Bürgergeld: Starke Kürzungen bei den Unterkunftskosten geplant

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Erst gestern berichteten wir von einem geplanten Sozialabbau. Junge Bürgergeld-Beziehende sollen künftig von den Arbeitsagenturen betreut werden. Der Bund will somit 900 Millionen Euro einsparen.

Damit aber nicht genug: Nun soll auch bei den Unterkunftskosten drastisch gekürzt werden. Jedenfalls sieht dies der aktuelle Haushaltsentwurf des Finanzministeriums vor.

Kürzungen bei den Unterkunftskosten

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 herausgegeben, und darin ist eine drastische Kürzung von 700 Mio. Euro bei den SGB II-Unterkunftskosten vorgesehen. Die geplanten Kürzungen werfen nicht nur Fragen zur Rechtmäßigkeit auf, sondern widersprechen auch den Versprechungen im Koalitionsvertrag.

Nach Bekanntgabe des Haushaltsplanentwurfs für das kommende Jahr herrscht große Besorgnis. Die Bundesregierung plant eine massive Kürzung von 700 Mio. Euro bei den Unterkunftskosten und Heizung im Rahmen des SGB II.

Auf Seite 710 des Haushaltsplans 2024 ist vermerkt, dass die Unterkunftskosten um diesen Betrag niedriger angesetzt werden sollen. Dies könnte schwerwiegende Auswirkungen auf Bürgergeld-Beziehende haben.

Mehr Leistungsbezug erwartet

Die Begründung für diese Kürzung liegt angeblich in der prognostizierten Steigerung des Leistungsbezugs. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt an, dass eine Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten erwartet wird, was zu einer steigenden Anzahl von SGB II-Leistungsbeziehenden und höheren Energiepreisen führt. Dadurch entstehen angeblich höhere Ausgaben für die passiven Leistungen nach dem SGB II.

Interessanterweise steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung etwas ganz anderes. Dort ist vermerkt, dass man die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer ausgestalten möchte. Ein verbessertes Gesetz soll einen klaren Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen schaffen und eine jährliche Überprüfung sowie Anpassung sicherstellen.

Kürzungen von rund 1 Milliarde Euro

Dies würde den Kommunen ermöglichen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen. Die geplante Kürzung von 700 Mio. Euro steht somit im klaren Widerspruch zu den Versprechungen im Koalitionsvertrag.

Die Auswirkungen dieser Kürzung könnten noch verheerender sein, als es zunächst den Anschein hat. Wenn es tatsächlich zu dieser Kürzung kommt, wird es zwangsläufig auch zu einer Kürzung des kommunalen Anteils der Unterkunftskosten kommen.

Bislang betrugen die Bundeskosten an den Unterkunftskosten 68,8 %, während die Kosten für kommunale Leistungen somit 32,2 % betrugen. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen umfasst die geplante Kürzung weitere 317 Mio. Euro, einschließlich der kommunalen KdU-Anteile. Insgesamt stehen somit Kürzungen im Wert von rund 1 Milliarde Euro im Raum.

Kürzungen wären nicht rechtssicher

Es stellt sich die Frage, ob eine solche Kürzung überhaupt rechtlich möglich ist. Die Unterkunftskosten sind Rechtsanspruchsleistungen, und eine Kürzung der Zahlsummen könnte ohne gesetzliche Änderungen schwerlich umgesetzt werden. Hierfür bräuchte das Finanzministerium parlamentarische Mehrheiten, die bei einer kritischen Betrachtung der Situation fraglich erscheinen.

Nicht nur politische Fragen, sondern auch ethische Aspekte werden durch diese geplanten Kürzungen aufgeworfen. Der Koalitionsvertrag sollte für die SPD und die Grünen eine Richtschnur und Handlungsperspektive sein. Wenn die SPD weiterhin für eine Sozialpolitik einstehen will, darf sie derartige Rechtsänderungen und Kürzungen nicht unterstützen.

Die Sorge um diejenigen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld-Leistungen angewiesen sind, wächst mit jeder Nachricht über die geplanten Kürzungen. Die finanzielle Unsicherheit, die dadurch entsteht, könnte viele Menschen in existenzielle Nöte stürzen.

Noch nicht verabschiedet

Es bleibt zu hoffen, dass SPD und Grüne die Tragweite erkennen und die Prioritäten entsprechend anders setzen. Kürzungen bei den SGB II-Unterkunftskosten könnten nicht nur Rechtsbruch darstellen, sondern auch das Vertrauen in die politischen Versprechen untergraben.

Harald Thome´von Tacheles e.V. zeigt sich angesichts des Haushaltsentwurfs alarmiert: “Ich möchte deshalb die Aufmerksamkeit darauf richten!”

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