Betriebskosten werden laut dem Spiegel der Bundesländer berechnet – oder nach validen Daten aus anderen Quellen. In Nordrhein-Westfalen lag der als angemessen angesehene Betriebskostenpreis am 01.01.2023 bei 2,35 Euro pro Quadratmeter.
Welche Miete gilt als angemessen?
Die Angemessenheitsgrenze der Miete wird nach Quadratmeterpreis und Betriebskosten festgelegt. 2023 lag diese Grenze bei Wohnungen bis 50 Quadratmeter bei 8,73 Euro pro Quadratmeter (6,38 Euro plus 2,35 Euro Betriebskosten pro Quadratmeter).
Größere Wohnungsgröße bedeutet weniger Miete pro Quadratmeter
Bei Wohnungen bis 95 Quadratmeter gelten nur noch 5,85 Euro pro Quadratmeter als angemessen, bei 2,35 Euro Betriebskosten ergeben sich insgesamt 8,20 Euro pro Quadratmeter. Über 95 Quadratmeter gelten in Gänze nur noch 7,94 Euro als angemessen, bei 5,59 Euro Grundmiete pro Quadratmeter.
Ein konkretes Beispiel
Eine Frau bewohnte 2021 eine 50 Quadratmmter-Wohnung für 406 Euro. (Nettokaltmiete 369,00 Euro). 2021 lagen die Betriebskosten bei 570 Euro mit einer Nachforderung von 126,00 €. Die für 2021 geltende angemessene Bruttokaltmiete wurde mit 413,50 Euro pro Monat festgesetzt.
Lediglich 90 Euro der Nachzahlung wurden übernommen, da sonst die als angemessen geltende Bruttokaltmiete überschritten wurde.
Außerdem forderte der Vermieter eine Vorauszahlung der Betriebskosten von 80 Euro pro Monat. Von dieser wurden nur 66,50 Euro übernommen, da sonst die als angemessen geltende Bruttokaltmiete überschritten würde.
Zudem wäre eine Vorauszahlung von 80 Euro monatlich mietrechtlich unangemessen gewesen. Die voraussichtlichen Betriebskosten hätten monatlich 49,86 Euro mehr betragen. Die Frau wäre aufgefordert gewesen, mit ihrem Vermieter eine Erhöhung von aufgerundet 50 Euro zu vereinbaren. Dann hätte sie nicht zuzahlen müssen.
Kosten für Garage, Stellplatz und Möblierung
Eine Garagenmiete kann übernommen werden, wenn diese im Rahmen der als angemessen gesetzten Gesamtmiete liegt. Beispiel wäre eine Gesamtmiete eines Haushaltes mit fünf Personen von 870 Euro. Darin enthalten wären Vorauszahlungen für Nebenkosten in Höhe von 180 Euro und eine Garagenmiete von 50 Euro.
2023 hätte die angemessene Bruttokaltmiete maximal 873,40 Euro betragen. Die 50 Euro pro Monat für die Garage wären also in der gezahlten Gesamtmiete von 870 Euro enthalten gewesen.
Betreuungspauschale bei Senioren
Bei Wohnungen für Senioren dürfen die angemessenen Kosten der Unterkunft durch die Betreuungspauschale nicht überschritten werden. Ist dies der Fall, dann werden die Kosten der Unterkunft nur bis zur Obergrenze der angemessenen Grundmiete gezahlt.
Wie sieht das konkret aus?
Ein Beispiel wäre eine 50 Quadratmeter-Wohnung eines oder einer Alleinstehenden, die 450 Euro Gesamtmiete kostet. In dieser sind 60 Euro Betriebskosten und 70 Euro Betreuungspauschale enthalten. Die Grundmiete läge also bei 320 Euro.
Eine angemessene Bruttokaltmiete für eine Wohnung dieser Größe (50 Quadratmeter mal 6,38 Euro plus 2,35 Euro Betriebskosten) läge bei höchstens 436,50 Euro Bruttokaltmiete. Über die tatsächliche Kaltmiete von 380 Euro hinaus können demnach 56, 50 Euro Betreuungspauschale als Leistung gewährt werden.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.