Bürgergeld: Welche Zahnarztkosten werden gezahlt?

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Zahnbehandlungen sind sehr schnell sehr teuer und für Menschen, die am Existenzminimum leben, (also mit Bürgergeld auskommen müssen), dann unerschwinglich. Welche Kosten beim Zahnarzt und welchen Zahnersatz müssen die Betroffenen selbst zahlen? Und welche nicht? Springt das Jobcenter ein? Wir geben Antworten!

Anspruch auf medizinische Grundversorgung

Zum Existenzminimum, welches das Bürgergeld gewährleisten soll, zählt per Definition die medizinische Grundversorgung. Dazu gehören notwendige Medikamente ebenso wie Zahnbehandlungen.

Welche Kosten werden übernommen?

Für die Übernahme von Kosten sind erst einmal die Krankenkassen zuständig. Wer Bürgergeld bezieht, ist gewöhnlich über die gesetzliche Krankenkasse versichert. Kostenlos sind dann einfache Zahnfüllungen wegen Karies, Wurzelbehandlungen, um den Zahn zu retten und das Ziehen von Zähnen.

Wie sieht es mit weiteren Kosten aus?

Behandlungen, die darüber hinaus gehen, müssen Kassenpatienten aus eigener Tasche bezahlen – voll oder teilweise. Das gilt auch beim Bürgergeld.

Böse Überraschungen vermeiden

In jedem Fall sollten Betroffene vor (!) Beginn einer Behandlung mit ihrer Krankenkasse klären, welche Kosten übernommen werden – um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wann gilt die Härtefall-Regel?

Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten für Zahnersatz und / oder ein Implantat übernehmen. Sie tut das aber nur, wenn ein Härtefall vorliegt.

Der wird anerkannt, wenn der Zahnersatz eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen würde,

Vorsicht: Dass jemand Bürgergeld bezieht, bedeutet nicht unter Garantie, dass die Krankenkasse die Situation als Härtefall betrachtet. Zudem wird eine solche Zahlung auch bei Härtefällen nur gewährt, wenn es zur Behandlung keine günstigeren Alternativen gibt.

Bei Bürgergeld wird meist der Härtefall anerkannt

Ein Härtefallantrag wird beim Beziehen von Bürgergeld meist angenommen. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse dann die Kosten für Zahnersatz – im Rahmen der Regelversorgung und mit doppeltem Festzuschuss.

Nur die Regelversorgung wird übernommen

Auch im Härtefall gilt diese Kostenübernahme allerdings nur für die Regelversorgung. Leistungen, die darüber hinaus gehen trägt die Krankenkasse nicht. Zum Beispiel bezahlt die Kasse keine Implantate aus Keramik oder Gold. Diese müssen die Betroffenen selbst finanzieren.

Was zahlt die Krankenkasse im Härtefall?

Gewisse Leistungen zahlt die Krankenkasse im Normalfall zu 50 Prozent. Tritt der Härtefall in Kraft, dann werden sie vollständig übernommen (doppelter Festzuschuss). Bezahlt werden dann Teil- oder Vollprothesen ebenso wie Zahnbrücken und Zahnkronen.

Was müssen Sie tun, damit die Kosten voll übernommen werden?

Betroffene müssen als erstes bei der Krankenkasse einen Härtefallantrag stellen. Diesen händigt die Krankenkasse ebenso aus wie der Zahnarzt. In diesen Antrag tragen Sie unter anderem ihr Einkommen ein und die Personen in ihrem Haushalt.

Der Zahnarzt leitet den Antrag dann zweitens an die Krankenkasse weiter, und die Kasse prüft drittens, ob er berechtigt ist. Das dauert einige Wochen.

Sprechen Sie sich mit dem Zahnarzt ab

Sie sollten einen Härtefallantrag und generell die Form der Behandlung unbedingt mit ihrem Zahnarzt absprechen und klarstellen, was dieser gegenüber der Krankenkasse aussagt.

Meint der Zahnarzt nämlich zum Beispiel, eine bestimmte Behandlung wäre zwar möglich, hätte aber wenig Aussicht auf Erfolg, dann wird die Krankenkasse voraussichtlich eine Finanzierung ablehnen.