Rente & Bürgergeld: Das alles ändert sich ab 2024

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Im kommenden Jahr 2024 erwarten viele Bürger eine Aufstockung ihrer Bezüge. Es wird Veränderungen im Bereich des Bürgergelds, des Mindestlohns, Rente, Pflegegeld und anderer sozialer Leistungen geben.

Bürgergeld steigt ab 2023

Der Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld hat bereits 2023 stattgefunden, und im Januar 2024 stehen weitere Erhöhungen an. Der Regelbedarf für Alleinstehende und Volljährige Partner wird ebenso angehoben wie die Beträge für Kinder.

Bürgergeld Regelbedarfe ab 2024

Stufe Bürgergeld / Sozialhilfe 2023 2024
1 Eckregelsatz 502 € 563 €
2 Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften 451 € 506 €
3 Volljährige in Einrichtungen (nach SGB 12) 402 € 451 €
3 nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 402 € 451 €
4 Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 € 471 €
5 Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 € 390 €
6 Kinder von 0 bis 5 Jahren 318 € 357 €

Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze steigen

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt im Jahr 2024 eine Erhöhung von bisher 12 € auf 12,41 €. Im Jahre 2015 lag der Mindestlohn noch bei 8,50 Euro. Mit dem Mindestlohn steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro auf 538 Euro.

Zuverdienstgrenze bei den Erwerbsminderungsrenten steigt

Zudem wird es gleichzeitig eine Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten geben. Derzeit liegt die Grenze der Hinzuverdienste bei den sog. EM-Renten bei 17.823,75 Euro. Ab 2024 wird die Hinzuverdienstgrenze auf 18.558,75 € steigen.

Positive Entwicklung im Pflegebereich: Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige

Auch das Pflegegeld und das Pflegegeldzuschuss erfahren Änderungen. Das Pflegegeld wird je nach Pflegestufe um 5 % erhöht.

Außerdem wird es einen Zuschuss der Pflegekassen zum Eigenanteil für Menschen in Pflegeheimen geben, der von der Dauer der Pflege abhängt. Ab 2024 wird es höhere Entlastungszuschläge geben. Dieser beträgt derzeit 5 Prozent und steigt bis 2024 auf 15 Prozent. Im zweiten Jahr steigt der Zuschlag von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und im vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.

Rentenerhöhung im Juli 2024: Anstieg zwischen 3,5 und 6 Prozent

Wie jedes Jahr wird auch zum 1. Juli die Rentenanpassung wirksam. Die Erwartungen liegen bei einem Plus zwischen 3,5 und etwa 6 Prozent. Genauere Zahlen werden jedoch erst im Frühjahr 2024 bekannt gegeben. Doch jetzt steht bereits fest: Die Rentenerhöhung wird deutschlandweit gleich ausfallen, was eine annähernde Angleichung zwischen Ost und West bedeutet.

Sonderzuschlag zur Rente für bestimmte Rentnergruppen

Etwa drei Millionen Rentner können zum 1. Juli auf einen Zuschlag von 4,5% oder 7,5% zu ihrer bisherigen Rente erwarten. Dieser Zuschlag ist für Rentenbezieher gedacht, die vor 2019 bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten.

Als eine Art Kompensation für fehlende Verbesserungen in der Vergangenheit wird dieser Zuschlag gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns zwischen Januar 2001 und Dezember 2018.

Grundsicherung im Alter: Mehr Rentner haben Anspruch

Ab 2024 werden voraussichtlich mehr Rentner Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben.

Dies begründet sich durch eine deutliche Erhöhung der Regelsätze sowie des Rentenfreibetrags, der bis zu 281,50 Euro betragen kann. Dieser Freibetrag wird von der Rente abgezogen und beeinflusst somit die Anrechnung auf Grundsicherungsleistungen.

Anstehende Änderungen bei den Sozialversicherungen

Für viele Rentner stehen 2024 etwas höhere Abzüge von der Rente bevor. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen auf durchschnittlich 1,7% (im Vergleich zu 1,6% im Vorjahr) führt zu diesem Anstieg. Diese Beitragserhöhung wird jedoch erst im März 2024 wirksam und betrifft die gesetzlich Versicherten.

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Tipp: Wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht, haben gesetzlich Versicherrte das Recht auf eine Sonderkündigung, um in eine günstigere Kasse zu wechseln. Jedoch ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten. Meist übernimmt die neue Krankenkasse die Kündigungsformalitäten, um den Wechsel zu vereinfachen.

Elterngeldkürzungen: Einschnitte für Familien mit hohen Einkommen

Nicht alle Veränderungen im Jahr 2024 sind positiv. Das Elterngeld soll für Familien mit hohen Einkommen gestrichen werden, wenn diese zusammen mehr als 150.000 € jährlich verdienen.

Auswirkungen auf Rentner: Bürgergeld als wichtiger Faktor

Die beschriebenen Veränderungen haben auch Auswirkungen auf Rentnerinnen und Rentner. Ein Aspekt ist die Erhöhung um 12% in der Regelbedarfsstufe in der Grundsicherung, was bedeutet, dass auch diese Leistungen steigen werden.

Die Erhöhung der Minijob-Grenzen auf 538 € pro Monat führt dazu, dass Rentnerinnen und Rentner rund 18 € mehr steuerfreiem Einkommen haben dürfen.

Inflation höher als die Anpassungen?

Die tatsächlichen Auswirkungen müssen noch abgewartet werden, insbesondere wenn man inflationsbedingte Aspekte berücksichtigt. Während die neuen Regelungen auf den ersten Blick vielversprechend erscheinen, wird sich erst im Verlauf des Jahres 2024 zeigen, wie stark die Inflation sich auf die verbleibenden Einkünfte auswirkt.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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