Bürgergeld: Anspruch auf Schulbedarf – auch für volljährige Schüler

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Auch volljährige Schüler unter 25 Jahren haben Anspruch auf 116€ am 1.8. und 58€ am 1.2. (Stand 2023) für persönlichen Schulbedarf. Dafür müssen sie Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylBLG berechtigt sein und erhalten.

Diese Regelung gilt für Schüler bis zum 25. Geburtstag. Außerdem haben sie gleichzeitig Zugang zu den anderen Bildungsleistungen aus dem BuT-Paket. Z.B. Nachhilfe, Übernahme von Schulessen + Schülerticket.

Voraussetzung Schüler

Die Zahlung dieser Leistung setzt den Besuch einer allgemein oder berufsbildenden Schule voraus.

Allgemeinbildende Schulen:

  • Grund-, Haupt-, Real-, Mittel- und Gesamtschulen
  • Gymnasien
  • Förderschulen
  • Abendhaupt- und realschule, Abendgymnasium oder Kolleg

Berufsbildende Schulen:

  •  Berufsfachschulen
  • Fach- oder Fachoberschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Höhere Fachschulen und Akademien

Bei diesen Schulen ist weitere Voraussetzung, dass der Schüler keine Ausbildungsvergütung erhält (BAFöG ist keine Vergütung).

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“Vergessene Schüler”

Insbesondere Schüler bis inkl. 24 Jahre an Abendschulen oder in schulischer Ausbildung werden bei der Auszahlung dieser Leistung immer wieder nicht berücksichtigt.

Geltendmachung

Die Schüler müssen zur Geltendmachung des Anspruchs aus dem Bildungs- und Teilhabepaket neben einem Antrag eine Schulbescheinigung vorlegen. Der Antrag kann entweder mit dem Formular BuT für die Zukunft geltend gemacht werden oder für Zukunft und Vergangenheit in einem formlosen Antrag – also einem normalen Brief ans Jobcenter.
Formulierungsvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich den persönlichen Schulbedarf für … er/sie besucht die …-Schule. Diese fällt unter den Begriff der allgemein- oder berufsbildenden Schulen. (Bei berufsbildenden Schulen: Er/Sie erhält, wie Ihnen bekannt ist, keine Ausbildungsvergütung.) Da … aktuell … Jahre alt ist, stehen ihm/ihr nach §28 Abs1 SGB II Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu.
Daher hat er auch Anspruch auf den persönlichen Schulbedarf.

Ich beantrage hiermit, die Überprüfung meiner Bescheide für 02/22 und 08/22 sowie für 02/23 bezüglich des persönlichen Schulbedarfs für.

Mit freundlichen Grüßen

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