Kritik und Widerspruch an der Förderungs- Kontroll- und Erklärungspraxis von aus Hartz IV gegründeten Haupt- und Nebengewerben! Ein Vorschlag zu einer Anwendung der negativen Einkommenssteuer als Bedingungsloses Grundeinkommen. Ein Diskussionbeitrag von Dipl. Ing. Joachim Bethke.
(04.08.2010) Zuerst Begriffserklärungen: Ein selbständiges Gewerbe besteht in der Anmeldung einer geschäftlichen Tätigkeit bei dem örtlich zuständigem Organ. Es führt dadurch automatisch über den damit verbunden Dienstweg zu einer Bekanntgabe beim zuständigem Ordnungsamt und besonders wichtig beim Finanzamt, was für den Fall einer noch nicht vorhandenen Steuernummer zur Vergabe einer solchen führt!
Jedes Gewerbe hat einen Gewinnzweck, was bedeutet, dass die Genehmigung mit der Hoffnung und sogar Auflage verbunden ist, in einem absehbaren angemessenen Zeitraum diesem Gewinnziel zu entsprechen und im Ideal möglicherweise den Lebensunterhalt des Gewerbetreibendens nachhaltig zusichern! Grundsätzlich besteht in Deutschland nach dem Prinzip der Freizügigkeit auch Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit. Eine Beschränkung ist ggf. auf Grund von fachlichen Auflagen oder aus besonderen Bedingungen, u.a. Insolvenz angezeigt. Das Grundgesetz und das darin vorgesehene Selbstverwirklichungsrecht gilt dabei als Grundlage.
In diesem Sinne kann es demnach auch Arbeitslosen und in besonderen Hartz IV- Empfängern nicht verwehrt werden die Möglichkeit zu einer damit verbunden selbständige Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs zu erproben und
entsprechend zu betreiben.
Der Aufbau einer Selbständigkeit, eines eigenen Geschäftes ist gerade für Arbeitslose wegen der fehlenden Mittel und der oft unmöglichen Krediterlangung sehr schwer! Dazu kommt, dass in einer bis 2004 geltenden akzeptierten Konsolidierungsphase von bis zwei Jahren der Fiskus dies einsehend sogar ein Steuerbefreiung eingeräumt hatte. Diese naheliegende Unterstützung wurde eigenartigerweise von der Rot/Grünen Koalition abgeschafft und hat so die Möglichkeit zu einer vernünftigen Geschäftsentwicklung
praktisch Verunmöglicht. Es war auch die gleiche Koalition und die ledige Agenda 2010, welche die HARTZ4 Gesetze hervorgebracht hat. Dazu meine Meinung: Hartz 4 ist Armut per Gesetz!
Dies zeigt sich darin, dass Unterhaltsleistungen nur für den Fall eines ausreichenden Nachweises von Bedürftigkeit gewährt wurden. In diesem Rahmen mussten die Unterhaltsempfänger erst ihrer Rücklagen und Ersparnissen bis zu einer verordneten willkürlichen Größenordnung verbrauchen, um erst dann einen entsprechenden Antrag stellen zukönnen und möglicherweise in den Genuss der daraufhin erfolgenden Unterstützung zu kommen!
Dies hatte zur Folge, das gut alle Hilfeempfänger praktisch ihrer Störreserven beraubt wurden, mit allen negativen Folge für ihrer weitere Motivation. Heute nach 5 Jahren HARTZ4 befinden sich die meisten Opfer dieser Politik in
Lethargie und haben kaum noch eigenen Antrieb.
Dies geht mit der Tatsache einher, das es der Wirtschaft auf Grund von der Politik geschuldeter schlechte Rahmenbedingungen nicht gelang, neuzugründende oder bestehende Unternehmen dazu zu motivieren die notwendigen Arbeitsplätze bereit zustellen.
Hartz IV hat in diesem Sinne sein Versagen komplett bestätig und hat sich in zwischen für die meisten Betroffenen so empfunden, als ein Unterdrückungssystem etabliert!
