Bürgergeld: Verein will jeweils 150 Euro an Familien verschenken – So kannst Du teilnehmen

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Wenn es um die Einschulung ihrer Kinder geht, stehen viele bedürftige Familien vor einer scheinbar unüberwindbaren Hürde. Die Liste der notwendigen Ausgaben für Schulranzen, Brotdose, Hefte und Sportzeug scheint endlos. Für Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, bedeutet dies eine kaum zu bewältigende finanzielle Belastung. Ein Verein will Familien mit jeweils 150 Euro unterstützen.

Mit dem Bürgergeld-Regelsatz ist keine Einschulung finanzierbar

Schulpflichtige Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren erhalten als Bürgergeld gerade einmal 348 Euro im Monat, um ihren täglichen Bedarf zu decken. Mit diesem geringen Betrag ist es jedoch kaum möglich, ein Kind angemessen und ausgewogen zu ernähren, geschweige denn eine umfassende Teilhabe an gesellschaftlichen Aktivitäten zu gewährleisten oder gar Rücklagen zu bilden.

Eltern könnten zwar auf gebrauchte Schulmaterialien zurückgreifen und Abstriche bei Mode und Qualität machen. In diesem Fall könnte man mit viel Wohlwollen und unter Vernachlässigung anderer Ausgaben mit dem Regelsatz und dem Zuschuss vom Staat auskommen. Auf ein festliches Ereignis mit der Familie müsste dann allerdings verzichtet werden.

Denn vom Staat gibt es nur eine Starthilfe von 116 Euro für das erste Schulhalbjahr. Für das zweite Schulhalbjahr gibt es dann leider nur noch 58 Euro. So geraten Kinder, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, schon vor dem ersten Schultag ins Hintertreffen.

Verein bietet finanzielle Unterstützung an

“Um dieser prekären Situation entgegenzuwirken, hat der Verein Sanktionsfrei beschlossen, aktiv zu unterstützen. Für Eltern in Bürgergeld ist das purer Stress, weil es nicht genügend Geld für Schultasche und Co gibt. Deswegen verschenken wir an so viele Kinder wie möglich 150 € Schulbonus”, berichtet Helena Steinhaus, Gründerin der Vereins “Sanktionsfrei”.

Der Verein möchte daher bedürftigen Familien mit Bürgergeld einen Zuschuss von 150 Euro zukommen lassen. Dieser Betrag kann dazu beitragen, zumindest einen Teil der notwendigen Ausgaben für die Einschulung zu decken und den Eltern eine gewisse Erleichterung zu verschaffen.

Wie können Familien die Unterstützung erhalten?

Voraussetzung ist, dass die Familie Bürgergeld bezieht und mindestens ein Kind hat, das in diesem Jahr eingeschult wird. Jeder Haushalt kann nur einmal teilnehmen. Teilnahmeschluss ist der 05. Juli um 12 Uhr. Eltern schreiben einfach eine E-Mail an “mehrbedarf@posteo.de”.

Wichtig: In der Betreffzeile der E-Mail muss der vollständige Vor- und Nachname stehen! Dieser muss mit dem Namen auf dem Leistungsbescheid übereinstimmen, der als Kopie mitgeschickt werden muss.

Der Verein selbst stellt insgesamt 3000 Euro zum Start zur Verfügung. Allerdings wird dazu aufgerufen, die Aktion finanziell zu unterstützen, damit möglichst viele Kinder eine Schulstart-Unterstützung erhalten. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die alle auf dieser Seite beschrieben sind.

Wird die Unterstützung beim Bürgergeld angerechnet?

Die Zahlung erfolgt in Anwendung des “Tafelparagraphen” §11a (4) SGB II. Dieser berechtigt die Träger der freien Wohlfahrtspflege, existenzsichernde Zahlungen an Bedürftige zu leisten, die nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Jobcenter darf die Zahlung daher nicht als Einkommen werten und auch nicht auf die laufenden Leistungen des Bürgergeldes anrechnen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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