Erwerbsminderung: Recht auf Pflegegeld und Teilzeitjob – Begehe aber nicht diesen Fehler

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Eine volle Erwerbsminderungsrente setzt voraus, nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten zu kรถnnen. Was ist aber mit dem Pflegegeld, wenn Sie pflegebedรผrftige Angehรถrige versorgen? Gilt die Pflege als Arbeitszeit? Und wie sieht es aus, wenn Sie auรŸerdem noch einem Minijob nachgehen?

Kriterien fรผr eine volle Erwerbsminderung

Um Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente zu haben, mรผssen Sie erstens mindestens fรผnf Jahre in der Rentenversicherung nachweisen (bis auf Ausnahmen wie Arbeitsunfall oder Berufskrankheit), und zweitens seit mindestens einem Jahr nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfรคhig sein โ€“ egal in welcher Erwerbsbeschรคftigung.

Dรผrfen Sie Angehรถrige pflegen?

Wie ist die rechtliche Situation, wenn Sie selbst eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und zugleich zuhause pflegebedรผrftige Angehรถrige versorgen? Dรผrfen Sie das? Ja, eine Erwerbsminderung schlieรŸt Pflege Angehรถriger nicht aus.

Die zeitliche Begrenzung auf weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag bleibt bei dieser hรคuslichen Pflege (erst einmal) unberรผcksichtigt. Auch als Erwerbsgeminderter gelten also die gleichen Regelungen und Vorteile, die Sie als pflegender Angehรถriger beanspruchen kรถnnen.

Pflegegeld und Rentenpunkte

Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld, und dies ist umso hรถher, je hรถher der Pflegegrad ist. Damit werden nicht nur Hilfs- und Pflegemittel gezahlt, sondern dies honoriert auch den Zeitaufwand fรผr die Pflege.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfรผllen, um Pflegegeld zu erhalten, sammeln Sie auรŸerdem Punkte fรผr Ihre Altersrente. Pflegezeiten werden nรคmlich angerechnet, und das ist wichtig, wenn Sie eine bestimmte Wartezeit erfรผllen mรผssen, um zum Beispiel eine Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte von 35 Jahren zu beanspruchen.

Der Bestandsschutz sichert die Rente

Dann profitieren Sie sowohl von Ihrer Erwerbsminderung wie von den Pflegezeiten. Der Bestandsschutz verbietet, dass Ihre vorzeitige Altersrente niedriger ist als Ihre Erwerbsminderungsrente zuvor. Das gilt selbst bei dem frรผhesten Renteneintritt, und damit bei den hรถchsten Abschlรคgen, die normalerweise anfallen wรผrden.

Was sind die Kriterien, um das Pflegegeld zu erhalten

Um Pflegegeld zu bekommen, dรผrfen Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstรคtig sein. Als voll Erwerbsgeminderter erfรผllen Sie diese Voraussetzung immer.

AuรŸerdem mรผssen Sie mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, und das auf mindestens zwei Tage pro Woche verteilt. Da diese Zeit nicht bei der Erwerbsminderung angerechnet wird, kรถnnen Sie auch zwei Tage jeweils fรผnf Stunden pflegen, ohne damit die Voraussetzung der Erwerbsminderung zu durchbrechen.

Was ist mit einem Teilzeitjob

Auch als voll Erwerbsgeminderter dรผrfen Sie noch einer Erwerbsbeschรคftigung nachgehen, allerdings nur weniger als drei Stunden pro Tag. Es wรคre also sogar denkbar, dass Sie einen Minijob haben und Angehรถrige pflegen. Die Rentenkasse darf Ihnen allein wegen dieser Kombination die Rente nicht entziehen.

Sind Sie auf der sicheren Seite?

Allerdings sollen Sie sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Rentenkasse kann zwar die Erwerbsminderungsrente nicht direkt deswegen beenden, weil Sie einen Minijob haben und zugleich Angehรถrige pflegen.

Die Rentenkasse kann jedoch in Zweifel ziehen, ob Sie nach wie vor voll erwerbsgemindert sind und dies prรผfen. Zu einer solchen Prรผfung ist sie berechtigt. Dazu kann die Versicherung entweder aktuelle รคrztliche Befunde auswerten oder Sie zu einem Termin beim medizinischen Gutachter laden.

Kritisch kรถnnte es fรผr Sie zum Beispiel sein, wenn Sie fรผnf Tage die Woche eine mittelschwere Tรคtigkeit jeweils zweieinhalb Stunden ausรผben und die tรคglich mehrstรผndige Pflege ihres Angehรถrigen mit grรถรŸerer kรถrperlicher Belastung verbunden ist.

Das gilt zum Beispiel, wenn Sie den Pflegebedรผrftigen aus dem Rollstuhl ins Bett oder in die Dusche heben mรผssen.

Das Ergebnis kann bedeuten, dass Sie nicht mehr als voll erwerbsgemindert eingestuft werden.