Viele, die seit Jahren im Bürgergeld hängen, kennen die Blicke und Sprüche: „Wer so lange nicht arbeitet, will auch nicht mehr.“ Die Zahlen zeigen etwas anderes. Ende 2023 hatten nach Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit rund 363.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte seit mindestens zehn Jahren kein eigenes Erwerbseinkommen mehr.
Viele von ihnen sagen trotzdem, dass sie arbeiten wollen – aber nicht wissen, wie sie nach so langer Zeit den Einstieg schaffen sollen.
Inhaltsverzeichnis
Wie sich zehn Jahre Bürgergeld anfühlen können
Wer seit einem Jahrzehnt im Leistungsbezug ist, hat meistens mehr hinter sich als ein paar gescheiterte Bewerbungen. Da ist der 55-jährige Lagerarbeiter, der nach zwei Bandscheibenvorfällen und mehreren Operationen seinen alten Job nicht mehr schafft und sich kaum vorstellen kann, in einem Vorstellungsgespräch zu überzeugen.
Oder die 48-jährige Alleinerziehende, die nach der Geburt ihres zweiten Kindes nie wieder richtig in Arbeit gekommen und heute zwar motiviert ist, aber keinen Berufsabschluss und Schulden hat.
In den Gesprächen mit Langzeitleistungsbeziehenden fallen immer wieder ähnliche Sätze. Viele berichten, sie hätten Angst vor Absagen, sie seien unsicher, ob sie die Anforderungen überhaupt noch erfüllen, und sie wüssten nicht, wie sie gesundheitliche Einschränkungen, Familie und Job unter einen Hut bringen sollten.
Zugleich sagen sie, dass sie Anerkennung wollen, eigenes Geld verdienen möchten und es satt haben, jede Kontobewegung dem Jobcenter erklären zu müssen.
Warum der Weg zurück so schwer ist – obwohl der Wille da ist
Mit jedem zusätzlichen Jahr im Bürgergeld wird es statistisch unwahrscheinlicher, in eine stabile, existenzsichernde Beschäftigung zu kommen. Lücken im Lebenslauf werden länger, Qualifikationen veralten, gesundheitliche Probleme nehmen zu.
Wer über Jahre mit wenig Geld leben muss, hat oft Schulden, Stress mit dem Vermieter, Ärger mit der Krankenkasse und psychische Belastungen.
Dazu kommt der Blick der Arbeitgeber. Ein Lebenslauf mit fünf oder zehn Jahren Bürgergeld wirkt in vielen Personalabteilungen wie ein Warnsignal. Statt nach den Gründen zu fragen, wird die Bewerbung aussortiert.
Gleichzeitig sind Standardangebote des Jobcenters häufig zu kurz, zu allgemein oder nicht an die konkrete Situation angepasst. Ein einwöchiges Bewerbungstraining bringt wenig, wenn jemand seit Jahren an Depressionen leidet, keinen Berufsabschluss hat und gesundheitlich nicht mehr voll belastbar ist.
§ 16i SGB II: Fünf Jahre Förderung für besonders lange im Bürgergeld
Für Menschen, die sehr lange im Bürgergeld sind und als „besonders arbeitsmarktfern“ gelten, wurde § 16i SGB II geschaffen. Er richtet sich an Personen, die über viele Jahre nahezu durchgängig Leistungen bezogen haben und auf dem regulären Arbeitsmarkt kaum Chancen haben.
Ein 52-jähriger Mann, der seit über zehn Jahren im Leistungsbezug ist und nur kurzzeitig einfache Helfertätigkeiten ausgeübt hat, kann mit § 16i bei einem kommunalen Betrieb, einem sozialen Träger oder einem privaten Unternehmen eine feste Stelle bekommen.
Der Arbeitgeber erhält über bis zu fünf Jahre hohe Lohnzuschüsse, die in den ersten Jahren fast den vollen Lohn abdecken und später schrittweise sinken. Parallel gibt es begleitendes Coaching. Eine Sozialarbeiterin oder ein Coach hilft bei Konflikten am Arbeitsplatz, spricht mit dem Arbeitgeber, organisiert bei Bedarf Schuldenberatung oder klärt gesundheitliche Fragen.
