Bürgergeld: Zahlt das Jobcenter die Beiträge für einen Mieterverein?

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Muss das Jobcenter Bürgergeld-Beziehern die Beiträge für einen Mieterverein im Rahmen des § 22 SGB II zahlen? Diese Frage hat der Sozialrechtsexperte Harald Thomé dem Ministerium für Arbeit und Soziales Nordrhein-Westfalen gestellt. Die Antwort: Nur in konkreten Einzelfällen.

Was macht ein Mieterverein?

Ein Mieterverein berät in Rechtsfragen und hilft bei Streitigkeiten mit Vermietern oder Behörden. So können z. B. Mietverträge oder Abrechnungen von Nebenkosten überprüft werden. Oft fragen deshalb Bürgergeld-Bezieher, ob die Kosten für die Mitgliedschaft übernommen werden.

Im Grundsatz ja, aber

Grundsätzlich kann der Mitgliedsbeitrag als “Annex” zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II übernommen werden. Aber: Die Übernahme muss im Einzelfall vom Jobcenter geprüft und bewilligt werden. Die Behörde muss im Einzelfall einen mietrechtlichen Beratungsbedarf des Antragstellers feststellen.

Es muss ein mietrechtlichen Beratungsbedarf feststellt werden

“Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG erscheint es unseres Erachtens sachgerecht, im Einzelfall auch die Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein als Annexleistung zu erbringen, wenn das Jobcenter im Einzelfall einen mietrechtlichen Beratungsbedarf feststellt und ein enger Zusammenhang mit dem Leistungsanspruch in Bezug auf die Unterkunftskosten vorliegt”, so Dr. Hans Lühmann
vom NRW-Arbeitsministerium.

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In folgenden Beispielen könnte eine Übernahme der Beiträge für Bürgergeld-Beziehende in Betracht kommen:
Wenn das Jobcenter beispielsweise einen Antrag des Leistungsberechtigten auf Übernahme der Unterkunftskosten ablehnt, weil es die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit der Forderung (Mieterhöhung, Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung etc.) bezweifelt, ist im Einzelfall eine Annexleistung zur Durchsetzung der Rechte des Leistungsberechtigten gegenüber dem Vermieter denkbar, wenn das Jobcenter einen konkreten Beratungsbedarf festgestellt hat.

Auch bei drohendem Wohnungsverlust im Falle einer zivilrechtlich zumindest zweifelhaften Kündigung des Mietverhältnisses kann die Übernahme der Mieterverein-Beiträge nach Prüfung durch das Jobcenter im Einzelfall möglich sein.

Keine konkreten Kriterien, wann die Kosten für einen Mietverein übernommen werden

“Die Festlegung starrer Kriterien, wann die Übernahme der Beiträge als Annexleistung möglich ist, dürfte ausgeschlossen sein. Die Beurteilung des Beratungsbedarfs im konkreten Einzelfall obliegt allein dem Jobcenter”, betont Lühmann.

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