EM-Rente: Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente: Muss ein Antrag gestellt werden?

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Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf sich ab dem 1.7.2024 über eine deutliche Erhöhung der monatlichen Zahlungen freuen. Dies regelt das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz.

Viele Betroffene fragen sich, ob sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen müssen, um diesen Zuschlag zu erhalten.

Betroffene müssen keinen Antrag stellen

Müssen Betroffene einen Antrag stellen, um den Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente zu erhalten? Nein, das müssen sie nicht! Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer berechtigt ist, einen pauschalen Zutrag zur Rente zu bekommen. Auch die Auszahlung erfolgt automatisch.

Wie stark wird die Erwerbsminderungsrente steigen?

Eine Erwerbsminderungsrente, die zwischen 2001 und der ersten Jahreshälfte 2014 begann, wird mit 7,5 Prozent bezuschusst. Statt 1.000 Euro gäbe es also 1.075 Euro. Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in die Rente eintrat, der erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent, und das wären dann statt 1.000 Euro 1.045 Euro.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Betroffen sind rund drei Millionen Menschen, die Renten beziehen. Dazu gehören alle, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 anfing. Hinzu kommen alle diejenigen, die eine laufende Alters- oder Hinterbliebenenrente beziehen und unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente bekamen.

Zuschlag bei Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten

Darüber hinaus gibt es einen pauschalen Zusatz auch für Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen Zeiten in der Rente zugerechnet werden. Auch bei diesen gilt die Erhöhung dann, wenn die Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 begann, und sie keine eigene Rente bezogen.

Wann tritt die Neuregelung in Kraft?

Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2024 in Kraft. Wer dann von einer der entsprechenden Renten betroffen ist, bekommt einen monatlichen Zuschlag.

Kann die Änderung sofort umgesetzt werden?

Die Rentenversicherung kann (laut eigenen Angaben) die Regelungen zum vorgesehenen Termin technisch umsetzen. Trotz dieser Aussage kann es bei der Vielzahl der Berechtigten vorkommen, dass der eine oder die andere übersehen werden.

Was können Betroffene tun, wenn Sie nichts von der Rentenversicherung erhalten?

Was tun Sie aber, wenn Sie zu denjenigen gehören, denen zwar der Zuschlag zusteht, Sie aber keine erhöhte Rente erhalten – und auch keine Nachricht der Rentenversicherung zur Erhöhung ihrer Erwerbsminderungsrente? In diesem Fall rufen Sie bei der Rentenversicherung an und klären die Angelegenheit.

Ausgleichende Gerechtigkeit?

Bisher waren gerade die vom Zuschlag auf die Rente ausgenommen, die langzeitig erwerbsgemindert sind. Diese Menschen erhielten weniger Geld, da sie weniger Versicherungszeiten aufwiesen.

Obwohl diese Betroffenen gerade wegen ihrer Erwerbsminderung weniger einzahlen konnten, bekamen sie umso weniger Geld, desto länger sie erwerbsgemindert waren. Der jetzt in Kraft tretende Zuschlag soll das lindern.

Sozialverband hält den Zuschlag für zu niedrig

Der Sozialverband VdK begrüßte zwar, dass ein Zuschlag für die Erwerbsgeminderten 2024 in Kraft tritt. Er hielt die Zuschläge aber für zu niedrig und erklärt, dass diese mindestens doppelt so hoch sein müssten.

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