Erhöhter Zusatzbeitrag: Dann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel nicht

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Die jüngsten Beitragserhöhungen vieler gesetzlicher Krankenkassen zum Jahresbeginn 2025 haben die finanzielle Belastung für Versicherte merklich erhöht. Zwar ermöglicht das Sonderkündigungsrecht bis Ende Januar einen kurzfristigen Ausstieg, doch ist ein Wechsel nicht in jedem Fall von Vorteil.

Sonderkündigungsrecht: Frist und Bedingungen

Zum Jahreswechsel 2025 haben die meisten Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben. Aufgrund dieser Erhöhungen können Versicherte den Vertrag bis Ende Januar 2025 außerordentlich kündigen. Die Frist endet stets am letzten Tag des Monats, in dem der Zusatzbeitrag steigt.

Wer also die Beiträge seiner bisherigen Kasse als zu hoch empfindet, hat bis zum 31. Januar die Möglichkeit, von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Flexibler Kassenwechsel: Auch nach der Frist möglich?

Ein Wechsel der Krankenkasse ist nicht nur bis Ende Januar durch das Sonderkündigungsrecht möglich. Personen, die mindestens zwölf Monate bei ihrer aktuellen Kasse versichert waren, dürfen auch danach jederzeit kündigen.

Die sogenannte Mindestbindungsfrist beträgt ein Jahr. Wechselt man zu einer neuen Krankenkasse, beginnt die Mindestbindungsfrist erneut. Eine Verkürzung ist nur dann möglich, wenn während dieser Zeit erneut ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Beitragserhöhungen eintritt.

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Gesetzliche Krankenversicherung 2025: Beitragssätze und Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent, der ermäßigte Satz für Versicherte ohne Krankengeldanspruch bei 14 Prozent. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen frei gestaltbaren Zusatzbeitrag, der 2025 zwischen 1,84 und 4,4 Prozent schwankt.

Abhängig von der jeweiligen Kasse ergibt sich somit ein Gesamtbeitrag zwischen 16,44 und 19 Prozent.

Liste der Krankenkassen und Zusatzbeiträge:
Der GKV-Spitzenverband hat eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen samt aktueller Zusatzbeiträge veröffentlicht. Diese Datenbank bietet einen schnellen Vergleich, welche Kasse derzeit die günstigsten Konditionen offeriert.

Pflegeversicherung: Neue Beitragshöhe ab Januar

Auch der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen und liegt nun bei 3,6 Prozent. Die Staffelung erfolgt nach Kinderanzahl:

  • Versicherte ohne Kind: 4,2 Prozent
  • Versicherte mit einem Kind: 3,6 Prozent
  • Versicherte mit zwei Kindern: 3,35 Prozent
  • Versicherte mit drei Kindern: 3,1 Prozent
  • Versicherte mit vier Kindern: 2,85 Prozent
  • Versicherte mit fünf oder mehr Kindern: 2,6 Prozent

Ohne Kind fällt zusätzlich ein Beitragszuschlag von 0,6 Prozent an. Ab dem zweiten Kind erhalten Versicherte einen weiteren Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten pro Kind, bis maximal fünf Kinder berücksichtigt werden.

Rentnerinnen und Rentner: Beitragserhöhungen mit Verzögerung

Rentnerinnen und Rentner müssen erst ab März 2025 mit höheren Beiträgen in der Krankenversicherung rechnen, da in den Monaten Januar und Februar noch die alten Sätze gelten. Anders verhält es sich bei der Pflegeversicherung. Zwar greift auch hier der höhere Beitragssatz schon zum Jahresbeginn, jedoch wird dieser erst ab Juli 2025 eingezogen.

Die Rentenkasse zieht bis einschließlich Juni noch den alten Satz ein, sodass die Differenz von 0,2 Prozentpunkten (in Summe für sechs Monate 1,2 Prozentpunkte) im Juli in einer Summe nachberechnet wird.

Wichtig ist zudem, dass die Rentenversicherung den hälftigen Anteil am allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) und am Zusatzbeitrag übernimmt, nicht jedoch an den Pflegeversicherungsbeiträgen. Die Erhöhung der Pflegeversicherung tragen Rentnerinnen und Rentner allein.

Krankenkassenwechsel in der Praxis: Chancen und Risiken

Ein Kassenwechsel kann Kosten sparen, ist aber nicht in jeder Lage uneingeschränkt zu empfehlen. Die folgenden Aspekte spielen eine zentrale Rolle:

  1. Gleiche Grundversorgung bei allen gesetzlichen Kassen:
    Die gesetzlichen Leistungen entsprechen sich weitgehend. Unterschiede gibt es bei zusätzlichen Angeboten wie Osteopathie, professionellen Zahnreinigungen oder Reiseimpfungen. Wer diese Leistungen häufig in Anspruch nimmt, sollte prüfen, ob die aktuell genutzte Kasse hier möglicherweise bessere Konditionen bietet.
  2. Servicequalität und regionale Erreichbarkeit:
    Manche Krankenkassen überzeugen mit kurzen Wartezeiten, zahlreichen Geschäftsstellen und umfangreicher Beratung. Ein persönlicher Ansprechpartner oder eine rasche Bearbeitung von Anfragen kann ein Wechselargument sein oder im Gegenteil für das Verbleiben sprechen.
  3. Laufende Leistungsanträge oder Verfahren:
    Wer gegenwärtig ein Hilfsmittel, eine Rehabilitationsmaßnahme oder die Einstufung in einen Pflegegrad beantragt hat, sollte vor einem Wechsel klären, ob sich dadurch Verzögerungen ergeben. Hilfsmittel verbleiben grundsätzlich im Besitz der Kasse, die sie bewilligt hat, sodass im ungünstigsten Fall eine Rückforderung möglich ist.
  4. Pflegebedürftige mit Pflegegrad:
    Das Datenaustauschverfahren zwischen alter und neuer Pflegekasse gewährleistet meist einen nahtlosen Übergang. Dennoch empfiehlt es sich, die neue Kasse frühzeitig über bereits bewilligte Leistungen zu informieren. Eine Neubegutachtung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, da kein Bestandsschutz existiert.
  5. Übertragung von Pflegeleistungen:
    Nicht genutzte Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, können an die neue Pflegekasse übertragen werden und verfallen somit nicht. Auch hier ist es ratsam, bereits vor dem Kassenwechsel Klarheit über den Umfang offener Ansprüche zu schaffen.
  6. Mitteilungspflichten bei Pflegepersonen:
    Daten eingetragener Pflegepersonen werden nicht automatisch übertragen. Deshalb muss die neue Kasse diese Informationen manuell erhalten, um den Versicherungsschutz korrekt weiterzuführen.

Sozialverband VdK: Forderungen zur Entlastung

Der Sozialverband VdK plädiert für eine gerechtere Gestaltung der Beiträge sowie für Reformen, die ein stabiles Finanzierungssystem gewährleisten. Die steigende Belastung vieler Versicherter ist aus Sicht des Verbands ein Anlass, das bisherige System auf den Prüfstand zu stellen und den Zugang zu Gesundheitsleistungen fairer zu gestalten.