So können Bürgergeld-Bezieher kostenloses Obst bekommen

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Der für Lebensmittel veranschlagte Anteil des Regelsatzes beim Bürgergeld reicht bei weitem nicht aus, um sich vollwertig und gesund zu ernähren. Viele Leistungsbezieher greifen auf günstige, aber ungesunde Fertigprodukte zurück, und / oder stehen bei den Tafeln an.

Billigen Lebensmitteln fehlen wichtige Stoffe

Billig sind energiedichte Produkte wie Nudeln, sowie ultraverarbeitete Fertiggerichte. Diesen fehlen aber elementare Bestandteile einer vollwertigen Ernährung. Fertigprodukte enthalten außerdem meist zu viel Salz, zu viel ungesunde Fette und diverse Zuckerverbindungen.

Diese Produkte liefern zwar eine Menge Kalorien, aber zu wenig Vitamine, Mineralstoffe, sekundäre Pflanzen- und Ballaststoffte. Auf Dauer führt dies zu einer Mangelernährung, und zu den damit verbundenen Mangelerkrankungen.

Obst wie Äpfel, Birnen oder Pflaumen und Beeren wie Himbeeren oder Brombeeren liefern hingegen genau die Vitamine und Mineralstoffe, die der Körper dringend braucht. Gerade Beeren sind im Supermarkt allerdings teuer.

Was viele überhaupt nicht wissen: In etlichen Gemeinden besteht die Möglichkeit, kostenlos Obst zu sammeln, ohne damit Eigentumsrechte zu verletzen.

Kleine Mengen Obst zu sammeln ist erlaubt

Auf öffentlichem Grund, der kein Schutzgebiet ist, dürfen Sie kleine Mengen Äpfel, Birnen, Pflaumen und andere Obstsorten pflücken. Die Faustregel lautet: Erlaubt ist das Sammeln für den Eigenbedarf. Im größeren Stil, der als gewerbemäßig angesehen werden kann, braucht es eine behördliche Genehmigung.

Öffentliche Obstwiesen in Städten, Gemeinden oder in der Obhut von Vereinen sind oft extra dazu gedacht, dass sich die Einheimischen mit frischen Früchten versorgen.

Gut für die Gesundheit und den Geldbeutel

Sie entlasten damit erstens den knappen Geldbeutel und sorgen zweitens für die Zufuhr von wichtigen Vitaminen, Mineral- und Vitalstoffen.

Die Palette dessen, was Sie sammeln können, ist vielfältig: Apfel; Aprikose und Birne; Kirsche und Mirabelle; Maulbeere; Pflaume; Brombeere; Himbeere oder Heidelbeere; Holunder; Hagebutte oder Felsenbirne.

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Das Gelbe Band

Obstbaumbesitzer, die ihre Bäume nicht selbst abernten, geben diese mit einem gelben Band zur Nutzung frei. In diesen Fällen können Sie auch Obst von Bäumen pflücken, die sich in Privateigentum befinden.

Die Handstraußregelung

Das Bundesnaturschutzgesetz legt die Menge dessen, was draußen mitgenommen werden darf fest. Es gilt die sogenannte Handstraußregelung.

Diese besagt: „Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.” (Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Absatz 3)“

Worauf sollten Sie achten?

Das Ernten auf Privatgelände ist tabu, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Im Zweifelsfall gilt das für Umzäunungen und für Bäume, die sich in unmittelbarer Nähe von Gebäuden oder Höfen befinden.
Zweifel lassen sich ausräumen, wenn Sie nachfragen: Beim zuständigen Grünflächenamt, der Gemeinde oder der Unteren Naturschutzbehörde.

Naturschutzgebiete sind tabu

Grundsätzlich verboten ist das Sammeln auch ansonsten nicht geschützter Pflanzen in Naturschutzgebieten, rund um Naturdenkmäler und in Nationalparks. Das gilt für Pflanzen ebenso wie für Pilze.

Auch auf landwirtschaftlichen Flächen während der Nutzzeit, in Forstpflanzgärten und gesperrten Forstkulturen darf nicht geerntet werden.

Worauf sollten Sie sonst noch achten?

Sie sollten erstens dort sammeln, wo es unwahrscheinlich ist, dass Hunde gepinkelt haben. In Parks und auf Spielplätzen sollten Sie deshalb nur in einer Höhe ernten, die Hunde nicht erreichen können. Das gilt besonders für Himbeeren oder Brombeeren.

Erkundigen Sie sich zweitens im Zweifel beim Grünflächenamt, ob an der jeweiligen Stelle Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

Sammeln Sie drittens etwas abseits von stark befahrenen Straßen, denn direkt am Straßenrand ist die Schadstoffbelastung höher.

Waschen Sie viertens bodennahe Früchte und Kräuter sorgfältig ab, um eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm zu vermeiden. Das gilt besonders für Heidelbeeren.

Sammeln Sie fünftens ausschließlich Pflanzen und Früchte, die Sie sicher bestimmen können, um den Verzehr giftiger Arten zu vermeiden.

Fragen Sie in Kleingartenkolonien

Wenn Sie im Bürgergeld-Bezug sind und selbst einen Pachtgarten haben, dann können Sie (und werden es vermutlich auch) selbst Obst anbauen und ernten. Sie können aber auch freundlich in Kleingartenkolonien in ihrer Nähe nachfragen.

Viele Kleingärtner haben, je nach Saison, zu viele Äpfel, Pflaumen oder Kirschen, um diese selbst zu ernten und zu verarbeiten. Oft sind diese Menschen sogar froh, wenn jemand ihnen die Arbeit des Sammelns abnimmt. Zum Beispiel könnten Sie anbieten, im Gegenzug für das Einsammeln vom Baum gefallene faulige Früchte zu entsorgen.

Profitieren Sie von der Nachlese

Außer dem Pflücken von kostenlosem Obst im öffentlichen Raum können Sie Obst und Gemüse auch sehr günstig oder für umsonst bei der Nachlese bekommen. Das bedeutet, dass Sie nach der offiziellen Ernte auf Äckern und Feldern sammeln, was übrig bleibt.

So können Sie für kleine Summen oder kostenfrei auch Kartoffeln, Kohl, Kürbisse oder sogar Weintrauben erhalten.

Wo können Sie sammeln?

Auf der Seite https://mundraub.org/ gibt es eine ständig aktualisierte bundesweite Karte, in der alle Gebiete eingezeichnet sind, in denen Sie sammeln können.