Wer selbst eine Rente bezieht, kann dennoch die Witwenrente beanspruchen. Die Witwenrente wird nรคmlich zusรคtzlich zur Altersrente gezahlt. Aber wie viel Witwenrente bekommt man eigentlich, wenn man schon Rente bezieht? Diese und weitere Fragen beantworten wir.
Werden bei der Witwenrente weitere Einkรผnfte angerechnet?
Inhaltsverzeichnis
Bei der Regelaltersrente entfรคllt seit 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze, so dass ab diesem Jahr Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen kรถnnen.
Dies gilt nicht fรผr die Witwenrente, da ein Hinzuverdienst in der Regel die Witwenrente mindert. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Freibetrag.
Dieser liegt nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe bei 992,64 Euro, denn fรผr Millionen Deutsche hat sich bei der Rente einiges geรคndert. Sind noch minderjรคhrige Kinder oder Kinder in Schule oder Ausbildung vorhanden, erhรถht sich der Freibetrag pro Kind um 210,56 Euro.
Allerdings sind diese Freibetrรคge ab 1. Juli 2025 gestiegen, wie wir weiter unten im Artikel erlรคutern.
Wenn hinterbliebene Partner noch andere Einkรผnfte haben, dann werden diese oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
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Besondere Regelung: das Sterbevierteljahr
Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme, denn direkt nach dem Tod gibt es zunรคchst das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners.
In dieser Zeit bleibt das Einkommen der noch lebenden Person unberรผcksichtigt, da diese sich laut der Deutschen Rentenversicherung erst einmal an die neue Situation gewรถhnen soll.
Neben der Altersrente wird Folgendes auf das Einkommen angerechnet:
- Einkommen aus einer Erwerbstรคtigkeit
- Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I und Krankengeld
- Zinseinkรผnfte aus eigenem Vermรถgen, Gewinne aus Verkรคufen,
- Mieteinnahmen und Pachteinnahmen
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder
- Unfallversicherungen
- Elterngeld
- Vergleichbare auslรคndische Einkommen
Dabei ist zu beachten: Erwebs- und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen wird immer angerechnet. Bei den anderen obigen Einkommen muss differenziert werden.
Diese werden nicht beachtet, wenn der Ehepartner vor 2002 oder nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Ehe aber vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Der pauschale Einkommensfreibetrag 2025
Weil Hinterbliebenenrenten nur insoweit gezahlt werden, wie eigener Unterhalt nicht schon gedeckt ist, wird das Nettoeinkommen des oder der Hinterbliebenen gegengerechnet.
Fรผr 2025 liegt der Freibetrag bundesweit bei 1โฏ076,86โฏEuro monatlich. Er entspricht dem 26,4โFachen des aktuellen Rentenwerts. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhรถht sich dieser Betrag um weitere 228,42โฏEuro, denn hier addiert sich das 5,6โFache des Rentenwerts. Erst was รผber diese Grenze hinausgeht, mindert die Witwenrente.
So wird die eigene Altersrente โnettoisiertโ
Fรผr die Anrechnung zรคhlt nicht die Bruttoโ, sondern eine pauschal berechnete Nettoaltersrente. Die Deutsche Rentenversicherung zieht hierfรผr 14โฏProzent vom Bruttorentenbetrag ab (13โฏProzent bei Rentenbeginn vor 2011). Diese Pauschale spiegelt Krankenโ und Pflegeversicherungsbeitrรคge sowie typische Steuern wider.
SchrittโfรผrโSchrittโRechnung
Bruttowitwenrente ermitteln โ etwa 55โฏProzent der Rente des Verstorbenen.
NettoโEigenrente bestimmen โ eigene Bruttorente minus 14โฏProzent.
Freibetrag abziehen โ 1โฏ076,86โฏEuro (zuzรผglich eventueller Kinderzuschlรคge) vom NettoโEigenยญeinkommen.
40โProzentโRegel anwenden โ nur 40โฏProzent des รผberschieรenden Betrags kรผrzen die Witwenrente.
Gesundheitsbeitrรคge abfรผhren โ auf den verbleibenden Rentenzahlbetrag berechnet die Rentenversicherung noch Krankenโ und Pflegeversicherungsbeitrรคge.
Beispielrechnung (fiktive Werte)
Der verstorbene Partner bezog 1โฏ800โฏEuro Rente, die รผberlebende Ehefrau 1โฏ300โฏEuro Altersrente; keine Kinder im Waisenrentenalter.
โ Bruttowitwenrente: 55โฏ% von 1โฏ800โฏEuro = 990โฏEuro.
โ Pauschales Netto der eigenen Rente: 1โฏ300โฏEuro โ 14โฏ% = 1โฏ118โฏEuro.
โ Anrechenbares Einkommen: 1โฏ118โฏEuro โ 1โฏ076,86โฏEuro = 41,14โฏEuro.
โ Kรผrzungsbetrag: 40โฏ% von 41,14โฏEuro = 16,46โฏEuro.
โ Verbleibende Witwenrente vor Sozialยญabgaben: 990โฏEuro โ 16,46โฏEuro = 973,54โฏEuro.
โ Nach Abzug von etwa 11โฏ% Krankenโ und Pflegeversicherung: rund 866โฏEuro NettoโWitwenrente.
Das konkrete Ergebnis hรคngt immer von der individuellen Rentenhรถhe, der Zahl waisenrentenberechtigter Kinder, zusรคtzlichen Einkรผnften (z.โฏB. Betriebsrenten) und mรถglichen Rentenabschlรคgen des Verstorbenen ab.
Sonderphasen und Schutzregelungen
Im Sterbevierteljahr wird kein Einkommen angerechnet โ die volle Rente des Verstorbenen soll kurzfristig den finanziellen Schock abfedern. Auch danach gilt Bestandsschutz fรผr AltโEhen, die unter das alte Recht mit 60โฏProzentโQuote fallen. Die Einkommenยญsanrechnung ruht zudem bei Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder bestimmten Schmerzensgeldโzahlungen.
รnderung ab Dezemberโฏ2025
Zum 1.โฏDezemberโฏ2025 werden Zuschlรคge aus der ErwerbsminderungsโReform in laufende Altersrenten รผberfรผhrt und damit erstmalig vollstรคndig als Einkommen gewertet. Wer eine EMโRente plus Witwenrente erhรคlt, muss dadurch mit einer stรคrkeren Anrechnung rechnen โ eine Neuerung, die auch eigene Altersrenten betreffen kann, sobald der Zuschlag dort ankommt.