CSU fordert lebenslange Bürgergeld-Sanktionen

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Derzeit findet in der öffentlichen Diskussion ein Überbietungswettbewerb bei der Verschärfung der Sanktionsregeln statt. Während der Bundesarbeitsminister für so genannte Arbeitsverweigerer eine zweimonatige Vollsanktion des Bürgergeldes fordert, gehen diese Pläne der CSU nicht weit genug. Die Partei fordert lebenslange Sanktionen.

Noch schärfer, noch härter

Die Debatte um das Bürgergeld in Deutschland spitzt sich weiter zu. Die Bundestags-CSU hat jetzt einen Beschlussentwurf für schärfere Maßnahmen bei Arbeitsverweigerung von Bürgergeld-Empfängern veröffentlicht. Der Entwurf, der für die Klausurtagung der CSU-Bundestagsabgeordneten im Kloster Seeon vorgesehen ist, sieht vor, Bürgergeldempfängern, die sich weigern, eine Arbeit anzunehmen, die Leistungen zu streichen.

Die Sanktionen sollen so lange greifen, wie die Betroffenen Arbeitsangebote ablehnen. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die Betroffenen faktisch lebenslang kein Bürgergeld mehr erhalten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits vorgeschlagen, die Sanktionen für Bürgergeldempfänger zu verschärfen, die wiederholt zumutbare Arbeitsangebote ablehnen. Sein noch nicht verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, den Betroffenen maximal zwei Monate lang nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung zu zahlen, um Obdachlosigkeit zu verhindern.

Diese Position wird von Teilen der Ampelkoalition unterstützt, von anderen, darunter den Jusos, dem linken Flügel der SPD und den Grünen, zum Teil scharf kritisiert.

“Arbeitsverweigerer” haben oft Probleme

Die Leiterin des Jobcenters Hannover, Ana Paula Büße, machte in einem Interview deutlich, dass von solchen Totalsanktionen vor allem Menschen betroffen seien, die beispielsweise aufgrund psychischer Probleme gar nicht in der Lage seien, eine Arbeit aufzunehmen.

Gegenüber dem NDR sagte sie:

“Die Betroffenen sind oft hilflos und kommen in dem System nicht allein zurecht. Und genau da setzt ja eigentlich auch ein Stück weit das Bürgergeld an, den Menschen auf Augenhöhe zu begegnen, die vielfach unverschuldet in schwierigen Situationen stecken”. Ein “Großteil der Personen, mit denen wir arbeiten, arbeiten konstruktiv mit uns”. Man müsse auch bedenken, dass Leistungsbeziehende, die mehrfach belastet sind, kurzfristig nicht vermittelbar sind. “Und darauf muss man Rücksicht nehmen”, so Büße.

Im Deutschlandfunk sagte Diakonie-Sozialvorstand Loheide, Sanktionen träfen vor allem Menschen, die nicht lesen und schreiben könnten, oder Bezieher von Bürgergeld mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen besonders hart.

Komplette Streichungen von Bürgergeld-Leistungen seien daher keine Lösung, sondern würden die Lebenssituation der Betroffenen weiter verschärfen, so Loheide weiter.

100 Prozent Sanktionen verfassungswidrig

In der Debatte wird zudem weitgehend ausgeblendet, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 Sanktionen über 30 Prozent das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum gefährden und damit verfassungswidrig sind. Für 100-prozentige Sanktionen wäre daher eine Verfassungsänderung notwendig.

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