Bürgergeld: Wieviel zahlt das Jobcenter Miete für 1 Person?

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Wer Bürgergeld beantragt, muss wissen, was das Jobcenter zahlen wird. Als erstes wollen die meisten Leistungsberechtigrten wissen, was das Jobcenter für eine Person zahlt. Das und mehr beantworten wir in diesem Artikel.

Neben dem Regelsatz muss auch die Miete gezahlt werden

Wer Bürgergeld beantragt und zum Bezug berechtigt ist, bekommt nicht nur einen Regelbedarf von monatlich 563 Euro, sondern auch die Kosten für die Miete, Nebenkosten und Heizung bezahlt (§ 22 SGB II). Daneben können auch Mehrbedarfe und eine Erstausstattung beantragt werden, sofern ein Anspruch darauf besteht.

Die Wohnung muss jedoch einer Angemessenheit des ortsüblichen Mietspiegels entsprechen.

Die Höhe der Mietzahlung, die das Jobcenter für eine Person übernimmt, richtet sich nach den sogenannten “angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung.”

Diese Angemessenheit wird von den regionalen Gegebenheiten und Mietspiegeln bestimmt und variiert stark von Stadt zu Stadt und sogar innerhalb von Regionen. Die genauen Beträge können also nicht pauschal genannt werden.

Hier sind die Faktoren, die die Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter beeinflussen:

  1. Regionale Mietobergrenzen: Jede Stadt oder Gemeinde hat eigene Richtlinien, die festlegen, was als angemessene Miete gilt. Diese Obergrenzen berücksichtigen die Größe der Wohnung, die für eine Person als angemessen angesehen wird (in der Regel bis zu 45-50 Quadratmeter).
  2. Heizkosten: Auch die Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen, sofern sie als angemessen gelten. Übersteigt der Heizverbrauch die angemessenen Werte, kann das Jobcenter eine Kostensenkung verlangen.
  3. Bruttokaltmiete: Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + kalte Betriebskosten) und die Heizkosten, sofern diese innerhalb der festgelegten Obergrenzen liegen.

Beispielwerte (Stand 2024, können regional variieren):

  • In einer Großstadt wie Berlin könnte die Obergrenze für die Bruttokaltmiete einer Einzelperson beispielsweise bei etwa 420 bis 520 Euro liegen.
  • In ländlichen Gegenden oder kleineren Städten kann diese Obergrenze niedriger sein, beispielsweise bei etwa 300 bis 400 Euro.

Neben der Miete müssen also Jobcenter auch die Nebenkosten und Heizkosten zahlen. Die Kosten für Warmwasser werden grundsätzlich bezahlt. Strom müssen Bürgergeld-Bezieher aber von den Regelleistungen zahlen, da dieser Posten mit einem Anteil von 8,48 Prozent im Regelsatz eingepreist ist, was bei Alleinstehenden derzeit 42,55 Euro entspricht.

Als Faustregel gilt, dass für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft oder für ein 1-Personen-Haushalt ein Richtwert von 45 bis 50 m² als angemessen gilt. Für jede weitere in der Wohnung lebende Person „darf“ die Wohnfläche um ca. 15 m² größer sein – bei einem 2-Personen-Haushalt also 60 bis 65 m², bei 3 Personen 75 bis 80 m² usw.

Tabelle mit einigen Beispielen, wie hoch die Miete für Bürgergeld-Bezieher sein darf