Bürgergeld & Weihnachten: Wann wird überwiesen?

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Die steigende Inflation zwingt die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld dazu, täglich neu zu kalkulieren, ob sie finanziell über den Monat kommen. Die bevorstehenden Feiertage verschärfen die Situation zusätzlich. Da ist es gut zu wissen, wann das Jobcenter überweist.

Höheres Bürgergeld ab 2024

Ab Januar 2024 (Auszahlung Ende Dezember 2023) steigt der Eckregelsatz um 61 Euro auf 563 Euro. Für volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft immerhin noch um 55 Euro auf 506 Euro monatlich.

Ebenso steigen ab 2024 die Zuschüsse für den Schulbedarf: Die Pauschalen für den persönlichen Schulbedarf steigen um 21 Euro auf 195 Euro pro Kind und Jahr. Auch die Mehrbedarfe steigen prozentual.

Wie viel Bürgergeld wird es ab 2024 geben?

Regelsatz 2023 2024 Anpassung
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 € 563 € +61 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451 € 506 € +55 €
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 € 451 € +49 €
Regelsatz unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung
für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
(Regelbedarfsstufe 3)
402 € 451 € +49 €
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420 € 471 € +51 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348 € 390 € +42 €
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318 € 357 € +39 €

Wann wird das höhere Bürgergeld im Dezember für Januar 2024 überwiesen?

Für den Monat Januar 2024 wird das Bürgergeld am letzten regulären Wochentag überwiesen. Demnach müssen die Leistungen spätestens am 29.12.2023 für Januar überwiesen sein.

Wenn das Jobcenter nichts überweist

Wenn das Jobcenter nicht zahlt, ist schnelle Hilfe gefragt. Oftmals sind technische Hinderungsgründe, wie eine falsche Kontonummer oder Buchungsfehler hierfür ursächlich. Wenn dann noch ein ganzes Wochenende am Monatsbeginn liegt, kann es sehr knapp werden. Diese erste Hilfe kann Abhilfe schaffen.

Wird es eine Weihnachtsbeilhilfe geben?

Bis zum Jahre 2005 gab es noch in der alten Sozialhilfe eine Weihnachtsbeihilfe. Nur kleinere Kommunen wie im oberbayrische Burghausen zahlten in den letzten Jahren von sich aus eine kleine Weihnachtsbeihilfe an Bürgergeld Beziehende.

Das wurde von Jahr zu Jahr entschieden. Ob dies auch in diesem Jahr in den vereinzelten Kommunen passiert, ist ungewiss. Die absolute Mehrheit wird mal wieder auf sich allein gestellt sein. Das bedeutet im Klartext: Das SGB II sieht Weihnachtsbeihilfen nicht vor. Das hat auch das Bürgergeld nicht verändert.