Einfachere Hartz IV-Gesetze gefordert

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter und Kommunen fordern eine Vereinfachung der Hartz IV-Gesetze und mehr Spielraum bei der Einzelfallbeurteilung

19.06.2014

Immer mehr Klagen wegen Hartz IV-Sanktionen werden zugunsten der Leistungsberechtigten entschieden. Das ergab eine Auswertung des Bundesarbeitsministeriums. Demnach ist etwa ein Drittel der Klagen erfolgreich. Die Jobcenter und Kommunen fordern nun Konsequenzen. Einfachere Hartz IV-Gesetze und ein größerer Spielraum bei der Beurteilung des Einzelfalls könnten die Zahl der Hartz IV-Verfahren an den Sozialgerichten senken.

Gemeinden fordern Vereinfachung des Hartz IV-Gesetzes
„Nach wie vor sind die Regelungen sowohl für die Betroffenen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern zu kompliziert und bürokratisch", zitiert die „Passauer Neue Presse" den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg. Das habe eine Vielzahl von Widersprüchen und Klagen zur Folge. „Viele komplizierte Berechnungen der Einzelansprüche sollten durch die Möglichkeit der Pauschalierung vereinfacht werden." Das derzeit viel zu komplizierte System koste die Jobcenter viel Zeit, die eigentlich in die Arbeitsvermittlung investiert werden müsse.

Die meisten Klagen werden von den leistungsberechtigten wegen Hartz IV-Bescheiden und Sanktionsbescheiden eingereicht. Die Sozialgerichte müssen deshalb seit Jahren eine wahre Verfahrensflut bewältigen. Der Deutsche Richterbund (DRB) forderte bereits mehr Personal für die Gerichte. „Die vorhandenen Richterinnen und Richter reichen bei weitem nicht aus, um sämtliche Verfahren zügig zu bearbeiten", erklärte Bernhard Joachim Scholz, DRB-Präsidiumsmitglied, gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung". Scholz zufolge fehlten in Deutschland etwa 2.000 Richter und Staatsanwälte.

Linke will Sanktionen abschaffen
Wie die „Welt“ unter Berufung auf eine Auswertung des Bundesarbeitsministerium jüngst berichtete, wird mehr als ein Drittel der Widersprüche und Klagen zugunsten der Hartz IV-Bezieher entschieden. Dennoch sieht Landsberg keine Notwendigkeit, die Sanktionen abzuschaffen, wie es zahlreiche Erwerbsloseninitiativen und die Linkspartei fordern. Der Hartz IV-Grundsatz des „Förderns und Forderns" habe sich bewährt. „Deshalb wäre es falsch, Sanktionsmöglichkeiten abzuschaffen." Linkenchef Bernd Riexinger verweist gegenüber der Zeitung dagegen auf die negative Bilanz der Sanktionen. „Da wird viel Geld für einen teuren Überwachungsapparat ausgegeben, der massenhaft Rechtsverstöße produziert", obwohl sich jede zweite Sanktion bei ihrer Überprüfung als rechtswidrig herausstelle.

Selbst Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA, räumte in der „Passauer Neuen Presse" ein, dass das Hartz IV-Gesetz „kaum noch zu durchschauen" sei. „Wenn ich etwas ändern oder mir etwas wünschen könnte, wäre es, der ursprünglichen Idee der Grundsicherung zu folgen, und die vielen Einzelleistungen zu Pauschalen zusammenzuführen. Wir neigen in Deutschland dazu, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen, alles bis ins Detail zu regeln." (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de