengeldbezugs kurzzeitig arbeitet oder Urlaub nimmt und dadurch die Krankschreibung unterbrochen wird.
Was passiert bei Unterbrechungen in der Krankschreibung?
Unterbrechungen in der Krankschreibung können in zwei Hauptszenarien auftreten:
Krankengeldbezug: Hier muss die Person durchgehend krankgeschrieben sein, um weiterhin Krankengeld zu erhalten. Eine Lücke in der Krankschreibung bedeutet in diesem Fall auch eine Unterbrechung des Krankengeldbezugs.
Arbeitslosigkeit und Bürgergeldbezug: Menschen, die Bürgergeld (früher Hartz IV) beziehen, sind nicht zwingend dauerhaft krankgeschrieben, da der Leistungsbezug unabhängig von der Krankschreibung erfolgt.
Beeinflusst die Krankschreibung die Chancen auf die Erwerbsminderungsrente?
Glücklicherweise ist die durchgehende Krankschreibung nicht die wichtigste Komponente für den Erhalt der EM-Rente.
Entscheidend ist, dass der Betroffene in ärztlicher Behandlung ist und die Erkrankung gut dokumentiert ist. Die behandelnden Ärzte müssen die gesundheitlichen Einschränkungen bestätigen und detailliert dokumentieren, um den Antrag zu unterstützen.
Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?
Bei der Antragstellung zur Erwerbsminderungsrente ist es wichtig, dass die medizinische Behandlung und die gesundheitlichen Einschränkungen ausführlich dokumentiert werden.
Die Ärzte müssen darlegen können, welche Funktionseinschränkungen vorliegen und in welchem Ausmaß diese die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Diese Infos sind entscheidend für die Entscheidung über den Rentenanspruch.
Antragstellende sollten sich zudem auf die Fragen der Gutachter vorbereiten. Hierzu haben wir einen gesonderten Artikel veröffentlicht, der auf die Fangfragen bei der Begutachtung eingehen. Dieseer ist hier zu finden.
Was passiert nach der Bewilligung der EM-Rente?
Wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, geschieht dies häufig rückwirkend. Das bedeutet, dass die Rentenzahlungen ab dem Zeitpunkt erfolgen können, an dem die Erwerbsminderung eingetreten ist.
In manchen Fällen kann es sein, dass bereits erhaltene Leistungen wie Krankengeld oder Bürgergeld verrechnet werden müssen. Diese Rückforderungen und ihre Auswirkungen werden im Bewilligungsbescheid genau erklärt.