Keiner der Beteiligten und vor allem die Betroffenen und vor allem auch die demnächst noch notwendig dazu kommenden. Können in dem System eine praktikable Form erkennen geschweige denn deren Fortsetzung in dieser Form wollen. Angesichts dieser Vorgänge erlauben sich die Mitarbeiter dieses System den Opfern mit zunehmend verstärktem unangemessenem Mistrauen zu begegnen!
Zur Erinnerung möchte hier an dieser Stelle sinngemäße Zitate verwenden. Sie entstammen aus der Präambel zum Sozialhilfegesetz, wo etwa so etwa heißt! Die Sozial- und bzw. gleichbedeutend Hartz IV Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung des demokratischen Staatwesens der Bundesrepublik- bzw. der Länder und besonders der Kommunen zur Sicherung des Lebensunterhaltes von Bürgern die in Notlage geraten sind. Als Maßstab zu einer Gewährung gilt die erklärte und notwendige Prüfbarkeit einer dies begründenden Bedürftigkeit. Wie und aus welchen Grund diese Bedürftigkeit eintrat, ist nebensächlich und für die Hilfegewährung von untergeordneter Relevanz.
Die Hilfe ist grundsätzlich auf Zeit angelegt und damit eine vorübergehende Einrichtung. Der Empfänger soll unterstützt und befähigt werden, so schnell als mögliche im Rahmen seiner Fähig- und Möglichkeiten seine Selbstversorgung wiederzuerlangen. In diesem Sinne enthält diese Hilfe auch die Auflage zur Mitarbeit und auch die Verpflichtung des Empfängers und auch des hilfegebenden Organs diesem Ziel zu dienen.
In diesem Rahmen werden also Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung, zur Begründung eines Hausstandes bis hin zur Vermittlung an den Arbeitsmarkt unterstützt! Gelingt die Arbeitvermittlung nicht, in einem angemessene Zeitrahmen, dann kann der Hilfeempfänge verpflichtet werden im Rahmen seiner Möglichkeiten gesellschaftlich notwendige Arbeiten auszuführen, um so einen Gegenwerte zu dem ihm zugestandenen Leistungen abzutragen.
Da dieser Einsatz Mehrkosten verursacht sieht besonders das Hartz IV System dafür eine Aufwandsentschädigung vor, über welche dieser Mehraufwand gedeckt wird und so der Unterhaltsbetrag nicht unter das Existentminimum sinken muss! Diese Möglichkeit wurde dabei fälschlich als "1 EURO- Job" benannt, wobei es sich aber nicht wirklich um eine bezahlte Arbeit handelt, sonder eben um eine Form der o.g. gesellschaftlichen Ersatzbeschäftigung.
Die dabei auch nur in entsprechende Bereiche, niemals aber in Konkurrenz zu bestehenden regulären Beschäftigungen. Damit dadurch möglicherweise nicht einem Lohnverfall in diesem Bereichen Vorschub geleistet würde! Eine solche Form ist für den Fall der Kurzeitig- und Vorläufigkeit vernünftig und akzeptabel! Es ist aber inzwischen so, dass die daraufhin entstandenen Ein- EUROJobs zur Gewohnheit geworden sind und viele der in dieses System hineingefallenden sind und dann praktisch nicht wieder heraus kommen! Inzwischen hat sich der Arbeitsmarkt an dem niedrigem Niveau der Hartz IV- Sätze synchronisiert und fast alle Löhne befinden sich in einem freien Fall!
Immer mehr Beschäftigte besonders im Handel werden in Minijobs auf 320/400 Euro Basis gedrängt und zu einer Ausstockung über Hartz 4 gedrungen. Die Folge sind ein zunehmendes Zusammenbrechen der Binnennachfragung und zunehmende Armut. Deutschland läuft Gefahr zu einem Armenhaus zu verkommen! Dies ist um so schlimmer, weil ein nicht unbedeutender Teil der Hilfeempfänger aus Fachkräften besteht und zunehmend, wenn überhaupt, fachfremd beschäftigt werden und so ihren fachlichen Anschluss verlieren. Der dadurch angefachte ökonomische Schaden ist für die Zukunft unseres Standortes unabsehbar und vor allem für die verantwortliche Politik unverzeihlich. Die betroffenen fühlen sich zum Teil so verachtet und beleidigt, dass damit die Demokratie und vor allem das Staatssystem selber in Misskredit gelangt.
