Bürgergeld: Die letzte Chance für einen Überprüfungsantrag

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Wenn die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid vom Jobcenter verstrichen ist, dann wird der Bescheid rechtskräftig, und Sie können nicht mehr dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Jetzt bleibt Ihnen als Bürgergeld-Bezieher nur noch, einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter zu stellen, damit ein falscher Bescheid doch noch geändert wird.

Achtung: Sie haben nur noch zwei Tage Zeit (den 30. / 31.12.2024), um einen Überprüfungsantrag für einen Bescheid aus dem Jahr 2023 zu stellen, denn beim Bürgergeld gilt eine Jahresfrist.

Die Frist beginnt immer ab Anfang des Jahres

Diese Jahresfrist beginnt immer rückwirkend ab Anfang des Jahres, in dem Sie den Überprüfungsantrag einreichen. Wenn Sie also 2024 einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen, dann gilt die Jahresfrist ab dem 01.01.2024 rückwirkend.

Sie können also mit Überprüfungsanträgen des Jahres 2024 alle Bescheide prüfen lassen, die ab dem 01.01.2023 erlassen wurden. Das gilt auch noch am 30. und am 31. Dezember. Am Neujahr, dem 01.01.2025, ist aber Schluss, denn dann ist die Frist für die Bescheide von 2023 abgelaufen.

Wenn das Jobcenter im Jahr 2023 Fehler gemacht hat – sei es durch eine falsche Berechnung, zu geringe Auszahlung von Leistungen, rechtswidrig zurückgeforderte Beträge oder einen fehlerhaften Bescheid – haben Sie nur noch heute und morgen die Möglichkeit, einen Antrag auf Korrektur zu stellen.

Was ist ein Überprüfungsantrag?

Mit einem Überprüfungsantrag hat jeder Betroffene die Möglichkeit, einen zu Unrecht erlassenen Bescheid durch die entsprechende Behörde überprüfen zu lassen, und dies sogar, obwohl dieser Verwaltungsakt bestandskräftig geworden ist.

Das Erstattungsverfahren

Beim Bürgergeld geht es in solchen Anträgen meist um Leistungen. Bürgergeld-Bezieher stellen Überprüfungsanträge, weil sie denken, dass das Jobcenter ihnen zu wenig Leistungen zugesprochen hat, rechtswidrig Mittel gekürzt oder unberechtigte Beiträge verlangt hat.

Deshalb tragen diese Anträge im Zusammenhang mit Bürgergeld auch den Namen Aufhebungs- oder Erstattungsverfahren.

Wie stellen Sie den Überprüfungsantrag?

Für den Antrag ist keine Form vorgeschrieben. Sie können ihn schriftlich stellen oder mündlich. Wichtig ist: Sie müssen das Jobcenter erstens informieren, um welchen Bescheid es sich handelt, und zweitens begründen, warum Sie ihn für falsch halten.

Kann das Jobcenter einen Überprüfungsantrag ablehnen?

Das Jobcenter muss einen Überprüfungsantrag bearbeiten und hat dafür sechs Monate Zeit. Dann stimmt es dem Antrag entweder zu oder lehnt ihn als unbegründet ab. Die Behörde muss also die von ihnen genannten Bescheide noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Ablehnung öffnet den Weg zum Sozialgericht

Auch eine Ablehnung durch das Jobcenter öffnet Ihnen jetzt eine Chance, die Sie zuvor nicht hatten. Denn gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn Sie diesen nicht wieder verstreichen lassen, dann muss das Jobcenter den Widerspruch prüfen und ihm entweder zustimmen oder ihn für unbegründet erklären.

Lehnt das Jobcenter den Widerspruch ab, dann können Sie binnen eines Monats vor dem Sozialgericht klagen.

Was tun, wenn das Jobcenter den Antrag verschleppt?

Was passiert jetzt, wenn das Jobcenter Ihren Überprüfungsantrag unter Aktenbergen verschwinden lässt und nicht darauf reagiert? Die sechs Monate Bearbeitungszeit sind eine rechtsverbindliche Pflicht der Behörde. Wenn das Jobcenter sich auch nach diesem halben Jahr nicht rührt, dann können Sie beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen und kommen damit höchstwahrscheinlich durch.