Wie viel Menschenwürde hat ein Mensch, der Bürgergeld bezieht? Nicht sehr viel, meint offenbar das Jobcenter, das einen Menschen, der auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen ist, einfach im Stich lässt.
Jobcenter lehnt Darlehen ab
Wer nur sehr wenig Geld zur Verfügung hat, kann nicht einfach einen Lieferservice bestellen oder ins Restaurant um die Ecke gehen, um sich auch mal eine warme Mahlzeit zu gönnen. Vielmehr müssen Betroffene sparsam einkaufen und möglichst alles selbst zubereiten.
Von einem aktuellen Fall berichtet der Verein “Sanktionsfrei e.V.”. Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins, berichtet: “Das Jobcenter lehnt ein Darlehen für einen Herd mit Backofen ab. Für Single-Haushalte sei “lediglich eine Herdplatte bis zu einem Betrag bis zu 35€” vorgesehen. Ein Darlehen sei daher nicht notwendig, es könne allein gestemmt werden.”
Ein Backofen gehört aber auch für Alleinstehende zur Grundausstattung. D. schreibt dem Verein: “Ich habe mein Brot immer selbst gebacken, um Geld zu sparen. Jetzt müsste ich es für 5€ beim Bäcker kaufen. Zusätzlich sind diese 30€ Herdplatten mit einem enormen Stromverbrauch verbunden”.
Steinhaus empört sich: “Man muss sich klar machen, dass es hier nur um ein DARLEHEN geht. Das Geld würde nach Auszahlung jeden Monat zu 5% vom Regelsatz abgezogen werden, um es zu begleichen. Was muss denn falsch sein mit jemandem, der noch nicht einmal das einem Menschen gewähren kann?”
Der Verein will nun dem Betroffenen helfen, damit er dennoch einen Herd mit Backofen bekommt.
Aber wie sieht die rechtliche Seite aus?
Laut § 24 des SGB II gibt es die Möglichkeit, durch ein Darlehen zusätzliche finanzielle Unterstützung des Jobcenters zu erhalten. § 24 des SGB II sieht vor, dass Bürgergeld-Beziehende ein Darlehen vom Jobcenter erhalten können, wenn ein “zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf” besteht, der mit dem normalen Regelsatz nicht gedeckt werden kann.
Voraussetzungen für ein Darlehen: Of ein schmaler Grat
Die Kriterien für die Gewährung eines solchen Darlehens sind streng. Es muss sich um eine besondere Notlage handeln, die die normale Lebensführung wesentlich einschränkt. Typischerweise werden Darlehen für notwendige Anschaffungen oder Zahlungen gewährt, die unmittelbar wichtig sind, wie etwa:
- Eine Waschmaschine
- Hohe Stromschulden, wenn eine Stromsperre droht
- Mietkaution
- Ein Herd
- Ein Kühlschrank
Diese Gegenstände und Zahlungen sind für eine angemessene Lebensführung unerlässlich. Das Jobcenter hat jedoch einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung, ob ein Bedarf unabweisbar ist oder aufgeschoben werden kann.
Und genau hier liegt oft das Problem: Während der eine Sachbearbeiter die Notlage anerkennt und im Rahmen seines Ermessens ein Darlehen bewilligt, sagt der andere, er sehe keinen Bedarf, wie im beschriebenen Fall.
Der Beurteilungsspielraum des Jobcenters
Das Jobcenter entscheidet also im Einzelfall, ob ein Darlehensantrag bewilligt wird. Hierbei bewertet es die Dringlichkeit und Unabweisbarkeit des Bedarfs. In manchen Fällen, wie in diesem ist die rechtliche Haltbarkeit einer solchen Ablehnung ist oft fraglich und sollte Anlass zu Widerspruch oder Klage geben.
Rechtsmittel bei Ablehnung: Was sind die Optionen?
Wird ein Antrag auf ein Darlehen abgelehnt, sollten demnach Betroffene nicht den Weg scheuen, zunächst einen Widerspruch einzulegen. Da es sich in der Regel um dringende Notfälle handelt, kann zusätzlich sogar ein Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt werden. Dieser sorgt dafür, dass über den Fall vorläufig und schnell entschieden wird.
Es ist empfehlenswert, sich rechtlichen Beistand einzuholen. Fachanwälte für Sozialrecht oder auch Erwerbslosenberatungsstellen bieten Unterstützung bei Widersprüchen, Klagen und anderen rechtlichen Verfahren.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.