HARTZ4 zerstört den Glauben des Volkes an Gerechtigkeit.
Dabei müssen Gerechtigkeit und innerer Frieden die Hauptanliegen und wichtigsten Staatszeile sein! Im Mittelpunkt müssen die Bemühungen des Staates und seiner Organe an der Wohlfahrt und der entsprechenden Signalisierung dieser Werte stehen.
Das Hartz IV- Volk und auch möglicherweise die in Zukunft davon bedrohten haben diesen Eindruck aber nicht mehr. Besonders nach dem eine eilfertige Politik mehr Anstrengungen für die Profite der "Reichen und Schönen" macht, als sich um die Belange und Sorgen der Mehrheit zu kümmern.
Heute ist es so, dass dem System vor dem Liebedienen vor den Finanzmärkten die Achtung und der Respekt für die lebendig Arbeit und die darauf angewiesenen Menschen abhanden gekommen ist! Damit wurde der Arbeitende Mensch vor dem Kapital entwertet!
Das Volk kommt dem Staat und besonders der in tragenden Politik in Verdrossenheit anhanden!
Was ist zu tun?
Es lohnt nicht einfach nur zu meckern und dann keinen wirklich praktikablen Vorschlag zumachen! Was fehlt ums? Es fehlen tragfähige Arbeitsplätze. Die entstehen nicht etwa deshalb nicht, weil es keine Arbeit wie auch immer gibt! Sie entstehen nicht, weil es keine Unternehmer gibt, die solche im ausreichenden Maße Schaffen. Es gibt deshalb keine Unternehmer, weil es sich nicht lohnt unter den derzeitigen Bedingungen etwas zu unternehmen. Weiter werden Arbeitsplätze wohl kaum durch eine neuen Konjunktur entstehen! Denn wenn eine solche eintreten sollte, werden halt die Bänder schnelle geschaltet und die Leute sitzen weiter auf der Straße! Arbeit ist aber da und sie wird schon richtig bezahlt, nur das kommt nicht bei den Leuten an. Im Gegenteil, werden nach wie vor Mittel im hohem Grade verschwendet. Durch Schiebung und sinnlosen Subventionen für unbedürftige reiche Unternehmer
(wie NOKIA, Opel usw.) und in Korruption versichern gewaltige Mittel in den abenteuerlichsten Kanälen.
Großkonzerne erhalten pro Arbeitsplatz Beihilfen aus Steuergeldern in so astronomischern Höhe, das man jedem Arbeiter davon ein Häuschen oder den Lohn für die nächsten 5-10 Jahre bezahlen könnte und dann verschwinden diese Hilfebedürftigen a la N*** in Billiglohnländer und die Solidargemeinschaft hat die Arbeitslosen auf dem Hals! Dies passiert vor den Augen der unselbständig abhängigen Beschäftigen, welche dadurch arbeitslos werden. Es gibt der Zeit kein Rezept, als die Hoffnung auf einen Aufschwung, bei dem wie oben behauptet die Bänder schnellen gestellt werden. Dieser Aufschwung sollte er kommen wird das Problem aber nicht lösen, weil die Wirtschaft sich effektiver gestalten wird und dabei wohl kaum neue Leute in ausreichender Zahl einstellen wird. Die Arbeitslosigkeit wir eher größer werden und das Herr der unzufriedenen wird immer weiter wachsen. Wachstum ist in Anbetracht unserer Umweltprobleme eine Illusion und sogar unverantwortlich!
Es gibt aber auch ein Wachstum, das nicht mehr Ressourcen verbrauchen würde.
