Bürgergeld: Nicht durchsteigen wird vom Jobcenter bestraft

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Bei gegen-hartz.de stellen wir Betroffenen einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie selbst ausrechnen können, welche Beträge Ihnen zustehen – wie hoch ihr Arbeitslosengeld II ausfällt. Die Anwendung kostet Sie nichts, und die Daten sind aktuell.

Nicht durchsteigen wird vom Jobcenter bestraft

Das Bürgergeld wurde von Experten als “bürokratisches Monster” bezeichnet. Bescheide bestehen aus einem Knäuel aus Tabellen, Berechnungen, Drohungen und Belehrungen. Dem gegenüber ist eine Steuererklärung eine Fingerübung.

Wer da – und das geht schnell – nicht durchsteigt, wird – ebenfalls sehr schnell- von den Jobcentern sanktioniert, oder den Betroffenen werden Leistungen überhaupt nicht erst gewährt.

Jobcenter messen mit zweierlei Maß

Sich selbst gegenüber sind die Jobcenter viel “gnädiger”. Sei es, dass Sachbearbeiter Leistungsansprüche absichtlich und rechtswidrig “nach unten korrigieren”, sei es, dass sich die Mitarbeiter selbst in den Papierlabyrinthen verirren.

Oft entscheiden erst die Gerichte

Jobcenter berechnen Leistungen häufig fehlerhaft, und allzuoft müssen die Betroffenen vor das Sozialgericht ziehen, umn ihre berechtigten Ansprüche einzuklagen.

Sich also darauf zu verlassen, dass die Jobcenter “schon alles richtig machen” ist bestenfalls blauäugig.

Da es hier um das Existenzminimum geht, kann ein ungerechtfertigter Vertrauensvorschuss zu existentiellen Problemen führen – wenn das Jobcenter die Mittel für dieses Minimum fehlerhaft zu niedrig berechnet.

Was gehört zur Berechnung?

Tatsächlich lässt sich bei dem individuellen Bürgergeld leicht der Überblick verlieren. Faktoren, die in die Berechnung einfließen sind zum Beispiel das Alter, die Form der Beziehung, Schwangerschaft, volle oder geminderte Erwerbsfähigkeit, Einkommen, Erkrankungen und Behinderungen, Kinder, Härtefälle, die Heizkosten und die Art der Heizung.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an, Sie sind alleinstehend und wohnen allein. Sie haben keine Kinder und keinen Mehrbedarf (zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft oder Behinderung). Die Kaltmiete beträgt 490 Euro, die Heizkosten liegen bei 90 Euro. Dann haben Sie einen Anspruch auf 1143 Euro (Regelsatz plus Wohn- und Heizkosten).

Was können Sie tun, wenn Sie zu wenig erhalten?

Wenn Sie mit dem Bürgergeld-Online-Rechner erkennen, dass das Jobcenter Ihnen zu wenig ausgezahlt hat, dann informieren Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Wurde ein zu geringer Regelsatz bezahlt, dann muss das Jobcenter diesen Betrag in den meisten Fällen nachzahlen.

Behebt dieses nicht umgehend den Fehler und zahlt das Geld aus, dann legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Gibt das Jobcenter diesem nicht statt, dann können Sie beim Sozialgericht klagen.

Was passiert, wenn das Jobcenter zu viel auszahlt?

Es kommt indessen auch vor, dass das Jobcenter zu viel zahlt, als den jeweils Betroffenen rechtlich zusteht. Dann müssen Sie Überzahlungen in der Regel zurückzahlen. Auch hier hilft es, über den Betrag im Klaren zu sein, der Ihnen zusteht.

Sonst kann es passieren, dass Sie das überschüssige Geld ausgeben und in finanzielle Not geraten, wenn Sie es dem Jobcenter zurückzahlen müssen. Hier geht es zum Bürgergeld-Rechner.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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