Im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente gibt es viele Fragen und auch Missverstรคndnisse.
Eine der hรคufigsten Unsicherheiten ist die Befรผrchtung, dass ein von der Deutschen Rentenversicherung beauftragter Reha-Arzt die bereits bewilligte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wieder entziehen kรถnnte.
Wir sind dieser Frage nachgegangen und mรถchten fรผr Klarheit sorgen.
Reha-Arzt darf Rente nicht entziehen
Ein Reha-Arzt hat im Grundsatz keine rechtliche Befugnis, eine Erwerbsminderungsrente zu entziehen, zu รคndern oder aufzuheben. Diese Entscheidung liegt ausschlieรlich bei der Rentenversicherung, die den Rentenbescheid ausgestellt hat.
Entscheidet der Rentenversicherungstrรคger, die bewilligte Rente zu entziehen, muss er seinen Bescheid aufheben oder, wenn die Rente befristet ist, die Weitergewรคhrung ablehnen. Hiergegen kann dann ein begrรผndeter Widerspruch eingelegt werden.
Reha-Arzt kann Leistungsvermรถgen neu beurteilen
Es besteht jedoch die Mรถglichkeit, dass der Reha-Arzt wรคhrend der Rehabilitationsmaรnahme das Leistungsvermรถgen des Betroffenen neu beurteilt. Das kann bedeuten, dass er feststellt, dass keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt, sondern nur noch eine teilweise Erwerbsminderung. In manchen Fรคllen kann sogar eine volle Erwerbsfรคhigkeit festgestellt werden.
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Frank Weise, erfahrener Rentenberater und Experte auf dem Gebiet der Erwerbsminderungsrente, weist darauf hin, dass eine medizinische Reha-Maรnahme das Risiko birgt, dass eine einmal festgestellte Erwerbsminderung aufgrund einer speziellen Erkrankung vom Arzt anders bewertet wird.
Er rรคt daher allen Versicherten, die eine Rehabilitation antreten mรผssen, sich gut darauf vorzubereiten.
Der Reha-Entlassungsbericht entscheidet
Letztlich ist der Reha-Entlassungsbericht entscheidend, denn er gibt objektiv das Leistungsvermรถgen des Versicherten wieder, wie es von den Reha-รrzten wรคhrend der Maรnahme festgestellt wurde.
Es ist durchaus mรถglich, dass sich das Leistungsvermรถgen verbessert hat und in diesem Fall die bewilligte Erwerbsminderungsrente tatsรคchlich in Gefahr ist.
Der Rentenberater Frank Weise rรคt daher, vor Antritt einer Reha-Maรnahme ausfรผhrlich mit den behandelnden รrzten zu sprechen.
Es muss geklรคrt werden, ob die Reha-Maรnahme zur aktuellen gesundheitlichen Situation passt und ob der Patient รผberhaupt rehabilitationsfรคhig ist. Wenn ja, empfiehlt sich eine grรผndliche Vorbereitung auf die Reha-Maรnahme.
Reha birgt Risiken fรผr die Rente
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine medizinische Rehabilitationsmaรnahme die einmal bewilligte Erwerbsminderungsrente durchaus gefรคhrden kann.
Wichtig: Eine entscheidende Rolle spielt dabei der Reha-Entlassungsbericht, der das Leistungsvermรถgen des Patienten objektiv widerspiegelt.
Es ist daher ratsam, sich vor Antritt einer Rehabilitationsmaรnahme grรผndlich zu informieren und gegebenenfalls mit Experten wie Rentenberatern und รrzten zu beraten, um unliebsame รberraschungen zu vermeiden.
Im Zweifelsfall sollte im Vorfeld ein auf Rentenfragen spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.