Dies ist die Intensivierung, welche mit Qualitätsverbesserungen einher geht. Dabei werden natürliche und materielle Ressourcen durch Intensivierung, Veredelung und dem Einbringen von mehr Arbeitsleistung zu nachhaltig haltbaren Objekten geformt deren Wertinhalt die Beschäftigung von lebendiger Arbeit rechtfertigt! Weiter gibt es fast unbegrenzte Bereiche in vielfältigen Dienstleistungen, die heute noch stiefmütterlich behandelt werden.
Es sind dies die Bereiche der Pflege, Ausbildung, Anleitung usw. Deutschland ist in diesem Sinne die oft gescholtene Servicewüste, was immer damit gemeint ist. Wer soll dies tun. Muss jetzt jemand eine vor allem profitable Firma auf machen und
dazu Leute auf Sozialhilfsniveau beschäftigen, dann hätten den gleichen Zustand.
Es geht anders! Das Konzept lautet:
Der Lohnsteuerfreibetrag wird in der aktuellen Höhe von der Zeit um die 8000 EURO im Jahr vom Finanzamt an die Hilfeempfänger in monatlich Raten überwiesen. Damit bleibt alles beim Altem und jeder bekommt zuerst so um die 660 EURO, wie meist bisher. Dies sind nun auch wie bisher auch weiterhin 100% Steuermittel, aus dem was der Staat an Steuern von den arbeitenden Steuerzahlern einnimmt oder durch Kredite finanzieren muss!
Der Betrag wird dabei aber ohne Auflagen bedingungslos bezahlt. Im Gegenzug muss jeder Empfänger sich ab sofort mit allen seinen Vermögen, Rücklagen, Zinsen und Einnahmen bei der Steuer in dem üblichem Zeitrahmen, also jährlich erklären. Alle seine Einnahmen unterliegen wie bei auch den anderen Steuerzahlern der Pflicht einer Erklärung und entsprechenden Veranlagung!
Dabei besteht wie auch schon jetzt eine Bringpflicht. Diese besteht auch für die Unterhaltshilfe, wenn nämlich eine bedeutende Veränderung der Einkommenssituation eintreten würde.
Wie soll nun aber der Arbeitlose zusätzliches Einkommen erzielen? Er wird sich verdingen, in Selbständigkeit!
In dem jeder ab sofort ein Gewerbe erhält und so jede auch kleinste Arbeiten annehmen und sauber durch die Bücher laufen lassen kann. Der Auftraggeber tritt dabei aber nicht als Arbeitgeber mit den entsprechenden Verpflichtungen zur Abgabenordnung auf! Er kann im Gegenteil, wie schon so oft geplant die Kosten für diese Aufträge als eigene Kosten steuerlich geltend machen. Wodurch auch mit einemmal jeglicher Schwarzarbeit der Boden entzogen würde.
Jeder Einnahmen wird wie auch bei allen Anderen übliche mit allen Abgaben, Krankenkassenbeiträgen, Rentenversicherung, Berufgenossenschaften, Unfall- und Haftpflicht und letztlich den Steuerarten inklusive der betreffenden Mehrwertsteuer belastet
und entsprechend gemeldet und deklariert!
In der Anfangphasen können entsprechende fachlich instruierte Personen diesen Dingen zur Seite stehen, um so den Finanzverwaltungen entsprechendes Chaos ersparen. Mit zu nehmenden Einnahmen würde der Hilfeempfänger immer weniger zum Transferempfänger, weil er ja ein Interesse daran hätte, wie üblich beschäftigte sich etwas zu leisten. Jedem wird es zusätzlich möglich, private Beschäftigungsvermittlungen zunutzen über welche er in eine reguläre Anstellung oder entsprechend Freie
Arbeitseinsätze vermittelt bekommt.
Der Transfersockel von 660 EURO würde ihm ohne wenn und aber, immer zur Verfügung stehen und von niemanden durch Gegenrechnung oder Kürzung streitig gemacht. Wie sollen niedrig Einnahmeleistungen wie Pflege, Nach- und Haushalthilfe, alle s.g. Leistungen des bisher altruistischen Bereiches preisgünstig gestaltet werden?
