Wer auf das Bürgergeld angewiesen ist und dennoch arbeiten möchte, steht häufig vor der Frage: Wie viel von meinem Einkommen darf ich behalten? Diese Frage ist alles andere als banal, denn das Zusammenspiel aus Freibeträgen, Pauschalen und Anrechnungslogik entscheidet letztlich darüber, ob sich Erwerbstätigkeit lohnt oder nicht.
Gerade 2026, in einem Jahr ohne Erhöhung des Regelsatzes, kommt es auf das kluge Ausschöpfen bestehender Regeln an – besonders beim Nebenjob.
Inhaltsverzeichnis
Pauschalen & Freibeträge im Alltag
Die Grundlage für das sogenannte “anrechnungsfreie Einkommen” liefern §§ 11 bis 11b SGB II. Unabhängig von der Art der Erwerbstätigkeit steht jedem Leistungsbeziehenden ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich zu. Dieser Betrag bleibt in jedem Fall unangetastet.
Freibeträge gestaffelt nutzen
Darüber hinaus wird das Erwerbseinkommen gestaffelt berücksichtigt: Vom Teil zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei, vom Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sind es sogar 30 Prozent.
Wer zwischen 1.000 und 1.200 Euro verdient, kann immerhin noch 10 Prozent behalten. Liegt ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft vor, steigt diese Grenze sogar auf 1.500 Euro.
Rechenbeispiel für den Alltag
In der Praxis bedeutet das: Wer 900 Euro monatlich verdient, kann etwa 298 Euro davon behalten, ohne dass das Jobcenter diese Summe auf das Bürgergeld anrechnet. Diese Freibeträge gelten stets bezogen auf das bereinigte Einkommen, das heißt: Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und weiterer Pauschalen.
Absetzbeträge sinnvoll einsetzen
Eine Rolle spielt dabei der Absetzbetrag für Versicherungen und Werbungskosten, der pauschal mit 100 Euro veranschlagt wird, sofern keine höheren tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.
Mit jedem Euro, der innerhalb dieser Freibetragszonen bleibt, steigt das verfügbare Einkommen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Wer also gezielt plant, kann auf diese Weise das eigene Budget deutlich verbessern – und vor allem sparen.
Nebenjob-Gestaltung: So bleibt mehr Geld übrig
Gerade Minijobs werden von vielen Bürgergeld-Beziehenden als Chance gesehen, den finanziellen Spielraum zu erweitern. Doch nur wer seinen Nebenjob richtig strukturiert, profitiert wirklich – denn viele verlieren unnötig Geld durch schlecht geplante Zuverdienste.
Brutto ist nicht gleich Netto
Ein klassischer 520-Euro-Job etwa führt dazu, dass rund 194 Euro anrechnungsfrei bleiben – je nach konkreter Abzugsberechnung auch mehr. Entscheidend ist hier die Brutto-Netto-Struktur: Denn das Jobcenter rechnet nicht mit dem Bruttobetrag, sondern mit dem bereinigten Netto.
Sozialversicherungsfreie Minijobs bringen hier Vorteile, können aber auch Einschränkungen bei der Rentenversicherung mit sich bringen, sofern nicht auf die Befreiung verzichtet wird.
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Bescheid prüfenDie richtige Grenze wählen
Ein Nebenjob sollte daher nicht allein nach Stundenlohn oder Arbeitszeit beurteilt werden, sondern danach, was am Ende tatsächlich übrig bleibt. Wer etwa durch einen Minijob nur knapp über die 520-Euro-Grenze kommt, riskiert, dass der Mehrverdienst durch die geringere Anrechnungsfreiheit überproportional abgeschmolzen wird.
Unregelmäßige Einnahmen beachten
Auch die zeitliche Verteilung des Einkommens spielt eine Rolle: Unregelmäßige Einkünfte können zu Rückforderungen führen, wenn sie nicht frühzeitig angezeigt werden. Noch komplizierter wird es bei mehreren gleichzeitigen Jobs. Hier rechnet das Jobcenter die Einkünfte zusammen, bevor es die Freibetragsstaffel anwendet.
Nebenjob clever planen
Eine geschickte Nebenjob-Gestaltung bedeutet deshalb: die Grenzen kennen, Nettoeinkommen im Blick behalten und jede Einkommensänderung umgehend melden. Nur so lassen sich Überzahlungen, Sanktionen oder Rückforderungen vermeiden – und gleichzeitig bares Geld sparen.
Vergleich: Was bleibt vom Nebenjob?
| Bruttoeinkommen (monatlich) | Anrechnungsfreier Betrag |
| 400 Euro | 160 Euro |
| 520 Euro | ca. 194 Euro |
| 600 Euro | ca. 210 Euro |
| 900 Euro | ca. 298 Euro |
| 1.200 Euro | ca. 330 Euro |
Besonders effektiv ist es, den Nebenjob innerhalb der Freibetragszonen zu halten. Wer gezielt knapp unter der nächsten Stufe bleibt, kann mehr behalten, als jemand, der unwissentlich knapp darüber liegt.
Steuerpflichtige Nebenjobs
Auch lohnsteuerpflichtige Nebenjobs können attraktiv sein, wenn nach Abzügen noch genügend Netto bleibt und sich etwa durch Steuererklärungen zusätzliche Erstattungen ergeben. In jedem Fall ist klar: Der Nebenjob kann zur finanziellen Falle oder zum echten Gewinn werden – je nachdem, wie er gestaltet ist.
Selbstständigkeit im SGB II
Wer als Selbstständiger Bürgergeld beantragt oder ergänzend bezieht, steht vor ganz eigenen Herausforderungen. Denn hier zählt nicht das Bruttoeinkommen, sondern der Gewinn – also Einnahmen minus notwendige Ausgaben.
Auch Selbstständige profitieren von den bekannten Freibeträgen, müssen aber detailliert nachweisen, welche Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Einnahmen und Ausgaben genau dokumentieren
Das Jobcenter erkennt grundsätzlich nur jene Ausgaben an, die unmittelbar mit der Tätigkeit zusammenhängen und angemessen sind. In der Praxis führt das dazu, dass Selbstständige ihre Einnahmen und Ausgaben penibel dokumentieren müssen.
Betriebsausgaben senken nicht nur den steuerlichen Gewinn, sondern reduzieren auch das für das Bürgergeld relevante Einkommen.
Clever innerhalb des Bewilligungszeitraums planen
Wer es schafft, Ausgaben gezielt im Bewilligungszeitraum zu platzieren, kann so seine Anrechenbarkeit beeinflussen – ganz legal. Denn der Bewilligungszeitraum liegt in der Regel bei sechs Monaten, und in diesem Zeitraum wird das durchschnittliche Einkommen bewertet.
Schwankendes Einkommen absichern
Wichtig ist: Auch wenn das Einkommen schwankt, bleibt das Prinzip gleich. Das Jobcenter kann vorläufige Entscheidungen treffen und später abrechnen. Wer in einem Monat deutlich mehr verdient, sollte bedenken, dass dies Rückforderungen auslösen kann, wenn kein Ausgleich in anderen Monaten erfolgt.




