Bürgergeld-Bezieherin hilft Obdachlosem: Und dann nimmt ihr das Jobcenter alles

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Jobcenter sind sehr schnell dabei, Menschen, die Bürgergeld beziehen, die Leistungen zu streichen und sich die Gründe dafür aus den Fingern zu saugen.

Denunzianten haben bei einer solchen Bereitschaft, Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen leichtes Spiel, und manche Jobcenter glauben bösartigen Gerüchten nur allzu gerne.

Helena Steinhaus von der Initiative Sanktionsfrei e.V. schildert einen aktuellen Fall, der an Zynismus des Jobcenters schwer zu überbieten ist.

Eine Leistungsberechtigte lebt mit ihrem Sohn vom Bürgergeld. Sie schrieb an Sanktionsfrei e.V.:

“Anfang April hat das Jobcenter unsere kompletten Leistungen eingestellt. Jemand hat beim Amt gemeldet, dass mein Freund bei mir lebt. Dies tat er vorübergehend und kurzfristig weil er wohnungslos wurde.”

Mahnung für die Miete

Der Entzug der Existenzbasis durch das Jobcenter führte dazu, dass die Drangsalierte ihre Miete für April nicht zahlen konnte und dafür bereits die Mahnung bekam. Nicht nur ihr Freund war vorübergehend kurzfristig wohnungslos – auch der Leistungsrechtlichen und ihrem Sohn droht jetzt Obdachlosigkeit.

Widerspruch und Verzweiflung

Die Denunzierte berichtet, so Steinhaus: “Auf die Streichung der Leistungen hatte ich einen Widerspruch geschrieben. Abgelehnt. Ich weiß nicht weiter und meine gesundheitlichen Probleme werden größer durch den ganzen Stress.”

Treiben ins psychosoziale Elend

Zwar wurde bei der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld vollmundig angekündigt, dass im Unterschied zum menschenfeindlichen Hartz IV System die psychosoziale Betreuung der Leistungsberechtigten, die diese benötigen, berücksichtigt werden sollte.

Jobcenter schadet der Gesundheit

Die Betroffene ist jedoch kein Einzelfall. Immwer wieder zeigt sich, dass Jobcenter, statt die gesundheitlichen Probleme von Leistungsberechtigten ernst zu nehmen, diese Probleme verstärken oder sogar erst erzeugen.

Auch der psychisch und physisch gesündeste Mensch kann krank werden an Leib und Seele, wenn die Behörde ihm über Nacht die Grundlage einer menschlichen Existenz entzieht.

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“An Zynismus nicht zu überbieten”

Helena Steinhaus fasst zusammen: “(Der) Freund lebte 14 Tage bei ihr, da er seine Wohnung verlor und vorübergehend obdachlos war. Die Leistungseinstellung ist an Zynismus kaum zu überbieten.”

Wie geht es weiter?

Sanktionsfrei hat dem Opfer Geld zur Überbrückung überwiesen und unterstützt die Geschädigte juristisch.

Private Unterstützung ist keine Lösung

Es ist extrem wichtig, dass es private Organisationen wie Sanktionsfrei gibt, die Opfern solcher Brutalität von Jobcentern helfen. Es kann aber keine Lösung sein, dass engagierte Privatmenschen auf der Basis von Spenden willkürliche Grausamkeiten von Behörden auffangen.

Jobcenter verhöhnt unser Grundgesetz

Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Existenzgrundlage seiner Bürger zu sichern und es ihnen zu ermöglichen, selbstverantwortlich ihr Leben zu gestalten.

Das Grundgesetz als Basis eines menschlichen Zusammenlebens wurde hier von einem Jobcenter -wie schon so oft- in den Dreck geworfen.