Frau E. befand sich in einer extrem schwierigen Lebenssituation, bevor sie vor drei Jahren eine Wohnung fand, die als „angemessen” vom Jobcenter eingestuft wurde.
Ihre Situation war so verzweifelt, dass sie gezwungen war, ihre Heimatregion zu verlassen und in ein anderes Bundesland zu ziehen, um dort eine Unterkunft zu finden.
Mieterhöhung und Kostensenkungsverfahren des Jobcenters
Vor einiger Zeit wurde die Miete für Frau E.’s Wohnung um 20% erhöht, was bedeutete, dass die Wohnung nun 150 € teurer war als das, was das Jobcenter als „erlaubt” einstufte.
Diese Erhöhung brachte sie in eine schwierige Lage, da sie ohnehin schon mit einem sehr knappen Bürgergeld leben musste. Infolge dieser Erhöhung leitete das Jobcenter ein „Kostensenkungsverfahren” ein, das darauf abzielt, die Wohnkosten der Leistungsempfänger zu senken.
Bei dem angespannte Wohnungsmarkt hat Frau E. keine Möglichkeit, eine günstigere Wohnung zu finden, und sie hat auch keine realistische Möglichkeit, ihre derzeitigen Kosten zu senken, so wie es das Jobcenter will.
Unterstützung durch den Verein sanktionsfrei
In ihrer Notlage sprang der Verein “Sanktionsfrei” ein und übernimmt die Differenz von 150 € im Monat direkt an den Vermieter.
Diese Unterstützung sorgt vorerst nun dafür, dass das Jobcenter die Unterkunftskosten nicht monieren kann und Frau E. weiterhin in ihrer Wohnung bleiben kann, ohne dass sie einen noch tieferen Absturz in die Obdachlosigkeit riskiert.
Die Unterstützung durch den Verein ist ein dringend benötigter Beistand für Frau E., da sie ohne diese Hilfe gezwungen wäre, einen erheblichen Teil ihres Bürgergelds für die Miete aufzubringen, was ihre ohnehin schon knappen finanziellen Mittel weiter belasten würde.
Angemessenheitsgrenzen oft willkürlich
Die Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum, die für Bezieher von Bürgergeld festgelegt werden, stellen viele Menschen vor große Probleme. Sie sind häufig unrealistisch niedrig angesetzt und berücksichtigen nicht die realen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in Ballungsräumen mit hoher Nachfrage und entsprechend hohen Mieten.
In der Folge sind viele Betroffene gezwungen, entweder einen erheblichen Teil ihrer Sozialleistungen für die Miete aufzuwenden oder in Wohnungen zu leben, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen.
Nach Ablauf der Kürzungsfrist sehen sich derzeit Hunderttausende von Bürgergeld-Beziehenden mit Aufforderungen der Jobcenter zur Senkung der Unterkunftskosten konfrontiert. Wie sich Betroffene wehren können und welche Auswege es gibt, doch noch in der Wohnung zu bleiben, erklärt Dr. Utz Anhalt aus unserer Redaktion nachfolgendem Video.
Dr. Utz Anhalt: Jobcenter versenden massenhaft Aufforderungsschreiben
Dringender Handlungsbedarf
Es besteht ein dringender Verbesserungsbedarf bei der Festlegung und Anpassung der Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum. Diese Grenzen müssen realistischer und flexibler gestaltet werden, um den tatsächlichen Lebensbedingungen und Wohnungsmarktverhältnissen gerecht zu werden.
Nur so kann verhindert werden, dass Menschen wie Frau E. in eine Spirale der Verschuldung und Armut geraten. Außerdem sollten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen und Schutzmechanismen geschaffen werden, um Menschen vor Wohnungslosigkeit zu bewahren und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
So gut auch die Arbeit des Vereins “Sanktionsfrei” ist, so ist es dennoch nicht die Aufgabe von sozialen Vereinen, dafür zu sorgen, dass Menschen wie Frau E. geholfen wird. Letztlich kann der Verein auch nicht Hunderttausende Menschen unterstützen. Dafür reichen die finanziellen Mittel nicht. Vielmehr ist es die Aufgabe des Sozialstaats, Menschen nicht in die Not zu treiben, sondern vor großer Not zu beschützen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.