Bürgergeld: Wenn das Jobcenter einen Aufhebungsbescheid schickt

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Wenn ihr Anspruch auf Bürgergeld endet oder sich mindert, obwohl das Jobcenter einen höheren Betrag vereinbart hatte, gibt es einen sogenannten Aufhebungsbescheid. Das kann daran liegen, dass Sie mehr Geld verdienen oder unerwartet Vermögen erhalten haben.

Der alte Bescheid wird ungültig

Mit dem Aufhebungsbescheid gilt dieser, und die ursprüngliche Bewilligung wird ungültig. Falls Sie mehr Geld erhielten, als Ihnen zustand, kann das Jobcenter laut § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X innerhalb eines Jahres den alten Bescheid ganz oder teilweise für ungültig erklären (aufheben).

Erst erfolgt die Anhörung

Meint das Jobcenter, dass Sie über mehr Finanzen verfügen als angenommen, erhalten Sie normalerweise erst einmal eine schriftliche Anhörung, in dem Sie die Situation darstellen können.

Was passiert bei einer Überzahlung des Jobcenters?

Geht das Jobcenter jetzt davon aus, dass Sie zuviel Leistungen erhalten, dann schickt es einen Aufhebungs- und einen Erstattungsbescheid. Da es sich um Verwaltungsakte handelte, muss das Jobcenter diese schriftlichen Bescheide schicken.

Die Aufhebung gilt rückwirkend

Wenn Sie in der Vergangenheit nach Auffassung des Jobcenters zuviel Geld bezogen, wird dieses Ihnen nicht erst in der Gegenwart gekürzt. Sie müssen die zuviel gezahlten Leistungen davor zurückbezahlen.

In der Zeit nach der Bewilligung kann sich einiges ändern, das ihren Anspruch verringert: Andere Sozialleistungen. Erbschaften oder höheres Einkommen. Sie sind als Bürgergeld-Bezieher verpflichtet, solche Änderungen dem Jobcenter zu melden.

Wann bekommen Sie kein Bürgergeld mehr?

Ein Aufhebungsbescheid kann auch bedeuten, dass Sie überhaupt kein Bürgergeld mehr bekommen. Das ist dann der Fall, wenn Sie mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt finanzieren können oder ein Vermögen so groß ist, dass es über dem Schonvermögen liegt.

Der Erstattungsbescheid

Auf den Aufhebungsbescheid folgt der Erstattungsbescheid. Beide können auch zusammen eintreffen. In diesem steht, welche Summe das Jobcenter von Ihnen zurück verlangt.

Was tun, wenn das Jobcenter gepennt hat?

Was machen Sie jetzt, wenn Sie das Jobcenteraufgeklärt haben, das Jobcenter dies aber verschlafen oder ignoriert hat? Hier gilt der Vertrauensschutz. Sie haben ihrer Mitwirkungspflicht genüge getan und mussten davon ausgehen, dass das Jobcenter die Leistungen entsprechend anpasst.

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Vertrauensschutz gilt nur bei Unwissen

Dieser Vertrauensschutz nur, wenn die Betroffenen nicht wussten, dass sie Leistungen zu Unrecht erhielten. Außerdem müssen Betroffene nachweisen, dass Sie das Jobcenter informierten.

Gehen Sie davon aus, dass das Jobcenter Ihnen den “schwarzen Peter” zuschiebt. Bestätigte schriftliche Mitteilungen oder E-Mails mit Sendedatum an das Jobcenter belegen, dass Sie sich richtig verhielten. Freunde oder Bekannte, die mithörten, wenn Sie telefonisch das Jobcenter benachrichtigten, können als Zeugen aussagen.

Im Labyrinth verschwunden

In Jobcentern verschwinden ständig Dokumente, Sachbearbeiter sind überlastet und arbeiten oft fehlerhaft. Im Zweifel werden Jobcenter immer behaupten, die notwendigen Dokumente seien nicht eingegangen. Hier hilft eine Eingangsbestätigung und ein Einschreiben.

Welche Fehler macht das Jobcenter?

Jobcenter irren sich sehr häufig, und viele Aufhebungen und geforderte Erstattungen beruhen auf falschen Annahmen der Behörde. Weit verbreitet sind folgende Fehler: Der Beginn einer neuen Arbeit wird vom Jobcenter falsch gesetzt; das Vermögen wird falsch eingeschätzt; die Annahme des Einkommens ist fehlerhaft.

Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich

Ihnen bleibt nur ein Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, müssen Sie nicht zahlen. Wenn ihr Widerspruch anerkannt wird, dann zahlen Sie nichts oder zumindest weniger.

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