Viele Betroffene sind unsicher, wie viel sie monatlich zur Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Wir erklären, welche Regeln ab 2025 gelten und welche Grenzen beim Hinzuverdienst beachtet werden müssen.
Wie hoch darf der Hinzuverdienst im Jahr 2025 sein?
Laut dem Rechtsanwalt Peter Knöppel kursieren im Internet viele falsche Informationen über die Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente. So hat beispielsweise eine Video-Kanal behauptet, dass die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei 1.638 € läge. Doch dies entspricht nicht den Tatsachen.
Der Rentenexperte erklärt, dass es keine festen monatlichen Hinzuverdienstgrenzen gibt, sondern dass die Grenze immer für das gesamte Jahr betrachtet wird. Für das Jahr 2025 beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit voller Erwerbsminderung genau 19.661,25 € brutto. Dieser Betrag kann einmalig oder über das Jahr verteilt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Kann ich im Januar 2025 den gesamten Betrag hinzuverdienen?
Eine spannende Frage ist, ob es möglich ist, den gesamten zulässigen Hinzuverdienst in nur einem Monat, z.B. im Januar, zu erwirtschaften. Die überraschende Antwort lautet: Ja, das ist möglich. können im Januar 2025 tatsächlich die vollen 19.661,25 € brutto verdienen, ohne dass Ihre volle Erwerbsminderungsrente gekürzt wird.
Es ist jedoch wichtig, dass in den restlichen Monaten des Jahres – also von Februar bis Dezember 2025 – kein weiteres Einkommen erzielt wird. Nur so kann der Hinzuverdienst im Januar 2025 vollständig ohne Anrechnung auf die Rente erfolgen.
Was passiert, wenn ich in mehreren Monaten hinzuverdiene?
Sollten Sie in mehreren Monaten im Jahr Einkommen erzielen, verteilt sich die jährliche Hinzuverdienstgrenze auf diese Monate. Zum Beispiel könnte es so aussehen, dass Sie im Februar, Juni, September und Dezember jeweils 5.000 € verdienen und im Dezember dann noch einmal den Restbetrag, um auf die maximal zulässigen 19.661,25 € zu kommen.
Diese Flexibilität zeigt, dass der Gesetzgeber die jährliche Grenze als maßgeblich ansieht und nicht die monatlichen Einkünfte. Sie können somit frei entscheiden, in welchen Monaten Sie wie viel verdienen möchten, solange die Grenze nicht überschritten wird.
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Welche Rolle spielt die Anzahl der Arbeitsstunden?
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Anzahl der Stunden, die man arbeiten darf. Knöppel stellt klar, dass der Gesetzgeber keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Verdienst und der Arbeitszeit herstellt. Wichtig ist allein, dass die Hinzuverdienstgrenze von 19.661,25 € brutto im Jahr nicht überschritten wird. Ob Sie diesen Betrag in wenigen oder vielen Arbeitsstunden erwirtschaften, spielt dabei keine Rolle.
Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?
Sollten Sie die jährliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten, wird der übersteigende Betrag auf die Rente angerechnet. Das bedeutet, dass Ihre volle Erwerbsminderungsrente gekürzt wird, aber sie wird nicht vollständig gestrichen, solange Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind.
Der Begriff „Wegnahme“ der Rente, wie er oft verwendet wird, ist irreführend. Die Rente wird Ihnen nur dann vollständig entzogen, wenn Sie nicht mehr als voll erwerbsgemindert gelten, d.h. wenn Ihre Arbeitsfähigkeit wieder mehr als drei Stunden täglich beträgt.
Was gilt bei Rentenbezug ab einem anderen Zeitpunkt im Jahr 2025?
Falls Sie Ihre volle Erwerbsminderungsrente nicht ab Januar 2025, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr erhalten, z.B. ab dem 1. August 2025, gilt die Hinzuverdienstgrenze anteilig.
Das bedeutet, dass Sie für den Zeitraum von August bis Dezember die entsprechend gekürzte Grenze einhalten müssen. Das Einkommen, das Sie vor dem Rentenbeginn, also von Januar bis Juli 2025, erzielt haben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Flexibilität beim Hinzuverdienst zur EM-Rente
Der Gesetzgeber also für das Jahr 2025 eine großzügige Hinzuverdienstmöglichkeit für Rentner mit voller Erwerbsminderungsrente geschaffen. EM-Rentner können bis zu 19.661,25 € brutto im Jahr verdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Diese Grenze ist ein Jahreswert, was Ihnen erlaubt, flexibel zu entscheiden, in welchen Monaten Sie wie viel Einkommen erzielen möchten. Solange die jährliche Grenze nicht überschritten wird, bleibt Ihre volle Erwerbsminderungsrente unberührt.
Wichtig: Wer seine Arbeitsfähigkeit allerdings wiedererlangt und mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, muss mit einer vollständigen Streichung der Rente rechnen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.