Familien mit Elterngeld-Anspruch kรถnnen durch einen legalen Trick bis zu 420 EUR mehr im Jahr beziehen
Im Grundsatz wird das Elterngeld bei Hartz IV Beziehenden angerechnet. Eltern dรผrfen allerdings 30 EUR im Monat Versicherungspauschale behalten. Mit einem legalen Trick kรถnnen sich allerdings Eltern 420 Euro bei Antragstellung zusรคtzlich sichern.
Alle Sozialleistungen mรผssen beantragt werden
Alle Sozialleistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder auch der Unterhaltsvorschuss werden bei Hartz IV angerechnet. Wird ein Kind geboren, mรผssen genannte Sozialleistungen beantragt werden. Allerdings werden alle Leistungen immer bei Hartz IV angerechnet. Grundsรคtzlich bedeutet dies ein Mehr an Antrรคgen, aber nicht ein Mehr an Geld. Beim Elterngeld ist das etwas anderes.
30 EUR Versicherungspauschale bleiben anrechnungsfrei
Wenn Hartz IV Beziehende einen Anspruch auf Elterngeld haben, kรถnnen sie eine Versicherungspauschale geltend machen. Die Hรถhe liegt bei 30 Euro im Monat, die nicht als Einkommen angerechnet werden darf. Sinn der Pauschale ist, dass hiervon wichtige Versicherungen bezahlt werden. Die Pauschale wird allerdings immer vom Einkommen abgerechnet, egal ob eine Versicherung abgeschlossen wurde oder nicht.
Nicht zu verwechseln Versicherungspauschale bei Erwerbseinkommen
Bei Arbeitseinkommen bleiben 100 Euro im Monat bei Hartz IV Bezรผgen anrechnungsfrei. Allerdings sind hier bereits die 30 Euro in dem Freibetrag eingerechnet. Oben drauf darf also der Betrag nicht gerechnet werden.
Von der Pauschale profitieren also nur diejenigen, die รผber kein Einkommen durch Erwerbsarbeit verfรผgen. Das Kindergeld sowie der Unterhaltsvorschuss fรผr Kinder unter 18 Jahre gelten bei Kindern als Einkommen. Auch hier wird keine Versicherungspauschale darรผberhinaus eingerรคumt.
Bei Elterngeld handelt es sich demnach um Einkommen des berechtigten Elternteils. Da es sich hierbei um kein Erwerbseinkommen handelt, bekommen Hartz IV Beziehende auch nicht den Grundfreibetrag von 100 Euro. Allerdings besteht dennoch ein Anspruch auf die Versicherungspauschale. Deshalb lohnt es sich mรถglichst die maximale Zeit des Anspruchs auszunutzen, um die Versicherungspauschale einzustreichen. Allerdings nur solange, wie kein Erwerbseinkommen (!) besteht.
Wechsel zu Elterngeld Plus bringt sogar 840 Euro
Das normale Elterngeld ist maximal 14 Monate lang. Bei 14 Monaten sind das 14 x 30 Euro = 420 EUR. Wer aber das Elterngeld Plus beantragt, kann sogar 28 Monate in den Genuss der Pauschale kommen. Auch wer schon das regulรคre Elterngeld bezieht, kann in das Elterngeld Plus wechseln. Ein entsprechender Antrag wird bei Elterngeldstelle gestelt.
Extra Tipp: Beziehen beide Elternteile Elterngeld, muss die Pauschale auch bei Beiden vom Einkommen abgezogen werden.