Diese werden grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit! Zusätzlich werden staatliche Zuschüsse aus Bildungsbeihilfen und Pflegekassen beigesteuert. So wie auch die Forderung nach freien Krippen-, Kindergartenplätzen und freier Schulspeisung, Ferienverschickung, was für das reiche Deutschland in anbetracht der Belohnung der Spekulanten kein Problem und auch legitim sein sollten!
Was ist nun mit der Risikohaftung?
Jedes eigene Wirtschaften hat auch ein Risiko, besonders wenn ein Geschäft mit Materialeinkauf, Fremdleistungen usw. bestimmte vertragliche Einlassungen verlangt. Weiter kann es auch sein, das ein Kunde sich vor einer Zahlung zu drücken sucht, was dann zu vom Auftragnehmer zu ertragenden Belastungen bis hin zur Pleite führen kann. Bei einer solchen Menge von Minibetrieben würden die Amts- und Konkursgerichte niemals mehr nach kommen und ein Chaos wäre auch da vorgezeichnet.
Aus diesem Grund wird die Personen GMBH vorgeschlagen.
Dabei hat der Inhaber ein Verschuldungs- und Haftungslimit, mit dem er im Markt agiert. Ein Lieferant müsste dies Bedenken und nach einer Überzeihung nach dem Aufschwatzen bestimmter Übermengen dann ggf. den Verlust selber tragen. Das gleiche gilt im Verhältnis zu dem Banken, die siche
Zu der derzeitigen Praxis:
Nach Aussage der ARGE ist die Begründung einer Selbständigkeit so gut wie Aussichtslos. Dies wird mit dem zur Verfügung stehendem Prüfinstrumentarium belegt und auf Vorschriften aus den Durchführungsbestimmungen zum Hartz IV- Gesetz begründet! Nun weis auch der Letzte auch weniger gut geschulte "HARTZER", das er mit einem Gang zum Sozialgericht mit im Durchschnitt 50%tiger Sicherheit gegen solche AnwendungenRecht bekommen wird.
Für die Kontrolle und Bewertung von Selbständigkeit wird die Sache aber extrem kompliziert, weil ein Geschäft im Gegensatz zu einer Arbeitslosigkeit eine Erwerbtätigkeit ist, für die das Grundgesetz in der Wahrung der Persönlichkeitsrechte, besonders dem Recht auf Privatsphäre, die Sicherheit für das Geschäfts- und Steuergeheimnis vorgesehen hat und auch garantiert! Wenn sich also ein HARTZ4- Empfänger Selbständig macht, betreibt er ein Geschäft, mit dem Ziel, der Bedürftigkeit in einem angemessenen Zeitrahmen zu entgehen! Es kann aber auch sein, dass er über das Finanzjahr gemittelt möglicherweise dieses Ziel zu Anfang noch nicht erreicht und so wie die Minijobber weiterhin auf Unterhaltshilfe angewiesen sein kann.
Die derzeitige Praxis ist von einem extremen unangemessenen bisweilen entmündigendem Misstrauen getragen!
Jeder der sich aus HARTZ4 Selbständig macht, wird unterschwellig verdächtig, dass er damit ein bis dahin möglicherweise schon mal vor gekommene Schattenbeschäftigung legitimieren würde und so damit einfach eine daraus unterstellte Kontinuität erwachsen würde, die sofort mit Leistungskürzung pariert werden müsse!
Nun ist es aber so, dass es in der Natur der Sache der Schwarzarbeit liegt, das dabei nicht nur Sozialabgaben und Steuern hinterzogen werden sondern auch Leistungen erschlichen wurden, die möglicherweise durch die damit erzielten Einnahmen auf Grund geringer Bedürftigkeit nicht gewährt wurden wären. Was passiert nun, wenn ein solcher Kandidat sein Tun offiziell mach? Er wird gegenüber der alten Verdienstart plötzlich merken, dass er nun alle Abgaben aufbringen muss und sich die Sache jetzt weniger lohnen wird.
