Bürgergeld: So rechnet sich der Minijob trotz Bürgergeld – Freibeträge optimal nutzen

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Seit Januar 2025 liegt die Minijob-Grenze bei 556 Euro im Monat. Trotz dieser Erhöhung bleibt die Staffelung der anrechnungsfreien Einkommensanteile für Bürgergeld-Bezieher unverändert – was zu Fallstricken, aber auch Chancen führt. Wer das System durchschaut, kann jeden Monat über 190 Euro anrechnungsfrei sichern – oder bei kluger Gestaltung sogar noch mehr.

Neue Minijob-Grenze: Warum 556 Euro nicht gleich mehr Geld bedeuten

Zum 1. Januar 2025 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Dadurch verschob sich automatisch die Obergrenze für Minijobs auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt nun bei 6.672 Euro. Sobald dieser Betrag überschritten wird – sei es auch nur um wenige Euro – handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um einen sozialversicherungspflichtigen Midijob.

Allerdings blieb die Berechnung der Freibeträge beim Bürgergeld unangetastet. Das bedeutet konkret: Nur der Teil bis 520 Euro brutto profitiert vom günstigen 20-Prozent-Freibetrag. Darüber hinaus fällt der anrechnungsfreie Anteil auf 10 oder 30 Prozent – je nach Verdiensthöhe.

Wie das Jobcenter Einkommen aus Minijobs tatsächlich anrechnet

Die Freibeträge orientieren sich weiterhin an der alten Staffelung (§ 11b SGB II). Sie gelten bundesweit einheitlich:

  • Bis 100 Euro brutto bleibt alles anrechnungsfrei.
  • Zwischen 100 und 520 Euro gelten 20 Prozent als Freibetrag.
  • Auf Einkommen zwischen 520,01 und 1.000 Euro werden 30 Prozent nicht angerechnet.
  • Der Bereich von 1.000 bis 1.200 Euro (1.500 Euro bei minderjährigen Kindern) bleibt zu 10 Prozent frei.

Ein Beispiel verdeutlicht, warum die neue Minijob-Grenze trügerisch sein kann: Wer genau 556 Euro verdient, kann davon 194,80 Euro behalten – der Rest wird aufs Bürgergeld angerechnet. Überschreitet man die Grenze, greifen Sozialabgaben, was den Nettoverdienst schnell schmälert.

Beispielrechnung: So viel bleibt von 556 Euro übrig

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich das neue Minijob-Limit auswirkt:

  • 100 Euro werden komplett freigestellt.
  • Auf die nächsten 420 Euro (bis 520 Euro) entfallen 20 Prozent Freibetrag = 84 Euro.
  • Die verbleibenden 36 Euro (zwischen 520 und 556 Euro) unterliegen dem 30-Prozent-Satz = 10,80 Euro.

Ergebnis: 194,80 Euro netto bleiben anrechnungsfrei. 361,20 Euro werden beim Bürgergeld berücksichtigt.

Noch besser wird’s bei echten Werbungskosten. Wer zum Beispiel 50 Euro Fahrtkosten nachweisen kann, kann seine Freibeträge auf bis zu 244,80 Euro steigern – vorausgesetzt, diese Kosten übersteigen die 100-Euro-Pauschale des Jobcenters.

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Häufige Fehler: Wenn der Minijob zur Kostenfalle wird

Die neue Verdienstgrenze verführt zu Ungenauigkeiten, die teuer werden können. Besonders diese fünf Risiken sind häufig:

  • Grenze minimal überschritten: Schon 1 Euro mehr kann einen Midijob auslösen – mit voller Sozialabgabenpflicht. Das reduziert den Nettoverdienst drastisch.
  • Unklare Staffelung: Wer etwa 538 Euro verdient, verschenkt Freibetragspotenzial. Stattdessen wären 556 Euro – mit mehr netto – möglich.
  • Rentenversicherungspflicht nicht beachtet: Ohne Befreiung reduziert sich das netto um 3,6 Prozent (z. B. 20 Euro bei 556 € brutto).
  • Mehrere Minijobs: Die Verdienstgrenze gilt summiert. Zwei Jobs zu je 300 Euro führen zur Midijob-Einstufung.
  • Sonderregeln für U25: Jugendliche in Ausbildung können bis 556 Euro oft komplett behalten – aber nur mit Nachweis.

Wer diese Punkte kennt, kann gezielt gegensteuern. Unwissenheit kostet bares Geld.

Fünf einfache Strategien für mehr Netto trotz Bürgergeld

  1. Verdienst exakt planen: Liegt das brutto knapp unter 556 Euro, lässt sich der Freibetrag optimal ausschöpfen.
  2. Werbungskosten nutzen: Arbeitskleidung, Fahrtkosten oder Weiterbildung lassen sich oft absetzen. Alles über die 100Euro-Pauschale zählt.
  3. RV-Befreiung prüfen: Wer sich befreien lässt, behält kurzfristig mehr netto – auf Kosten späterer Rentenansprüche.
  4. Midijob als Alternative: Ab rund 630 Euro brutto kann ein Midijob netto lukrativer sein als zwei Minijobs – vor allem bei längeren Beschäftigungsverhältnissen.
  5. Saisonale Schwankungen abfedern: Wichtig, für Minijobber mit unregelmäßigem Einkommen: Jahresverdienst unter 6.672 Euro halten.

Diese Maßnahmen helfen, das gesetzlich Mögliche auszuschöpfen, ohne ungewollt in die Midijob-Falle zu geraten.

Wer klug rechnet, holt mehr aus dem Minijob heraus

Die Anhebung der Minijob-Grenze auf 556 Euro bringt theoretisch mehr Spielraum, praktisch aber auch neue Herausforderungen. Das zentrale Problem: Die Freibetragslogik wurde nicht angepasst. Wer sich also auf die neue Grenze verlässt, riskiert Einbußen beim Bürgergeld.

Stattdessen lohnt sich ein genauer Blick auf die Staffelung der Freibeträge, der freiwilligen Rentenversicherung und auf die tatsächlichen Werbungskosten. Wer diese Stellschrauben aktiv nutzt, kann mehrere Hundert Euro im Jahr zusätzlich behalten – und bleibt dabei rechtlich auf der sicheren Seite.