Caritas diskriminiert Mädchen mit einer Schwerbehinderung

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Die Caritas setzt präsentiert sich in der Öffentlichkeit als Fürsprecher von Menschen mit Behinderungen, genauer gesagt, von Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung daran behindert werden, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Caritas bedeutet auf Latein “uneigennütziges Wohlwollen”, und ausgerechnet eine Organisation, die diese Wohltätigkeit vor sich herträgt, verbietet jetzt einem Mädchen, an der Nachmittagsbetreuung teilzunehmen. Der Grund dafür liegt darin, dass dieses Mädchen eine Behinderung hat.

Keine Betreuung mit Trisomie 21

Das betroffene Mädchen heißt Alma und geht in die Schneckentalschule in Pfaffenweil im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Diese Schule ist an sich für eine gute Inklusion bekannt. Doch die Familie der Sechsjährigen erlebte jetzt einen Schock.

Denn Alma wollte, wie andere Kinder auch, nach dem Unterricht in der Schule bleiben und an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen. Den Antrag dafür lehnte die Caritas Breisgau-Hochschwarzwald ab.

Eine gelungene Inklusion

Alma geht gerne in ihre Schule. Vor wenigen Wochen wurde sie eingeschult. und ein Taxi bringt sie und andere Kinder die fünfzehn Kilometer von ihrem Wohnort zum Schulgebäude.

Ihre Mutter, Katharina S., lobt die Schule und berichtet positiv über die dortigen Lehrkräfte und das durchdachte Schulkonzept.

Doch dies gilt nur für den Vormittag. Um 13.00 wird Alma mit dem Taxi nach Hause gefahren.

Kein Essen und keine Nachmittagsbetreuung

Wenn Alma nach Hause muss, dann bleiben viele Kinder in der Schule, essen dort und nutzen die Nachmittagsbetreuung. Alma wollte das ebenfalls. Doch die Caritas schloss kategorisch aus, dass Alma an diesem schulischen Miteinander teilhaben kann.

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“Massive Diskrimnierung”

Die Mutter äußert sich zu diesem Standpunkt der Caritas ebenso kritisch wie in der Sache richtig. Dass Alma nicht in die Nachmittagsbetreuung dürfe, weil sie eine Behinderung hat, sei für die Familie eine “ganz massive Form der Diskriminierung”.

“Verständnis, aber keine Lösung”

Die Caritas Breisgau-Hochschwarzwald, die die Nachmittagsbetreuung organisiert, entgegnet, “man habe zwar größtes Verständnis für die Situation der Familie”, könne aber keine Lösung anbieten.

Andreas Sendlbeck von der örtlichen Caritas behauptet, Inklusion am Nachmittag sei an der Schneckentalschule nie vorgesehen gewesen.

Keine Fachkräfte eingestellt

Es gebe 62 Kinder und fünf Betreuerinnen. Die dort Tätigen hätten keine spezielle Ausbildung und würden an ihre Grenzen stoßen. Bei dieser Größe könnte nicht mit Inklusion gearbeitet werden ohne eine pädagogische Fachkraft. Das sei zum Scheitern verurteilt.

Die Caritas würde mit Stellenanzeige nach einer pädagogischen Fachkraft suchen, habe aber noch niemand gefunden.

Das Schulamt sagt etwas anderes

Das Schulamt sagte hingegen gegenüber dem SWR, dass “die Nachmittagsbetreuung ohne Fachkraft, aber mit Kindern mit Behinderung gut funktioniert habe.”

Die Eltern machten ein Angebot. Alma könnte versuchsweise in die Nachmittagsbetreuung gehen. Und falls es Probleme gäbe, würde die Familie das akzeptieren. Die Caritas lehnte auch dieses Angebot ab.

Der örtliche Caritas-Leiter Sendlbeck nahm Stellung zum Angebot der Familie: “Es ist nicht die Lösung, zu sagen, jetzt nehmen wir ein Kind im Rahmen von der Sonderregelung auf und dann steht das nächste vor der Tür und das nächste und das nächste.”

Das Kind wird diskriminiert, die Eltern werden überfordert

Eine zusätzliche Begleitung für Alma am Nachmittag ist nicht nötig, das sagen die Fachleute. Durch die Diskrimnierung der Caritas wird nicht nur Alma von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.

Auch die Eltern bekommen Probleme. Vater und Mutter arbeiten beide und haben Schwierigkeiten, die Zeit mit ihren Kindern zu organisieren. Wäre Alma bei der Nachmittagsbetreuung, dann hätte sich das Zeitproblem gelöst.

Selbstbeweihräucherung und Wirklichkeit

Doch diese Lösung scheitert an der Caritas, die sich zwar selbst als Wohltäter sieht, in diesem Fall aber ein Mädchen von einem wichtigen Teil des gesellschaftlichen Lebens ausschließt. Und das nennt man: Diskriminierung von behinderten Menschen.