Entscheidend ist, dass diese Beschäftigungen regulär sozialversicherungspflichtig sind. Betroffene erwerben wieder Rentenansprüche, zahlen in die Kranken- und Pflegeversicherung ein und erleben, wie es ist, wieder Teil eines Teams zu sein.
Für Menschen, die zehn Jahre und länger als hoffnungslose Fälle galten, kann das der erste stabile Job seit Jahrzehnten sein.
§ 16e SGB II: Brücke für Langzeitarbeitslose mit Restanschluss an den Arbeitsmarkt
§ 16e SGB II setzt etwas früher an. Er richtet sich an Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und als schwer vermittelbar gelten, aber noch nicht so weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind wie typische 16i-Fälle.
Eine 45-jährige Frau, die nach mehreren befristeten Jobs im Einzelhandel und einer längeren Krankheitsphase seit fünf Jahren Bürgergeld bezieht, kann mit Hilfe des Jobcenters eine geförderte Stelle in einem Supermarkt, in der Gastronomie oder in einem Lager antreten.
Der Arbeitgeber bekommt für zwei Jahre einen Zuschuss zum Lohn, der zu Beginn höher ist und dann abnimmt. Im Gegenzug verpflichtet er sich, die Beschäftigten für Coachings oder Fortbildungen freizustellen.
Das Ziel ist, die ersten zwei Jahre so zu stabilisieren, dass die Beschäftigung auch nach dem Auslaufen der Förderung weiterläuft. Wer nach zehn Jahren Leistungsbezug gesundheitlich stabiler ist, vielleicht eine Reha hinter sich hat und noch berufliche Erfahrung mitbringt, kann über 16e wieder in einem normalen Betrieb Fuß fassen.
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Bescheid prüfenEinstiegsgeld: Der Sprung in Teilzeit oder Selbstständigkeit
Nicht alle, die lange im Bürgergeld sind, finden über geförderte Stellen den Wiedereinstieg. Für manche eignet sich das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II besser. Es ist ein Zuschuss, den die betroffene Person selbst erhält, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmt.
Ein 50-jähriger Mann, der seit zwölf Jahren Bürgergeld bezieht und sich mit einem kleinen Hausmeister- und Gartenservice selbstständig machen möchte, kann Einstiegsgeld beantragen. Das Jobcenter prüft, ob das Vorhaben tragfähig ist und ob sich die Hilfebedürftigkeit voraussichtlich reduziert.
Wird der Antrag bewilligt, erhält er für bis zu 24 Monate einen monatlichen Zuschuss, der nicht auf das Einkommen angerechnet wird. Damit kann er die Anfangsphase überbrücken, in der die Einnahmen noch unregelmäßig sind, Werkzeuge angeschafft werden müssen und Kundenstämme erst wachsen.
Ähnlich kann eine 49-jährige Frau, die nach langer Kindererziehung und Bürgergeld einen Teilzeitjob im Büro annimmt, Einstiegsgeld bekommen. Die Förderung kann dort helfen, Fahrkosten, Kinderbetreuung oder die ersten Monate mit niedrigem Lohn aufzufangen, bis sich das Einkommen stabilisiert.
Weiterbildung und Berufsabschluss: Aus der Sackgasse in einen neuen Beruf
Viele Langzeitleistungsbeziehende stecken in Berufen, die sie gesundheitlich nicht mehr ausüben können oder für die es kaum noch Stellen gibt. Andere haben nie einen Berufsabschluss erworben. Für diese Gruppe kann eine geförderte Weiterbildung oder eine Umschulung die einzige realistische Chance sein, in einem neuen Beruf Fuß zu fassen.
Ein 43-jähriger ehemaliger Bauhelfer mit kaputten Knien, der seit Jahren Bürgergeld erhält, kann über einen Bildungsgutschein des Jobcenters eine Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik machen.
