Die Sozialversicherung soll in die Verfassung

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Peter Weiß, der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen möchte die Sozialversicherung im Grundgesetz festschreiben. Zugleich sollen die Versicherten stärker in die Entscheidungen der gesetzlichen Versicherungen eingebunden werden, so Weiß.

Warum sollen Sozialversicherungen ins Grundgesetz?

Weiß sorgt sich um die Stabilität der Versicherungssysteme. Immerhin sank die Beteiligung für die Sozialwahlen 2023 um nahezu acht Prozent.

Und das bei einer Wahl, die generell wenig Interesse bei den Versicherten auslöst. Weiß zufolge würde die geringe Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen deren Bedeutung mindern. Dies verbindet sich, ihm zufolge, noch mit einer zu geringen Mitbestimmung der Versicherten.

Schutz für die Sozialversicherung

Ein Schutz der Sozialversicherungssysteme durch deren Erwähnung im Grundgesetz würde es erschweren, diese abzuschaffen oder einzuschränken.

Es würde schwerer werden, an der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung zu sägen. Denn dabei ginge es dann um ein Ändern verfassungsmäßiger Rechte.

Hartz IV war ein Anschlag auf die Sozialversicherung

Was der Unterschied in der Praxis bedeutet, zeigt das Hartz IV Paket. Dies legte eine Sozialleistung (Sozialhilfe) mit einer Sozialversicherungsleistung (Arbeitslosenhilfe) zusammen.

Dieser Raub an den Geldern, die Versicherte in ie Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten, wäre durch ein Verankern dieser Sozialversicherung im Grundgesetz erheblich schwerer gefallen

Ernüchternde Zahlen

Leider ist das Interesse an der Mitbestimmung in elementaren Bereichen wie der Sicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit kaum vorhanden. So beteiligten sich nur rund 20 Prozent der 52 Millionen Wahlberechtigten an den Sozialwahlen 2023 – ungefähr ein Vierteil der Beteiligungen an Bundestagswahlen.

Mitbestimmung und Selbstverwaltung

Vielen ist überhaupt nicht bewusst, dass die Sozialversicherung eine Selbstverwaltung vorsieht. Das bedeutet: In zentralen Bereichen wie Rente und Gesundheit entscheiden Vertreter der Versicherten mit.

Die Wahlberechtigten wählen bei der Sozialwahl die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung.

In Widerspruchsausschüssen prüfen diese Beschwerden der Versicherten. Ehrenamtliche Versichertenberater kümmern sich um die Anliegen der Versicherten.

Die Versicherten können über die gewöhlten Vertreter die Ausrichtung der Sozialversicherungsträger beeinflussen. Verwaltungsräte in den Ersatzkassen sprechen bei Grundsatzentscheidungen mit.

Sie wählen den Vorstand, und sie kontrollieren den Haushalt. Sie haben eine wichtige Stimme bei Bonusprogrammen und Zusatzleistungen der Krankenkassen.

Selbstverwaltung ausbauen

Weiß fordert, diese Selbsverwaltung auszubauen, mehr und echte Mitbestimmung zu erreichen. Er sieht indessen auch, dass das Wissen um die Bedeutung der Sozialwahlen bei Versicherten zu gering ist.

Aufklären und Verbessern

Deshalb hält es es für nötig, Basiswissen über das deutsche Sozialversicherungssystem in der Schule und außerhalb der Schule zu vermitteln. Er möchte die Öffentlichkeitsarbeit verbessern und die Kompetenzen der Selbstverwaltungen stärken.