Damit werden alle redlichen gegenüber den Betrüger so stark benachteiligt, dass es nicht verwunderlich ist, das die Schwarzarbeit blühen muss! Nach komplizierter wird die Sache, wenn ein redlicher Kandidat ganz bei null anfängt und möglicherweise erst noch zusätzliche Anstrengungen für die Kundengewinnung vornehmen muss. Und wenn dieser zusätzliche Grundmittel und Ausrüstungen
benötigt. Dann kann die Tragbarkeitserwartung nur durch eine nachhaltige Mittelung über ein Wirtschaftjahr begründet werden und es wäre Grundsätzlich der ARGE nicht möglich und es wäre ihr sogar zu verbieten entsprechende in kürzeren Intervallen
Zwischenberichte zufordern.
Es ist nach dem geltendem Recht auch gar nicht erforderliche, weil der Hilfeempfänger ja sowieso verpflichtet ist seine Bedürftigkeit betreffenden Veränderungen auch unter einer bestehenden Gewährungszeitraum der ARGE bekannt zugeben. Da alle Gewerbe sich bezüglich ihrer Gewinne und Verluste nur jeweils jährlich der steuerlichen Veranlagung erklären müssen, ist damit ein solches Meldesystem vorhanden, das in der Hoheitlichkeit höher angesiedelt ist als das der ARGE!
Ein solcher Hartz 4- getragener „Unternehmer“ wäre damit ausreichend kontrolliert und die zwischenzeitlich eingetretene Verringerung oder mögliche Aufhebung seiner Bedürftigkeit wäre so sicher zu belegen. Dabei kann natürlich das Problem nicht außeracht gelassen werden, dass unter einem Finanzjahr der Hilfeempfänger plötzlich soviel einnimmt, dass er nicht mehr Bedürftig wäre! Dabei gilt das gleiche wie Oben genannt, die im Gesetz vorgegebene Bringpflicht, d.h. der selbsttätigen Anzeige des Auslaufens seiner Bedürftigkeit, wie es auch anlässlich einer größeren Einnahme wie Erbschaft, Lottogewinn usw. vorgeschrieben ist. Für einen redlich buchenden Gewerbetreiben ist dies kein Problem solche Dinge auch vor der fiskalischen Jahresendabrechnung zu bemerken und ggf. durch Meldung sich vor möglichen Rückforderungen zuschützen!
Warum schildere ich dies so genau?
Nun weil die ARGE besonders bei Selbständigkeit, Einsichtnahmen fordert oder vornehmen will, die ihr wegen ihres Status gar nicht zustehen dürfen! Oben wurde schon geschildert, dass es ein verbrieftes Grundrecht auf Persönlichkeitssphäre und geschäftlicher Geheimhaltung gibt, das nur durch ein hoheitliches Organ wie dem Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung offengelegt
werden muss.
Die Alimentierungssysteme handeln hingegen im Rahmen von eingeredeter und später belegter Bedürftigkeit und haben nur im begründete Missbrauchsverdacht das Recht in einem gesonderten Verfahren s.g. Sozialermittlungen durchzuführen. Damit ist der Großteil der Hilfegewährung ein Vertrauenssystem, weil es praktisch nicht möglich ist alle Empfänger so zu überprüfen. Wenn also die ARGE sich wegen der Belegverpflichtung die permanente Kontrolle und Einsichtnahmen in gewerbliche Vorgänge herausnimmt, ist dies ein übertriebener Eingriff in die gewerblichen Souveränitätsrechte.
Vom Hörensagen habe ich erfahren, dass die ARGE an Hand von Planungen und monatlichen Kontrollen Zuwendungskürzungen vornimmt, wodurch die langfristige Planbarkeit und die selbstbestimmte Mittelverwendung bevormundet wird und so die Erfolgaussichten praktisch sabotiert werden. Diese Form zeugt von einer Unkenntnis der ökonomischen Bedingungen und den
Problemen, die in einem sich entwickelnden Betrieb bewältig werden müssen. Von Standpunkt der Grundrechte ist jede solche Weisung oder mögliche Gesetzesgrundlage vor den Grundrechten unwirksam! Besonders weil die Prüfung von angemeldeten Gewerbe im Jahresintervall durch das hoheitliche System der staatlichen Finanzverwaltung durch Erklärung und damit rechtlicher Einlassung erfolgt.
