Bürgergeld: Diese Absetzbeträge können beim Jobcenter geltend gemacht werden

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Bei einem Brutto-Einkommen von über 400€ können im Bürgergeld statt des 100€ Grundfreibetrags diverse Absetzbeträge beim Jobcenter geltend gemacht, andere können immer daneben geltend gemacht werden. Dieser und der Artikel über den Erwerbstätigenfreibetrag  ergänzen einander.

Inhaltsverzeichnis

Die Absetzbeträge

Die Absetzbeträge sind in §11b Abs1 SGB II und in der Bürgergeld-Verordnung geregelt. Die Darstellung und Nummerierung der folgenden Absetzbeträge folgt der Nummerierung in §11b Abs1 SGB II.

1. Einkommensteuer

Die gezahlten Steuern sind bei Angestellten bereits in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten. Zu berücksichtigen sind dabei aber auch Steuer-Vorauszahlungen. Viele Jobcenter akzeptieren hier auch Steuer-Nachzahlungen.

2. Sozialversicherungsbeiträge inkl. Arbeitsförderung

Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge sind bei Angestellten in der Umwandlung von Brutto zu Netto enthalten. Aufgrund dessen können Minijobber ihre freiwilligen Rentenbeiträge absetzen und diese so ersetzt bekommen.

Absetzbeträge innerhalb der 100€-Pauschale

3. Versicherungsbeiträge

3.1. Beiträge zu privaten Versicherungen

Diese werden mit 30€ Pauschal angesetzt, egal ob jemand keine Versicherungen hat oder viel mehr für private Versicherungen ausgibt.

3.2. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Typisch ist hier die KfZ-Haftpflicht, wobei nicht relevant ist, ob das Fahrzeug beruflich genutzt wird oder auf wen aus der Bedarfsgemeinschaft das Fahrzeug läuft. Hier wird 1/12 des Jahresbeitrags berücksichtigt.

3.3. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

für Personen in der BG die freiwillig oder privat krankenversichert sind – das können z.B. verbeamtete Lehrer in Elternzeit oder ehemalige Selbstständige sein.

3.4. Altersvorsorge für Selbstständige

wenn Sie sich von der Rentenversicherung haben befreien lassen. Diese kann zB. aus privaten Versicherungen bestehen.

4. Beiträge zur Riesterrente

Mindestes 5€, maximal 3% des Bruttoeinkommens. Allerdings reduziert sich der %-Wert um 1,5% je zulagenberechtigtes Kind. Wer 2 Kinder hat, der kann hier wieder nur die 5€ absetzen, aber dafür die Zulagen für die Kinder nutzen.

5. Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind – „Werbungskosten“

  • Fahrtkosten (bei ÖPNV: Ticketkosten, bei KfZ: 0,20€ je km (aber nur für eine Fahrtrichtung))
  • KfZ- Steuer, wenn Fahrzeug beruflich genutzt wird
  • doppelte Haushaltsführung
  • Aufwendungen für Arbeitsmaterial und nur beruflich nutzbarer Kleidung- Verpflegungsmehraufwand, wenn mehr als 12 Std. von daheim und dem üblichen Arbeitsort abwesend. Fahrzeiten werden mitgerechnet.
  • Gewerkschaftsbeitrag
  • Kinderbetreuungskosten
  • Fortbildungskosten (auch für “große” Weiterqualifikationen, die mit dem ausgeübten Beruf zu tun haben – z.B. Meisterkurs, berufsbegleitendes Studium, Promotion)

Der 100€-Grundfreibetrag

Wenn die unter Nummer 3-5 genannten Absetzbeträge zusammengerechnet mehr als 100€ betragen, macht es Sinn, diese geltend zu machen. Dann ersetzt die so berechnete Summe die 100€-Pauschale, das bedeutet, dass die über 100€ hinausgehende Summe zusätzlich anrechnungsfrei bleibt.

Absetzbeträge außerhalb der Grundpauschale

6. Erwerbstätigenfreibeträge

Für Arbeitseinkommen gibt es zusätzlich die prozentualen Freibeträge nach §11b Abs3 SGB II, die hier im Artikel über den Erwerbstätigenfreibetrag erklärt werden:

7. Gezahlter Unterhalt

aber nur wenn er tituliert (Gerichtsurteil, notarielle Vereinbarung,…) ist. Es gibt die Möglichkeit, Unterhalt kostenlos beim Jugendamt in einer „Jugendamtsurkunde“ titulieren zu lassen – dann kann er in der titulierten Höhe abgesetzt werden.

8. Im Rahmen von BAFöG/ BAB gezahlter Unterhalt

Bei der Berechnung von BAFöG / BAB wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt, sind Eltern aufgrund dessen verpflichtet, Zahlungen ans Kind zu leisten, können diese vom Elterneinkommen abgesetzt werden.

Gepfändetes Einkommen

Wenn eine Pfändung vorliegt und nicht verändert werden kann, kann diese Summe nicht angerechnet werden. Das JC muss bei der Änderung unterstützen, sonst kann es diese nicht erwarten. (Keine Absetzung aber wichtig)
LSG Sachsen, 21.9.2017 -L 3 AS 480/12

Unberücksichtigte Freibeträge

Bei wem diese Freibeträge nicht berücksichtigt wurden, obwohl dies möglich wäre, kann dies mit einem Überprüfungsantrag rückwirkend bis Januar des Vorjahrs korrigieren lassen und erhält eine dementsprechende Nachzahlung.

Formulierungsvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Berücksichtigung der Absetzbeträge
– für … nach §11b Abs1 Nr…SGB II in Höhe von …€
– für … nach … in Höhe von …€
– …

Außerdem beantrage ich die diesbezügliche Überprüfung meiner Bescheide seit 01/2022 (oder späteres Datum der Arbeitsaufnahme. Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgrundlagen:

§11b Abs.1 SGB II
§6 Bürgergeld-V

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