Die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. hatte eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter und das Sozialamt Wuppertal wegen rechtswidriger Handhabung der Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII eingereicht. Wir berichteten. Die Beschwerde hatte tatsächlich Erfolg.
Veraltete Richtlinien zu den Unterkunftskosten
Die Behörden in Wuppertal hatten bei der Ermittlung der “angemessenen Unterkunftskosten” für Sozialhilfe- und Bürgergeld Bezieher veraltete Werte zugrunde gelegt und zudem “Informationsschreiben” über “erhöhte Unterkunftskosten” an Leistungsbeziehende verschickt.
Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass die Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII spätestens alle zwei Jahre neu festzusetzen sind. Das Jobcenter und Sozialamt Wuppertal hat diese Neufestsetzung jedoch seit 2021 nicht mehr vorgenommen.
So berichtet Harald Thomé von Tacheles e.V.:
“Stattdessen wurden weiterhin die völlig veraltete Unterkunftskostenbeträge verwendeten. Auch wurden SGB XII-Leistungsbeziehende wegen Bagatellüberschreitungen der (alten) Werte für die Unterkunft, angeschrieben und über die Unangemessenheit „aufgeklärt“ und mitgeteilt, dass diese Beträge nach Ablauf der Karenzzeit nicht mehr übernommen werden. Damit wurden SGB XII-beziehende Menschen, also vorwiegend Alte und Kranke, massiv verunsichert und in Angst und Schrecken versetzt.”
Beschwerde zeigte Wirkung
Diese Informationsschreiben brachten allerdings “das Fass zum Überlaufen”. Die Beratungsstelle setzte deshalb eine Fachaufsichtsbeschwerde auf und sendete diese an die zuständigen Ministerien.
Bereits nach zwei Wochen zeigte die Beschwerde ihre Wirkung. Die Kosten der Unterkunft wurden nunmehr mit “eigenen Berechnungen” angepasst und neu festgesetzt. Monate zuvor schien das nicht möglich. Durch den Druck der Ministerien ging es nun doch recht schnell.
Neue Richtlinien für Wohnkosten
Bis heute sind die neuen Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft nicht auf der Internetseite des Jobcenters veröffentlicht. Zumindest das Sozialamt hat die neue Richtlinie transparent gemacht. “Was einfach immer wieder nicht nachvollziehbar ist, warum korrekte Rechtsanwendung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht läuft und es immer wieder Druck braucht”, kritisiert Thome´.
Neue Wohnkosten-Werte für Wuppertal. Die Werte gelten rückwirkend bis zum Jahresbeginn 2023.
Personenanzahl im Haushalt | Größe der Wohnung | Höchstbetrag Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten |
1 | Bis 50 qm | 436,50 Euro |
2 | bis 65 qm | 533,00 Euro |
3 | bis 80 qm | 656,00 Euro |
4 | bis 95 qm | 779,00 Euro |
5 | bis 110 qm | 873,40 Euro |
6 | bis 125 qm | 992,50 Euro |
7 | bis 140 qm | 1111,60 Euro |
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