Bürgergeld: Jobcenter verlangen weiterhin Krankmeldung in Papierform

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Seit dem Jahreswechsel 2023 sind gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorzulegen. Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform.

Arbeitnehmer müssen Krankenschein nicht mehr abgeben

Gesetzlich Versicherte müssen die AU Bescheinigung nicht mehr in Papierform abgeben. Stattdessen können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Eine Papierfassung ist dann nicht mehr erforderlich. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber jedoch weiterhin so bald wie möglich über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.

Jobcenter bestehen weiterhin darauf

Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen weiterhin die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zum Jahr 2024.

Es ist weiterhin möglich, eine ärztliche Papierbescheinigung zu erhalten, die als gesetzliches Beweismittel dient. Diese muss von Betroffenen im Jobcenter oder den Arbeitsagenturen vorgelegt und kann in der Arztpraxis ausgedruckt werden.

Die Papierbescheinigung kann in der Arztpraxis ausgedruckt werden. Krankenhäuser nehmen ebenfalls am digitalen Verfahren teil, allerdings gibt es auch Ausnahmen: Privatärzte, Ärzte im Ausland, Physio- und Psychotherapeuten sowie Reha-Einrichtungen nehmen derzeit nicht am digitalen Verfahren teil.

Obwohl die Papierbescheinigung also nicht mehr für alle Arbeitnehmer obligatorisch ist, bleibt sie vorerst weiter erhältlich. Sie dient weiterhin als gesetzliches Beweismittel und muss von Betroffenen im Jobcenter oder den Arbeitsagenturen vorgelegt werden.

Von den Vorteilen sind Erwerbslose ausgeschlossen

Das elektronische Arbeitsunfähigkeitsverfahren (eAU) bietet Arbeitnehmern viele Vorteile. Es ist bequemer und schneller, da Arbeitgeber die AU direkt nach dem Arztbesuch digital bei der Krankenkasse abrufen können. Trotzdem bleibt die Papierbescheinigung vorerst weiter erhältlich und kann von denjenigen genutzt werden, die sie benötigen.

Wer krank ist und den Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen kann, sollte eine Krankmeldung vorlegen, um keine Leistungsminderung (Sanktionen) zu riskieren. Krankheit gilt als wichtiger Grund einen Termin nicht wahrnehmen zu können.

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