Dabei ist auch noch zu bedenken, das die Beurkundung der Steuererklärung eine höhere strafbewehrte Relevanz als das ARGE- Beantragungsverfahren erfüllt!
Die Hauptforderung dieses Schreibens Es ist der ARGE, zu verbieten unter einem laufendem Steuerjahr eine Einsichtnahme in mit Unterhalts, Beihilfen und Förderungen bedachten Haupt- und Nebengewerben zugestatten, weil dies entsprechend dem Hoheitsrecht nur dem Finanzorganen obliegt!
Besonders im Rahmen von selbständigen Gewerben kommt der Hilfeempfänger zusätzlich den Auflagen der Aufzeichnungs- und Buchspflicht nach und verpflichtet sich nicht nur gegenüber der ARGE dazu diese Tätigkeit als einen Ausweg aus der staatlichen
Unterstützungsgewährung zu begreifen! Sollte dies aus besonderen Bedingungen nicht in diese Form gelingen, dann kann sich die Unterstützung an Hand der Mittlungen aus den Jahresabschluss ggf. ergeben, was aber nicht bedeutet, dass die betreffende Tätigkeit nicht nachdrücklich genug betreiben wurde.
Sollte die ARGE den Verdacht von Einnahmeverschwendung über übermäßig Kosten, dem s.g. Armrechnen vermuten, dann sollte ihr die Möglichkeit gewährt sein von dem selbständigen Hilfeempfänger eine von einem vereidigten Steuerberater beglaubigte
Bilanz zu verlangen, an Hand derer ggf. solche Machenschaften aufgedeckt werden könnten. Zur Sicherheit kann der Hilfeempfänger von sich aus eine solche BWA beibringen in der neben den Zahlen eine entsprechende Wertung durch einen von ihm beauftragten Steuerberater enthalten sein kann.
Besteht hingegen ein begründetet Anfangsverdacht, kann die ARGE von sich aus die letzte Jahressteuererklärung auf diese Dinge von einem der Verschwiegenheit verpflichteten Berater ihrer Wahl prüfen lassen und so ggf. solche Armrechungsvorgängen
auf die Schliche kommen! Ansonsten sollten Selbständige nicht mit höherem Misstrauen begegnet werden, wie allen anderen Hilfeempfängern, nur weil sich bei ihnen deren Ein- und Ausgabeaufzeichnungen zu entsprechenden Prüfungen anbieten! Ich gebe zu bedenken, dass sich der Selbständige noch auf Hilfe angewiesen, auf einem Weg aus der staatlichen Unterstützung befindet bzw. diesen Zweck verfolgt!
Zu guter letzt:
Es handelt sich bei diesem Aufsatz nicht einfach um eine Ansammlung von Überlegungen sondern vielmehr um einen Einwurf von Forderungen und Anregungen, die wegen ihrer tiefen Bedeutung für das Gerechtigkeitsempfinden der Betroffenen extreme
Reibungspunkte zwischen denen und den Alimentierungsorganen betreffen. Die Sache hat somit eine wichtige Dimension bei der Betrachtung des Verhältnis dieser Gruppen zu einander. Es ist ein Versuch zur Auflistung konstruktiver Vorschläge. Ich tue dies, aus den sich mir stellendem Auftrag heraus den demokratischen Gemeinwesen eine Brücke zwischen der Opfer und den Verwaltungen zubauen, die zuweilen schon mit einem nicht öffentlich sich einstellenden Obrigkeitshass belegt werden. Es ist unserem Gemeinwesen unwürdig, dass eine Errungenschaft wie das Instrument der Sozialenunterhaltshilfe in Misskredit gerät, nur weil die Administration sich in unnötiger Härte und Uneinsichtigkeit gegen die Initiative ihrer Zielgruppe stellt! (Autor: Dipl. Ing. Joachim Bethke, Neue Fassung Mai 2010)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors