Rente: Aus der PKV in die GKV mit einer Teilrente – BSG prüft Signalfall

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Eine zeitweise Teilrente kann den Zugang zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung eröffnen. Das bestätigte ein Landessozialgericht in einem Fall eines zuvor privat Versicherten. Das Bundessozialgericht befasst sich nun mit der Grundsatzfrage. (Az.: L 5 KR 1336/23)

Rechtslage bei Rückkehr in die GKV

Ab 55 Jahren ist der Wechsel in die GKV stark eingeschränkt. Die Sperre betrifft Fälle, in denen Versicherungspflicht entsteht. Die Familienversicherung ist jedoch ein eigener, abgeleiteter Status. Deshalb greift die Sperre hier nicht automatisch. Entscheidend bleibt das regelmäßige Einkommen. Es muss die geltende Grenze sicher unterschreiten.

Einkommensgrenzen der Familienversicherung 2025

Für 2025 gilt eine allgemeine Grenze von 535 Euro monatlich. Bei Minijobs gilt die dynamische Grenze von 556 Euro. Maßgeblich ist das regelmäßige Gesamteinkommen nach Steuerrecht. Dazu zählen auch Renten und wiederkehrende Einnahmen. Einmalzahlungen sind nur relevant, wenn sie das Regelmäßige beeinflussen. Wer die Grenze übersteigt, scheidet aus der Familienversicherung aus.

Wie die Teilrente den Zugang öffnet

Eine Teilrente reduziert die laufende Rentenzahlung. Damit sinkt das regelmäßige Einkommen. Liegt es dauerhaft unter der Grenze, kann die Familienversicherung möglich werden. Das gilt, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Die Wahl einer Teilrente ist rechtlich vorgesehen. Sie stellt keinen unzulässigen Verzicht dar. Der Gestaltungsspielraum ist bewusst angelegt. Entscheidend sind Transparenz und eine belastbare Einkommensprognose.

Ablauf im bestätigten Muster

Im entschiedenen Fall senkte ein Rentner seine Rente für eine Übergangszeit. Das Einkommen unterschritt damit die Grenze. Die Krankenkasse nahm ihn über die Ehefrau in die Familienversicherung auf. Später stellte er wieder auf Vollrente um. Mit der Vollrente endete die Familienversicherung.

Der Schutz lief als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Diese Anschlusslösung greift automatisch kraft Gesetz. Sie verhindert Versicherungslücken.

Anschlussversicherung nach Ende der Familienversicherung

Endet die Familienversicherung, besteht nahtloser Schutz als freiwilliges Mitglied. Die Kasse informiert über Beiträge und Fristen. Ein Austritt ist nur unter engen Bedingungen möglich. Wer die Umstellung plant, sollte finanzielle Folgen vorab kalkulieren.

Die Beiträge richten sich nach der jeweiligen Bemessung. Zusätzliche Einnahmen erhöhen die Last. Eine genaue Aufstellung verhindert spätere Überraschungen.

Uneinheitliche Urteile sorgen für Unsicherheit

Nicht alle Gerichte bewerten kurze Teilrentenphasen gleich. Teilweise wird ein regelmäßiges Einkommen unterhalb der Grenze verneint. Das führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts bleibt das Risiko bestehen.

Betroffene sollten das in ihre Planung einbeziehen. Eine saubere Dokumentation stärkt die eigene Position. Wer die Teilrente nur für wenige Monate wählt, muss besonders sorgfältig vorgehen.

Worauf Krankenkassen besonders achten

Kassen prüfen die Einkommensprognose sehr genau. Sie verlangen Nachweise zur Rentenhöhe und zu weiteren Einnahmen. Dazu gehören Rentenbescheid, Kontoauszüge und Verträge. Prognosen müssen realistisch und nachvollziehbar sein. Schwankende Einkünfte können die Grenze reißen.

Auch kleine Nebenverdienste können den Anspruch beenden. Eine Minijob-Vergütung zählt grundsätzlich mit. Ruhegeld, Mieten oder Kapitalerträge ebenfalls. Deshalb ist eine vollständige Aufstellung zentral.

Typische Fallstricke vermeiden

Die Grenze wird regelmäßig beurteilt. Wer sie in einzelnen Monaten überschreitet, riskiert den Status. Einmalige Sonderzahlungen können die Prognose verschieben. Einkommen aus Vermietung steigt nach Indexanpassungen. Zinsen erhöhen sich durch Laufzeitverlängerungen.

Solche Effekte sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Betriebsrenten mit variabler Auszahlung. Wer unsicher ist, holt vorab eine schriftliche Auskunft ein. Das schafft Klarheit gegenüber der Kasse.

So bereiten Sie den Antrag vor

  • Erstens: Ermitteln Sie die geplante Teilrente. Berechnen Sie das regelmäßige Einkommen mit allen Komponenten.
  • Zweitens: Prüfen Sie die aktuelle Grenze und den Status des Ehepartners.
  • Drittens: Sammeln Sie Nachweise in einer Mappe. Dazu zählen Rentenbescheid, Steuerunterlagen und Einkommensnachweise.
  • Viertens: Stellen Sie den Antrag auf Familienversicherung schriftlich. Fügen Sie eine Prognose bei.
  • Fünftens: Reagieren Sie zügig auf Rückfragen. Dokumentieren Sie jede Veränderung umgehend.

Folgen nach der Rückkehr zur Vollrente

Mit der Rückkehr zur Vollrente endet die Familienversicherung. Der Schutz besteht dann freiwillig fort. Beiträge fallen an. Der Beginn wird rückwirkend festgelegt, wenn Fristen versäumt wurden. Wer den Übergang plant, klärt die Beitragslast frühzeitig.

So lassen sich Liquiditätsengpässe vermeiden. Zusätzlich sollten Zahltage und Bescheide synchronisiert werden. Das verhindert Lücken und Nachforderungen.

Bedeutung für ältere Privatversicherte

Der bestätigte Ablauf zeigt eine legale Option. Sie eignet sich, wenn das Einkommen stabil unter der Grenze bleibt. Wer zusätzliche Einnahmen hat, benötigt einen Puffer. Sonst kippt die Prognose schnell. Die Kasse kann den Anspruch jederzeit neu beurteilen. Je klarer die Unterlagen, desto geringer das Risiko. Ohne belastbare Zahlen droht eine Ablehnung.

Offenes Verfahren beim Bundessozialgericht

Die Grundsatzfrage liegt dem Bundessozialgericht vor. Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Bis dahin bleibt die Rechtslage im Detail offen. Einzelentscheidungen können voneinander abweichen. Betroffene sollten das einkalkulieren. Eine vorsichtige Gestaltung schützt vor Rückforderungen. Schriftliche Auskünfte schaffen zusätzliche Sicherheit.

Für wen der Weg sinnvoll sein kann

Der Ansatz eignet sich bei planbaren Renten und wenigen Nebeneinkünften. Ehepaare mit gesetzlich versichertem Partner profitieren am ehesten. Komplexe Einkommenslagen erhöhen das Risiko. Hier hilft eine individuelle Beratung. Ziel ist eine tragfähige, nachvollziehbare Lösung. Sie soll den Schutz sichern und die Beiträge überschaubar halten.