Bürgergeld: Schwerin plant Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger

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In Schwerin wird aktuell eine Debatte über die Verpflichtung von Bürgergeld-Beziehern zu gemeinnütziger Arbeit geführt. Der CDU-Antrag sieht vor, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte Aufgaben im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten übernehmen sollen.

Der Antrag bezieht sich nicht nur auf anerkannte Asylbewerber, sondern umfasst auch andere Gruppen von Leistungsberechtigten. Fraktionschef Gert Rudolf betonte: „Wer staatliche Unterstützung erhält, sollte auch etwas zur Gesellschaft beitragen.“

Die Ausweitung solcher Arbeitsgelegenheiten soll in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter erfolgen, wobei gesetzliche Rahmenbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.

Aktuelle Situation und rechtliche Grundlagen

In Schwerin existieren derzeit etwa 100 sogenannte Ein-Euro-Jobs für Bürgergeld-Empfänger. Diese Arbeitsgelegenheiten umfassen gemeinnützige Aufgaben, die oft im Bereich der Stadtreinigung, Gartenpflege oder sozialen Einrichtungen liegen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch II, das die Möglichkeit solcher Tätigkeiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vorsieht.

Der Kreis der potenziellen Teilnehmenden, die von der Ausweitung betroffen wären, umfasst schätzungsweise 3000 bis 4000 Menschen. Der CDU-Antrag zielt darauf ab, das Angebot an Arbeitsgelegenheiten deutlich zu erhöhen und diese verpflichtender zu gestalten.

Argumentation der Befürworter

Die CDU argumentiert, dass gemeinnützige Arbeit die soziale Eingliederung der Teilnehmenden fördere und sie an den regulären Arbeitsmarkt heranführe. Als Beispiel wurde der thüringische Saale-Orla-Kreis genannt, wo ähnliche Programme erfolgreich verlaufen sind. Dort haben viele Teilnehmende im Anschluss eine reguläre Anstellung gefunden.

Weiterhin wird betont, dass solche Maßnahmen dazu beitragen können, gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und Vorurteile gegenüber Leistungsberechtigten abzubauen. Insbesondere soll die Motivation gefördert werden, eine berufliche Perspektive zu entwickeln.

Kritik und Herausforderungen

Die geplanten Änderungen stießen auf Kritik von verschiedenen Seiten. Sozialdezernentin Martina Trauth (Linke) wies darauf hin, dass die Umsetzung eines solchen Programms erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen mit sich bringen würde.

Dazu gehören die Rekrutierung der Teilnehmenden, die Prüfung der Zumutbarkeit und die Sanktionierung bei Ablehnung von Aufgaben.

Die SPD argumentiert, dass verpflichtende Arbeitsgelegenheiten dem Prinzip der Freiwilligkeit widersprechen und potenziell diskriminierend sein könnten. SPD-Fraktionschefin Mandy Pfeifer bezeichnete den Antrag als populistisch und warf der CDU vor, gemeinsame Sache mit der AfD zu machen.

Gesellschaftliche und politische Folgen

Die Diskussion um die Einbindung von Bürgergeld-Empfängern in Arbeitsgelegenheiten wirft grundsätzliche Fragen auf. Befürworter sehen darin eine Chance, soziale Gerechtigkeit und Integration zu fördern, während Kritiker eine Verschärfung sozialer Ungleichheit befürchten.

Die Stadtvertretung steht vor der Herausforderung, ein Konzept zu entwickeln, das den rechtlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig umsetzbar bleibt. Dabei wird deutlich, dass die Frage nach der Balance zwischen Förderung und Verpflichtung zentral ist.

Fazit der Verwaltung

Die Stadtverwaltung hat sich in ihrer Stellungnahme skeptisch gegenüber den geplanten Änderungen geäußert. Sie sieht in der Umsetzung der Arbeitsverpflichtung mehr Kosten als Nutzen und warnt vor den organisatorischen Herausforderungen.

Dennoch wurde beschlossen, ein Konzept zu erarbeiten, das die praktische Umsetzbarkeit prüft und auf die spezifischen Bedürfnisse der Stadt abgestimmt ist.