Gibt es nach einer Kündigung immer eine Abfindung?

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Wann sind Sie berechtigt, eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber zu fordern? Wann können Sie diese erwarten? Mit welcher Abfindungssume können Sie im Fall einer Kündigung rechnen? Über Mund-Zu-Mund Propaganda kursieren diverse Vorstellungen über Höhe und Anrecht auf eine Abfindung: Manche von diesen Erzählungen sind richtig, andere stimmen zum Teil und viele sind schlicht falsch.

Was ist überhaupt eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sinn und Zweck einer Abfindung ist eine Form von Entschädigung dafür, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit verliert und keinen Lohn mehr bekommt.

Was ist eine Abfindung nicht?

Bonuszahlungen des Arbeitgebers, zum Beispiel wegen gesteigertem Umsatz der Firma oder besonderem Engagement der Betroffenen oder aber als Ausgleich für geleistete Überstunden sind keine Abfindung.

Wann gibt es ein Recht auf Abfindung?

Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht mit dem Ablauf der Kündigungspflicht, allerdings nur, wenn innerhalb einer Drei-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben wurde und der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung eine Abfindung vereinbart hat.

Bedeutet Kündigung automatisch Abfindung?

Eine Kündigung allein berechtigt nicht zu einem Anspruch auf eine Abfindung. Eine rechtmäßige Kündigung verpflichtet den Arbeitgeber nicht dazu, zusätzliche Gelder an die Gekündigten zu zahlen – und eine Abfindung ist eine zusätzliche Zahlung. Das gilt ebenso für eine fristlose Kündigung wie bei einer Einhaltung der Kündigungsfrist. Hingegen haben Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung ein Recht auf eine Abfindung.

Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht

Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht, darüber zu entscheiden, ob er mit der betriebsbedingten Kündigung von sich aus eine Abfindung anbietet. Es gibt also keinen unabdingbaren Anspruch darauf.

Kulanz oder Rechtsanspruch?

Unternehmen, die Stellen abbauen, zahlen oft Abfindungen an die Entlassenen. Das ist in der Regel mit der Bedingung eines Klageverzichts seitens des Empfängers verbunden. Bisweilen tun Arbeitgeber das also aus Kulanz, um mögliche juristische Verfahren zu vermeiden. Sozialpläne von Unternehmen müssen nicht notwendig Abfindungen enthalten. Sind diese aber im Sozialplan und / oder Arbeitsvertrag vorgesehen, müssen Unternehmen diese auch bezahlen.

Abfindung und Aufhebungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es zwar keine Pflicht zu einer Abfindung, diese ist aber die Norm beziehungsweise, sie entspricht den „guten Sitten“. Ein Aufhebungsvertrag ist einvernehmlich, und die Höhe der Abfindung hängt hier von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

Abfindung und Stellenwechsel

Strebt der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an, weil er eine neue Stelle gefunden hat, besteht aus Sicht des Arbeitgbers kein Grund dazu, eine Abfindung zu zahlen, da der Grund für eine Abfindung darin besteht, einen Lohnverlust auszugleichen.

Abfindung bei Betriebsveränderung zu Kosten der Arbeitnehmer

Geplante Betriebsänderungen, die zu Stellenabbau führen, bedürfen eines Ausgleichs zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber im Vorfeld. Weicht der Arbeitgeber zwischen diesem Interessensausgleich ab, informiert zum Beispiel den Betriebsrat nicht einmal, dann besteht laut dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 113 BetrVG ein Recht auf Abfindungen.

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