Während der Umschulung erhält er weiterhin Bürgergeld oder eine andere Förderleistung. Die Teilnahme an der Maßnahme gilt als wichtiger Grund, Bewerbungsaktivitäten vorübergehend zu reduzieren. Nach erfolgreichem Abschluss stehen ganz andere Jobs zur Verfügung als zuvor.
Auch für Alleinerziehende kann eine abschlussorientierte Weiterbildung ein Ausweg sein. Wer etwa einen Abschluss als Sozialassistent, als Pflegehilfskraft oder als Bürofachkraft nachholt, hat bessere Chancen auf Teilzeitstellen mit verlässlichen Arbeitszeiten.
Studien zeigen, dass abgeschlossene Qualifikationen die Beschäftigungschancen stärker verbessern als kurze, unspezifische Maßnahmen.
Gesundheit und Reha: Ohne Stabilisierung kein tragfähiger Wiedereinstieg
Viele Menschen, die seit zehn Jahren im Bürgergeld sind, haben gesundheitliche Probleme, die nie konsequent behandelt wurden. Langandauernde Depressionen, Angststörungen, chronische Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Folgen körperlich harter Arbeit machen es unmöglich, einfach „wieder zu arbeiten“.
Hier können medizinische und berufliche Reha-Leistungen den Boden bereiten. Wer längere Zeit krankgeschrieben war oder eine Erwerbsminderungsrente nur knapp verfehlt, kann mit Hilfe der Deutschen Rentenversicherung eine Reha beantragen.
In einer stationären oder ambulanten Einrichtung werden Gesundheit, Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit aufgebaut. Im Anschluss ist eine stufenweise Wiedereingliederung möglich, bei der Arbeitszeiten und Anforderungen langsam gesteigert werden.
Im SGB-II-Kontext bedeutet das: Jobcenter und Rehaträger müssen kommunizieren. Wenn das Jobcenter auf Bewerbungen drängt, während eine Betroffene noch auf einen Reha-Platz wartet oder sich gerade in einer Maßnahme befindet, geht das an der Realität vorbei.
Sinnvoll wird es erst, wenn gesundheitliche Stabilisierung und beruflicher Wiedereinstieg zusammen gedacht werden – etwa, indem direkt nach einer Reha eine geförderte Beschäftigung nach § 16e oder 16i anschließt.
Wie Betroffene diese Wege in der Praxis anstoßen können
Wer seit vielen Jahren Bürgergeld erhält und wieder arbeiten will, benötigt in der Regel mehr als den Standard-Termin im Jobcenter, bei dem über ein paar Bewerbungen gesprochen wird. In der Praxis führt der Weg oft über eine klare Strategie: erst Gesundheit klären, dann Weiterbildung oder geförderte Beschäftigung, dann Schritt in möglichst stabile Arbeit.
In einem ersten Schritt kann es sinnvoll sein, die eigene Situation nüchtern zu sortieren. Dazu gehört die Frage, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die bisher nur beim Hausarzt angesprochen, aber nie umfassend begutachtet wurden.
Wenn Krankheit eine Rolle spielt, können Reha-Möglichkeiten oder ein Antrag auf Feststellung einer (Teil-)Erwerbsminderung geprüft werden. Parallel dazu lässt sich mit der Integrationsfachkraft im Jobcenter konkret besprechen, ob eine Umschulung oder eine abschlussorientierte Weiterbildung in Frage kommt.
Wenn der Fokus eher auf sofortiger Arbeit liegt, können 16e- oder 16i-Arbeitsplätze Thema eines Termins sein. Betroffene können gezielt danach fragen, ob sie zum förderfähigen Personenkreis gehören und ob im regionalen Netzwerk des Jobcenters passende Arbeitgeber gesucht werden können.
Für selbstständige Vorhaben oder den Einstieg in einen Teilzeitjob lohnt sich eine Prüfung, ob Einstiegsgeld helfen kann, die Anfangsphase zu überstehen.




