Bürgergeld: Zuschuss vom Jobcenter nutzen bevor er abgeschafft wird

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Mitten in der Debatte um Fachkräftemangel und Bürgergeld-„Nullrunde“ rückt eine eher leise Förderleistung in den Fokus: das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Es soll Bürgergeld-Beziehenden den Übergang in reguläre Arbeit oder Selbstständigkeit erleichtern und bleibt auch 2025 eine wichtige Förderung der Jobcenter.

So lange die neue Bundesregierung das Bürgergeld noch nicht abgeschafft hat, sollten Bürgergeld-Beziehende diesen sinnvollen Zuschuss nutzen.

Ziel und Funktion des Einstiegsgeldes

Das Einstiegsgeld überbrückt die finanzielle Lücke, die entsteht, wenn ein neuer Job zunächst kaum mehr einbringt als das Bürgergeld. Dadurch soll sich Erwerbsarbeit unmittelbar lohnen und eine dauerhafte Rückkehr in den Arbeitsmarkt begünstigt werden.

Gewährt wird die Leistung sowohl bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung als auch – mit identischem Rechtsrahmen – beim Schritt in die Selbstständigkeit.

Rechtlicher Rahmen 2025

Gesetzliche Grundlage ist unverändert § 16b SGB II in Verbindung mit der Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV). Die Norm gibt Jobcentern weiten Ermessensspielraum, legt aber Obergrenzen fest. Seit der „Nullrunde“ 2025 bleibt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende bei 563 € monatlich. Damit verändern sich auch alle prozentualen Höchstgrenzen für das Einstiegsgeld nicht.

Voraussetzungen für den Erhalt von Einstiegsgeld

Unmittelbar vor Beschäftigungs- oder Gründungsbeginn muss Bürgergeld bezogen worden sein; der Antrag muss vor Arbeitsaufnahme gestellt werden. Die Stelle oder das Geschäftsmodell muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und eine realistische Perspektive bieten, künftig ohne Bürgergeld auszukommen.

Wichtig: Ein Anspruch im sozialrechtlichen Sinn besteht nicht – die Integrationsfachkraft entscheidet nach Ermessen.

Bemessung, Dauer und maximale Höhe

Die Förderdauer ist gesetzlich auf höchstens 24 Monate begrenzt.

Bei der einzelfallbezogenen Bemessung legt das Jobcenter einen Grundbetrag von bis zu 50 % des individuellen Regelsatzes fest; hinzu kommen Aufschläge etwa für lange Arbeitslosigkeit oder weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Deckel ist jedoch der volle Regelsatz. Für eine alleinstehende Person liegt die absolute Obergrenze 2025 daher bei 563 € pro Monat.

In Fällen einer pauschalen Bemessung – etwa für besonders förderbedürftige Gruppen – darf der Förderbetrag höchstens 75 % des Regelsatzes erreichen. Bei Alleinstehenden entspricht das 422,25 €; für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, deren Regelsatz bei 506 € liegt, wären maximal 379,50 € möglich.

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Wie kommt man den Zuschuss

Höhe und Verlauf der Zahlung werden in einem persönlichen Gespräch festgelegt und können degressiv gestaltet sein. Förderbeträge fließen anrechnungsfrei zu Beginn eines jeden Monats direkt aufs Konto; sie verringern also nicht das laufende Bürgergeld. Ein Bescheid hält Dauer, Betrag und etwaige Berichtspflichten fest.

Einstiegsgeld für Selbstständige

Gründerinnen und Gründer erhalten Einstiegsgeld unter denselben Obergrenzen. Zusätzlich kann das Jobcenter weitere Gründungszuschüsse – etwa für Coaching oder Sachinvestitionen – bewilligen. Die Entscheidung hängt stark von der Tragfähigkeit des Businessplans ab.

Einstiegsgeld ist nicht steuerpflichtig und wird nicht auf Sozialversicherungsbeiträge angerechnet

Das Einstiegsgeld ist weder steuerpflichtig noch wird es auf Sozialversicherungsbeiträge angerechnet. In der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gelten weiterhin die regulären Vorschriften für Beschäftigte oder Selbstständige; das Einstiegsgeld bleibt dabei neutral.

Fazit

Obwohl das Einstiegsgeld einen individuellen Spielraum bietet und bis zu einem vollen Regelsatz extra bedeuten kann, nehmen es vergleichsweise wenige Anspruchsberechtigte in Anspruch. Kritiker bemängeln unklare Ermessens- und Transparenzregeln, während Befürworter gerade die flexible Ausgestaltung als Schlüssel zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration sehen.

Angesichts stagnierender Regelsätze 2025 gewinnt die Leistung jedoch an Bedeutung: Sie kann den Schritt in gering entlohnte Beschäftigungen finanziell absichern, ohne die öffentlichen Haushalte über Gebühr zu belasten.

Damit bleibt das Einstiegsgeld 2025 ein stiller, aber wirkungsvoller Hebel für mehr Erwerbsteilhabe – vorausgesetzt, Jobcenter und Antragstellende nutzen den vorhandenen Spielraum konsequent.