Pflegegeld, Rente oder Schulden: Spürbare Veränderungen ab 1. Juli 2025

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Juli 2025: Ein Monat mit spürbaren Veränderungen für Steuerzahler, Rentner und Pflegebedürftige

Die Sommermitte markiert in diesem Jahr nicht nur den Beginn der Ferienzeit, sondern auch den Startpunkt zahlreicher gesetzlicher und finanzieller Neuerungen. Von der Steuererklärung über die Pflegeversicherung bis hin zu höheren Pfändungsfreibeträgen – die Anpassungen reichen in nahezu alle Lebensbereiche hinein.

Ein Überblick, der die wichtigsten Punkte einordnet und deren Folgen erklärt.

Einkommensteuer: Fristenschluss und Grundfreibetrag

Für alle, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, endet am 31. Juli erstmals wieder die reguläre Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2024.

Wer keinen Steuerberater bevollmächtigt hat, muss seine Unterlagen bis zu diesem Tag beim Finanzamt einreichen; Vertreterinnen und Vertreter erhalten Zeit bis 30. April 2026.

Damit kehrt Deutschland nach den pandemiebedingten Verlängerungen zu den gewohnten Terminen zurück. Zugleich steigt der steuerliche Grundfreibetrag 2025 auf 12 096 Euro, was das zu versteuernde Existenzminimum gegen die Inflation absichert.

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Pflegeversicherung: Einmalige Nachzahlung und neues Entlastungsbudget

Der zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte erhöhte Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung trifft Rentnerinnen und Rentner erst jetzt mit doppelter Wucht.

Im Juli wird die rückwirkende Nachzahlung für die Monate Januar bis Juni fällig: 1,2 Prozent der Monatsrente werden einmalig einbehalten, bevor ab August wieder der neue Regelbeitrag gilt. Betroffen sind rund 22 Millionen Ruheständler – auch jene, die erst kurz vor dem Stichtag in Rente gegangen sind.

Parallel dazu greift eine Reform auf dem Arbeitsmarkt der Altenpflege. Ab 1. Juli müssen Pflegefachkräfte mindestens 20,50 Euro brutto pro Stunde verdienen; qualifizierte Hilfskräfte 17,35 Euro, Hilfskräfte 16,10 Euro.

Die Bundesregierung will damit dem Fachkräftemangel begegnen, warnt aber zugleich vor steigenden Eigenanteilen für Pflegebedürftige in Heimen.
bundesregierung.de

Entlastung gibt es für pflegende Angehörige: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden in einem flexiblen Jahresbudget von 3 539 Euro zusammengeführt. Die bislang sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt; Voraussetzung ist nur noch Pflegegrad 2. Damit lässt sich künftig stunden- oder tageweise Ersatzpflege leichter finanzieren.

Automatischer Informationsaustausch: Auslandskonten unter Beobachtung

Seit 2017 liefert das sogenannte Common Reporting Standard-Netzwerk (CRS) Steuerdaten in alle Welt. 115 Staaten – darunter Luxemburg, die Schweiz, Zypern oder die Türkei – melden zum 31. Juli ihre Finanzkontendaten an das Bundeszentralamt für Steuern; bis 30. September leitet die Behörde die Informationen an die deutschen Finanzämter weiter.

Übermittelt werden Name, Anschrift, Steuer-ID, Kontonummer, Saldo und Jahressaldenzuflüsse. Somit gerät nicht nur großes Auslandsvermögen in den Blick der Prüfer, sondern jedes meldepflichtige Konto.

Höhere Pfändungsfreigrenzen: Mehr Netto trotz Schulden

Wer von Lohn- oder Kontopfändung betroffen ist, darf künftig einen größeren Teil seines Einkommens behalten.

Der unpfändbare Grundbetrag steigt zum 1. Juli um gut 63 Euro auf 1 555 Euro monatlich. Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag auf 585,23 Euro; für jede weitere – bis zur fünften – auf 326,04 Euro.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf Preissteigerungen und sorgt dafür, dass auch Schuldner mit familiären Verpflichtungen ihr Existenzminimum sichern können.

Rentenanpassung: Plus von 3,74 Prozent, aber auch neue Steuerpflichten

Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Juli 3,74 Prozent mehr Rente. Für eine Standardrente von 1 500 Euro bedeutet das gut 56 Euro zusätzlich pro Monat.

Gleichzeitig steigt jedoch die Zahl derjenigen, die erstmals Einkommensteuer zahlen müssen, denn mit der Erhöhung kann das zu versteuernde Einkommen den neuen Grundfreibetrag überschreiten.

Hinterbliebenenrenten profitieren ebenfalls: Der Freibetrag für eigene Einkünfte wächst auf 1 077 Euro im Monat, erst darüber erfolgt wie bisher eine 40-prozentige Anrechnung.

Bundestagsabgeordnete: Diäten steigen um 5,4 Prozent

Auch die Bezüge der 630 Bundestagsmitglieder klettern – wegen des gesetzlich verankerten Nominallohnindex-Automatismus – um 5,4 Prozent auf 11 833,47 Euro im Monat. Die Anhebung fällt mit 606 Euro deutlich höher aus als mancher Zuwachs im Sozialbereich und sorgt regelmäßig für politische Debatten über Vorbildfunktion und Maß der Anpassungen.

Fazit: Ein Monat der Balance zwischen Entlastung und Mehrbelastung
Der Juli 2025 verdeutlicht, wie eng soziale Sicherung, Steuerrecht und Arbeitsmarkt miteinander verflochten sind. Während Renten- und Lohnerhöhungen Kaufkraft sichern sollen, stehen ihnen Nachzahlungen und höhere Pflegebeiträge gegenüber.

Der gestiegene Grundfreibetrag und die neuen Pfändungsfreigrenzen schützen zwar das Existenzminimum, doch wer im Alter oder in der Pflege auf Unterstützung angewiesen ist, spürt die steigenden Kosten unmittelbar.

Zugleich wird der internationale Kampf gegen Steuervermeidung mit dem Informationsaustausch weiter verschärft.