Minijob und gleichzeitig Krankengeld? Ja, aber achte auf das!

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Der Bezug von Krankengeld bei lรคngerer Krankheit stellt fรผr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine finanzielle Belastung dar. Denn das Krankengeld betrรคgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, darf aber nach ยง 47 SGB V 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht รผbersteigen. Fรผr viele stellt sich dann die Frage, ob neben dem Krankengeld noch ein Minijob ausgeรผbt werden kann.

Grundsรคtzlich gilt: Die Krankschreibung durch den Arzt bezieht sich primรคr auf den Hauptberuf. Das bedeutet, dass die Arbeitsunfรคhigkeit spezifisch fรผr die Tรคtigkeit im Hauptjob ausgesprochen wird. Kann der Minijob trotz Krankschreibung im Hauptjob ohne gesundheitliche Beeintrรคchtigung weitergefรผhrt werden, ist dies auch wรคhrend des Bezugs von Krankengeld mรถglich.

Minijob bestand bereits vor dem Krankengeldbezug

Ein wesentlicher Punkt, der dabei berรผcksichtigt werden muss, ist die finanzielle Entlastung, die ein solcher Minijob bieten kann. Wรคhrend der Krankengeldbezug oft eine Reduzierung des regulรคren Einkommens bedeutet, ermรถglicht der Fortbestand des Minijobs, diese Lรผcke teilweise zu schlieรŸen.

Das Einkommen aus einem Minijob wird nicht auf das Krankengeld angerechnet. Dies bietet die Mรถglichkeit, das zur Verfรผgung stehende Gesamteinkommen wรคhrend des Krankengeldbezugs zu erhรถhen.

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Neuer Minijobs wรคhrend des Krankengeldbezugs

Ist aber die Aufnahme eines neuen Minijobs, wรคhrend man bereits Krankengeld bezieht, mรถglich? Grundsรคtzlich steht es Versicherten frei, auch dann einen neuen Nebenjob zu beginnen.

Wichtig: Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten, da dies seitens der Krankenkasse kritisch betrachtet werden kann, insbesondere wenn die Art der Erkrankung grundsรคtzlich eine Arbeitsaufnahme als problematisch erscheinen lรคsst. Es kann zu einer รœberprรผfung der Arbeitsfรคhigkeit im Hauptberuf oder zu Vorschlรคgen einer beruflichen WiedereingliederungsmaรŸnahme kommen!

Minijob und Arbeitslosengeld 1

Nach einer gewissen Dauer, in der Regel nach 78 Wochen, endet der Anspruch auf Krankengeld, und Betroffene rutschen in den Bezug von Arbeitslosengeld I, sofern sie nicht in ihren Hauptjob zurรผckkehren kรถnnen.

Auch in dieser Phase ist die Fortfรผhrung eines Minijobs grundsรคtzlich mรถglich. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Einkommen รผber 165 Euro pro Monat auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Dieser Umstand sollte bei der Planung des finanziellen Budgets nicht auรŸer Acht gelassen werden.

Fazit: Minijob ist mรถglich

Es ist also mรถglich, einen Minijob wรคhrend des Krankengeldbezugs fortzufรผhren oder neu zu beginnen. Jedoch sind dabei die gesetzlichen Regelungen und die mรถgliche Reaktion der Krankenkassen zu beachten. Eine individuelle Beratung, idealerweise durch Experten oder soziale Verbรคnde, kann hierbei helfen, die beste Vorgehensweise fรผr die persรถnliche Situation zu finden.