Bürgergeld: Doppel-Bestrafung durch Schwarzarbeits-Sanktionen verfassungswidrig?

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Die Wachstumsinitiative sieht eine Doppelbestrafung von Schwarzarbeit im Straf- und Sozialrecht zusätzlich zur Rückforderung von Bürgergeld-Leistungen vor. Ist doppelte Bestrafung sinnvoll? NEIN!

Sanktion bei Schwarzarbeit
(§31 Abs2 Nr5 SGB II):

Schwarzarbeit wird als Sanktionsgrund ins SGB II aufgenommen.
Es sollen nun:
1. zuviel gezahlte Leistungen zurück gefordert werden
2. eine Meldung beim Zoll erfolgen (Strafrecht)
und
3. im Bürgergeld sanktioniert werden

Die Schwarzarbeit soll also zusätzlich zur strafrechtlichen Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe nach §263 StGB) und Rückforderung auch noch sozialrechtliche Folgen haben.

Es sollen für 6 Monate 30% des Regelbedarfs vorenthalten werden.

Sanktionen aus verfassungsrechtlicher Sicht

Sanktionen im Sozialrecht haben aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2019 – 1 BvL 7/16 RN 131 eine andere Funktion. Sie sollen nicht bestrafen, sondern haben eher einen pädagogischen Charakter, sie sollen eine Verhaltensänderung hervorrufen.

Sie sollen eben nicht pure Repressalien sein, die eine Buße darstellen, sondern müssen dem Grundsatz des Förderns und Förderns entsprechend einen Anreiz zur Verhaltensänderung setzen. Wenn die Strafe aber schon übers Strafrecht erfolgt, welchen zusätzlichen pädagogischen Zweck hätte eine zusätzliche sozialrechtliche Sanktion? Aus meiner Sicht keinen!

Daher dürfte sie nach dem Urteil des BVerfG auch nicht zulässig sein.

Dies sehen auch Richter wie Johannes Greiser so, der sich dazu hier auf LinkedIn geäußert hat:

Strafmaß

Wenn eine Doppelbestrafung überhaupt zulässig ist, müsste bei der strafrechtlichen Strafzumessung die erfolgte sozialrechtlich Bestrafung angerechnet werden. Würde dies zur Einstellung der Stafverfahren führen, würde sich das Risiko bei Schwarzarbeit sogar verringern.

GRundsätzliche Haltung

Zum Ende hier nochmal zur Sicherheit: Aus meiner Sicht ist Schwarzarbeit, als Ausbeutung von Arbeitnehmern und als gleichzeitiger Betrug an Sozialversicherungen und Staat absolut verwerflich! Ich kritisiere hier nur die Doppelbestrafung, nicht die Bestrafung an sich.

Quelle

Hier geht’s zum Gesetzesentwurf:
https://t1p.de/2259k